Berichte und Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Die Veröffentlichung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates ist  aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mehr zulässig, wenn alle personenbezogenen Daten geschwärzt werden; außer es besteht eine Einwilligung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund habe ich alle personenbezogenen Daten der nachstehenden Niederschriften, für die ich keine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung bekommen habe, geschwärzt. Für nähere Informationen - auch zu den geschwärzten Textteilen - stehe ich gerne unter Tel. 0664/4503442 zur Verfügung. 

Sollten Sie in den nachstehenden Niederschriften personenbezogene Daten finden, habe ich sie übersehen und deshalb nicht geschwärzt. Falls das zutrifft, ersuche ich Sie, mich unter meiner oben angeführten Telefonnummer davon zu verständigen. Ich werde diese Daten unverzüglich schwärzen.

Auf mehrfachen Wunsch der Murecker Bevölkerung veröffentliche ich nach jeder Gemeinderatssitzung einen Bericht über die für die Bevölkerung interessanten Beschlüsse und sonstige Informationen hier auf dieser Seite, weil die Niederschriften über die Sitzungen erst veröffentlich werden dürfen, nachdem sie in der darauffolgenden Sitzung genehmigt worden sind und das kann einige Monate dauern.

Ich habe von 1.7.2023 bis 8.7.2023 eine Meinungsumfrage zur Verpachtung des Murecker Erlebnisbades durchgeführt. Das Ergebnis der Meinungsumfrage finden Sie/findest Du unter dem Link "Meine Meinung".
















 

































 
















































































































































 















































































 

















Umlaufbeschluss:

In der Zeit von 24.2.2022 bis 27.2.2022 hat eine Beschlussfassung des Gemeinderates im Umlaufweg per E-Mail stattgefunden. Beschlossen worden ist:

  • Verkauf eines Grundstücks in der KG Eichfeld (im Gorawald) an den Wasserverband Vulkanland.
  • Aufhebung der Widmung dieses Grundstücks für den Gemeindegebrauch
  • Anstellung von Anton Vukan als Stadtentwickler und Geschäftsführer (meine Stellungnahme dazu finden Sie/findest Du unter dem Link "Meine Meinung".
  • Änderung des Dienstvertrags einer Angestellten der Gemeinde (von befristet auf unbefristet)
Für nähere Infos zu den Beschlüssen stehe ich gerne unter Tel. 0660/4638325 zur Verfügung.

Ernst Walisch

 




































 

 

 

 

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30.3.2021 veröffentlicht!

Am 22.6.2021 hat der Gemeinderat das Protokoll der Sitzung vom 30.3.2021 genehmigt. Das Protokoll habe ich im Anschluss an den Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 22.6.2021 veröffentlicht.

 

Bericht über die Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Mureck vom 22.6.2021:

 

Gewichtsbeschränkung auf der B 69 und der L 208:

 

Der Gemeinderat hat auf meinen Antrag mit 1 Stimmenthaltung beschlossen, dass an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark ein Antrag auf Verordnung eines Fahrverbots für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr nach und von Gemeinden des Bezirks Südoststeiermark, für den Verkehr auf der B 69 und der L 208 im Bereich des Bezirks Südoststeiermark, gestellt wird.

 

Meine Meinung dazu:

 

Diesen Antrag habe ich vor 3 Jahren (26.6.2018) schon einmal in einer Gemeinderatssitzung gestellt und der Gemeinderat hat meinen Antrag damals einstimmig beschlossen.

 

Meine Begründung für den Antrag:

 

Der LKW-Verkehr auf der B 69 und der L 208 nimmt immer mehr zu, vor allem LKW aus Slowenien und Kroatien, aber auch aus dem Osten Europas, reisen, vermutlich weil sie der Mautpflicht auf der slowenischen Autobahn ausweichen wollen, in Sicheldorf oder Bad Radkersburg nach Österreich ein, fahren auf der B 69 bis nach Gosdorf und weiter auf der B 69 nach Gersdorf oder der L 208 nach Vogau und von dort auf die A 9 bzw. umgekehrt. Um zu erreichen, dass diese LKW in Slowenien die Autobahn benützen, die ca. 15 km südlich von Mureck verläuft und nicht in Sicheldorf oder Bad Radkersburg nach Österreich einreisen bzw. nicht in Vogau oder Gersdorf von der Autobahn abfahren und auf der L 208 und/bzw. der B 69 bis nach Bad Radkersburg oder Sicheldorf fahren und dort nach Slowenien ausreisen, schlage ich die Beantragung dieses Fahrverbots vor.

 

Die tägliche Verkehrsbelastung auf der B 69 und der L 208 (Zählung aus dem Jahr 2016)

 

B 69:  Gesamter Verkehr in beide Richtungen: ca. 5.000 Fahrzeuge, davon ca. 300 LKW

 

L 208:  Gesamter Verkehr in beide Richtungen: ca. 7.800 Fahrzeuge, davon ca. 858 LKW

 

Ich habe damals den Bürgermeister ersucht, mit den Bürgermeistern der übrigen an die B 69 angrenzenden Gemeinden unseres Bezirkes, das sind die Gemeinden Deutsch Goritz, Halbenrain, Bad Radkersburg und die damals noch bestehende Gemeinde Murfeld, über die Fassung gleichlautender Beschlüsse zu sprechen.

 

Eine Nachfrage von mir einige Monate später hat ergeben, dass unser Bürgermeister - laut Auskunft - mit keinem dieser Bürgermeister gesprochen hat, weshalb es von diesen Bürgermeistern auch keine Unterstützung für unser Anliegen gegeben hat. Schließlich ist unser Antrag von der Bezirkshauptmannschaft abgelehnt worden.

 

In den letzten Monaten haben sich einige Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde mit dem Ersuchen an mich gewandt, dass ich auf Grund der großen Belastung und Belästigung der Anrainer an der B 69 und der L 208 durch den LKW-Verkehr noch einmal versuchen soll, dieses Fahrverbot zu erreichen.

 

Weiters hat unser Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 davon berichtet, dass er in sehr guten Gesprächen und im guten Einvernehmen mit dem Bürgermeister von Bad Radkersburg ist.

 

Aus diesen beiden Gründen habe ich mich dazu entschlossen, heute diesen Antrag noch einmal zu stellen und ich möchte auch heute wieder den Bürgermeister ersuchen, dass er – falls mein Antrag heute beschlossen werden sollte – die Bürgermeister der anderen davon betroffenen Gemeinden unseres Bezirks um Unterstützung in dieser Angelegenheit ersucht. Vielleicht gelingt es uns diesmal mit vereinten Kräften, dieses Anliegen positiv zu erledigen.

 

 

30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf allen Gemeindestraßen der Stadtgemeinde Mureck:

 

Der Gemeinderat hat mit 3 Stimmenthaltungen, darunter auch ich, beschlossen, dass für alle Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von Mureck innerhalb der Ortsgebiete eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet wird.

 

Meine Meinung dazu:

 

Eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung mag für einige wenige Gemeindestraßen sinnvoll sein, aber sicher nicht für alle Gemeindestraßen. Weder in Leibnitz, Feldbach oder Graz, wo überall mehr Straßenverkehr als in Mureck ist, gilt für alle Gemeindestraßen eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung.

 

In Leibnitz gilt auf den Gemeindestraßen 50 km/h mit vielleicht einigen wenigen Ausnahmen, so wie bisher in Mureck.

 

In Feldbach gilt 30 km/h, ausgenommen Vorrangstraßen; aber nur in der KG Feldbach und nicht in den übrigen zur Stadt gehörenden KG Auersbach, Gniebing, Gossendorf, Leitersdorf, Mühldorf, Oed, Raabau und Weißenbach.

 

Ich halte eine Geschwindigkeitsbeschränkung für alle Gemeindestraßen nicht für sinnvoll und habe mich deshalb der Stimme enthalten.

 

 

Örtliche Raumplanung; Photovoltaikanlagen in der Stadtgemeinde Mureck:

 

Der Gemeinderat hat mit einer Stimmenthaltung beschlossen, dass das Stadtentwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan dahingehend geändert werden, dass Photovoltaikanlagen in Brunnsee (Erweiterung), Gosdorf (Neubau beim Umspannwerk) und Ratzenau (Neubau) genehmigt werden.

 

Meine Meinung dazu:

 

Bei den auf Grünflächen aufgestellten Photovoltaikanlagen, so wie es hier vorgesehen ist, gibt es aus meiner Sicht schon ein Problem. Ich zitiere hier einen Bürger unserer Gemeinde: „Kulturlandschaften sollten nicht durch großräumige PV-Anlagen auf fruchtbaren, ebenen Acker- und Grünlandflächen zerstört werden. Wir sollten unbedingt Dachflächen und schon zubetonierte Flächen für die PV-Stromerzeugung bevorzugen.“ Zitat Ende.  Das ist ein wichtiges Argument. Andererseits sehe ich durch den baldigen Umstieg auf E-Autos einen großen zusätzlichen Strombedarf auf uns zukommen und ich möchte nicht, dass dieser zusätzliche Strombedarf durch Flusskraftwerke in der Mur zwischen Spielfeld und Bad Radkersburg oder gar durch neue Atomkraftwerke im Ausland gedeckt wird. Deshalb sehe ich diese geplanten Photovoltaikanlagen auf der „Grünen Wiese“ als die am ehesten noch akzeptierbare Lösung.

 

Wir sollten aber unbedingt danach streben, künftig Photovoltaikanlagen nur mehr auf Dachflächen und solchen Flächen, wo keine Acker- und Grünflächen zerstört werden, zuzulassen.

 

Aus diesem Grund habe ich dafür gestimmt.

 

 

Weitere öffentliche Tagesordnungspunkte sind gewesen:

 

·       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

·       Bericht des Bürgermeistes und Fragestunde

Meine Frage an den Bürgermeister hat gelautet:  Wann wird der Spielplatz in Eichfeld unter Einbeziehung der Kinder geplant und gebaut? Die Kinder haben bald Ferien und der Kinderspielplatz sollte in den Ferien schon zur Verfügung stehen.

 

BGM Anton Vukan: In den Ferien.  

 

·       Berichte aus den Ausschüssen (es hat keine Berichte gegeben)

 

·       Genehmigung der öffentlichen Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 30.3.2021 (dieses Protokoll kann in Kürze auf meiner Homepage gelesen werden)

 

·       Vermessung Legat; 3 Teilungspläne nach dem Verkauf bzw. Kauf von Grundstücken durch die Gemeinde sind beschlossen worden

 

·       Ankauf der Liegenschaft „Griesplatz 1“ für die Erweiterung des Ärztezentrums, das zu einem Sozial- und Gesundheitszentrum werden soll, ist beschlossen worden.

 

·       Sicherung der Eisenbahnkreuzung in Diepersdorf. Der Gemeinderat hat eine Verordnung zum Anbringen der Bodenmarkierung „Haltelinie“ beschlossen.

 

·       ÖWG Wohnbau; Ergänzende Vereinbarung zu den Verwaltungsverträgen. Auf Grund der neuen Gemeindeordnung und der neu eingeführten doppelten Buchhaltung in der Gemeinde ist diese Ergänzung notwendig gewesen.

 

·       Vermessung Legat; Teilungsplan. Auf Grund der Verlegung der Bioenergiestraße ist die Genehmigung von Kauf- und Tauschverträgen notwendig gewesen.

 

·       Verpachtung des Fischwassers in der KG Mureck ist beschlossen worden.

 

·       Verpachtung des Fischwassers in der KG Gosdorf ist beschlossen worden.

 

·       Festlegung der Schultarife für die Musikschule Mureck ist beschlossen worden.

 

·       Genehmigung eines Bittleihvertrages zwischen der Gemeinde und einem Verein ist beschlossen worden.

 

·       Gastgartenverordnung ist beschlossen worden.

 

·       Genehmigung einer Förderung durch die Gemeinde für die Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH ist beschlossen worden.

 

·       Verordnung der Gemeindestraße in der „Ulm-Siedlung“ zu einer Wohnstraße, auf Antrag von dortigen Bewohnern ist beschlossen worden.

 

·       Löschungs- und Freilassungserklärung; Anlässlich des Verkaufs eines Baugrundstücks durch die Gemeinde ist in den Kaufvertrag die Klausel hinein gekommen, dass das Grundstück wieder an die Gemeinde zurückfällt, falls darauf nicht innerhalb einer gewissen Frist ein Haus gebaut wird. Auf diesem Grundstück sind in der Zwischenzeit 2 Häuser gebaut worden, weshalb diese Klausel weggefallen ist, was der Gemeinderat aber formell zu beschließen gehabt hat.

 

 

Für nähere Auskünfte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehe ich gerne unter Tel. 0660/4638325 oder per E-Mail unter ernst.walisch@drei.at zur Verfügung.

Ernst Walisch

 

 

 

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 veröffentlicht!

Am 30.3.2021 hat der Gemeinderat das Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020 genehmigt. Das Protokoll habe ich im Anschluss an den Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 30.3.2021 und dem Bericht über die Umlaufbeschlüsse vom 25.2.2021 bis 1.3.2021 veröffentlicht.

 

Bericht über die Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Mureck vom 30.3.2021:

 

Offene Jugendarbeit:

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Jugendzentrum der Stadtgemeinde Mureck auch im Jahr 2021 von  der „LNW Lebenshilfe Netzwerk GmbH“ weitergeführt wird.

Meine Meinung dazu:

Die Kosten für 1 Jahr betragen (ohne die Kosten für das Gebäude) 93.137 Euro. Auch wenn die Gemeinde davon „nur“ 44.600 Euro zu bezahlen hat, scheint mir der Betrag doch etwas hoch zu sein.

Außerdem bin ich aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht nennen möchte, nicht mit dem bevorstehenden Umzug des Jugendzentrums von der Quellengasse in das ehemalige Bürgerservicebüro der Gemeinde am Hauptplatz einverstanden. Nähere Auskünfte werden gerne telefonisch erteilt.

 

EVU-Mureck; Gewinnentnahme:

Der Gemeinderat  hat beschlossen, dass vom Gewinn, den das EVU-Mureck im Jahr 2020 erwirtschaftet hat, 50.000 Euro entnommen und dem Haushalt der Gemeinde zugeführt werden. 50.000 Euro sind bereits im Vorjahr als Vorschuss entnommen worden. Daher beläuft  sich die Gewinnentnahme für das Jahr 2020 auf insgesamt 100.000 Euro, die das Budget der Gemeinde erhöhen und somit der Gemeindebevölkerung zugute kommen. Für das Jahr 2021 wurden als Vorschuss 50.000 Euro als Gewinn entnommen. Auch dieses Geld wird der Gemeindebevölkerung zugute kommen.

Meine Meinung dazu:

Das EVU der Stadtgemeinde Mureck wird vom  Geschäftsführer und seinen Kollegen mit viel Engagement und Umsicht geführt. Deshalb gibt es auch einen Gewinn von jährlich über 100.000 Euro. Ein Teil dieses Gewinnes wird von der Gemeinde entnommen und dem Haushalt der Gemeinde zugeführt, wo er der Gemeindebevölkerung in Form von Projekten oder sonstigen Anschaffungen, die damit bezahlt werden, zugute kommt.

Deshalb macht es Sinn, das EVU nicht zu erkaufen, sondern im Eigentum der Gemeinde zu behalten. Der Erlös eines Verkaufes wäre schnell verbraucht und in den Folgejahren hätte die Gemeinde nichts mehr, wovon sie einen Gewinn entnehmen könnte.

 

Reisemobilstellplatz Mureck; Nachtrag zum Pachtvertrag:

Die Fa. „FTG & PICAD Mureck GnbR“, die von der Gemeinde den Campingplatz, die Jugendherberge und das Badebuffet gepachtet hat, hat das Badebuffet aus dem Pachtvertrag herausgelöst und wieder der Gemeinde zurückgegeben. Das hat der Gemeinderat so beschlossen.

Meine Meinung dazu:

Da ich sowieso nicht damit einverstanden gewesen bin, dass diese Firma den Campingplatz, die Jugendherberge und das Badebuffet von der Gemeinde gepachtet hat, bin ich mit der Rückgabe des Badebuffets an die Gemeinde einverstanden.

 

UTC Raiffeisen Mureck; Genehmigung eines Bittleihvertrages:

Der Murecker Tennisverein wird in die Tennisanlage Geld investieren. Zu diesem Anlass hat die Gemeinde mit dem Verein einen Bittleihvertrag abgeschlossen,  in dem geregelt ist, dass die Gemeinde dem Tennisverein die Anlage überlässt und  die Gemeinde dem Verein im Falle der Auflösung des Leihverhältnisses in den folgenden 15 Jahren – ganz gleich, ob von der Gemeinde oder vom Verein – eine Entschädigung bezahlen muss, die sich an die Höhe der Investition durch den Verein orientiert, abhängig davon, wie lange das Leihverhältnis zum Zeitpunkt der Auflösung schon gedauert hat.

Meine Meinung dazu:

Es ist für mich in Ordnung, dass sich der Verein absichern will, dass die Gemeinde das Leihverhältnis nicht entschädigungslos beenden kann, wenn er in die Anlage Geld investiert. Ich bin daher damit einverstanden, dass die Gemeinde dem Verein die im Vertrag angeführte Entschädigung bezahlen muss, wenn die Gemeinde das Leihverhältnis beendet.

 

Neuorganisation „Essen auf Rädern“:

Der Gemeinderat ein eine geringfügige Erhöhung des Menüpreises beschlossen.

 

Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH; Entsendung von Gemeindevertretern in die Generalversammlung:

Auf Verlangen des Bürgermeisters hat der Gemeinderat mit den Stimmen der Bürgerliste und des Gemeinderates der GRÜNEN gegen die Stimmen der ÖVP und der SPÖ beschlossen, dass in der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH nicht mehr wie bisher üblich die Mitglieder des Gemeinderates (21) und der Geschäftsführer in die Generalversammlung entsendet werden, sondern nur mehr die Mitglieder des Gemeindevorstandes (4 x Bürgerliste und 1 x ÖVP).

Das hat zur Folge, dass 17 Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, bei folgenden wichtigen Entscheidungen, z. B. in Angelegenheiten des Schwimmbades, ausgegrenzt sind und nichts mehr mitzureden haben:

  • den gerade aktuellen Umbau des Schwimmbades
  • die Aufnahme von Bediensteten für mehr als 12 Monate
  • den Kauf und den Verkauf von unbeweglichem Vermögen
  • den Abschluss und die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen, wie z. B. bei der Verpachtung des Schwimmbadbuffets
  • den Abschluss von Verträgen mit dauernden Verpflichtungen
  • die Errichtung und die Auflösung von Zweigbetrieben
  •  usw

Meine Meinung dazu:

Der Bürgermeister begründet das damit, dass die GmbH nicht handlungsfähig sei, wenn bei diesen Entscheidungen alle Mitglieder des Gemeinderates als Generalversammlung mitbestimmen dürfen, so wie bisher. Das ist natürlich nicht richtig. Die GmbH ist immer handlungsfähig gewesen. Dieser Beschluss des Gemeinderates, dass für die oben genannten Angelegenheiten jetzt nicht mehr der Gemeinderat (21) und der Geschäftsführer in die Generalversammlung entsendet werden, sondern nur mehr der Gemeindevorstand (5), hat zur Folge, dass 17 Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, bei allen Entscheidungen, die die Freizeitbetriebe der Gemeinde, wie z. B. das Schwimmbad, betreffen, ausgegrenzt werden.

Wenn man bedenkt, dass ich es gewesen bin, der sich in den letzten Monaten gegen den Willen des Bürgermeisters massiv dafür eingesetzt hat, dass das Murecker Schwimmbad nicht ohne zwingende Notwendigkeit vor und während der heurigen Badesaison umgebaut wird und damit die halbe Badesaison geopfert wird, liegt der Schluss für mich nahe, dass der Bürgermeister mich mit dieser Verschiebung der Zuständigkeit für die Generalversammlung vom Gemeinderat zum Gemeindevorstand einfach nur „kaltstellen“ wollen hat, was die Entscheidungen betreffend Schwimmbad betrifft, weil ich dem Gemeindevorstand nicht angehöre.

Das ist nämlich genau das, was dieser Beschluss zur Folge hat. Beim Schwimmbad hat der Großteil der Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, jetzt nichts mehr mitzureden.

Es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten. Es geht darum, dass ich mich im Gemeinderat immer zum Vorteil der Gemeinde eingesetzt habe, was in den letzten Jahren öfter als früher notwendig gewesen ist, und das ist mir im Bereich der Freizeitbetriebe seit heute leider nicht mehr möglich.

 

Erhöhung der Höchstgrenze zur Inanspruchnahme von Kassenstärker:

Laut Beschluss des Gemeinderates vom Dezember 2020 über den Voranschlag für das Jahr 2021 darf die Gemeinde ihr Girokonto bei einem Murecker Geldinstitut um 1,5 Millionen Euro überziehen. Auf Grund der Corona-Krise hat das Land beschlossen, dass dieser Überziehungsrahmen auf 1.950.000 Euro angehoben werden darf, was der Gemeinderat beschlossen hat.

Meine Meinung dazu:

Ich bin damit nicht einverstanden. 1,5 Millionen als Überziehungsrahmen sollten reichen, zumal die Gemeinde das Geld ja auch irgendwann einmal zurückzahlen muss.

Weitere öffentliche Tagesordnungspunkte sind gewesen:

·         Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

·         Bericht des Bürgermeisters und Fragestunde

·         Angelobung eines Gemeinderates

·         Änderung der Mitglieder der Ausschüsse

·         Eröffnungsbilanz 2020

·         Rechnungsabschluss 2020

·         Berichte aus den Ausschüssen

·         Genehmigung von Verhandlungsschriften

·         Ortsdurchfahrt Mureck; Herstellung der Grundbuchordnung

·         Festlegung der Tarife für das Kinderzentrum für 2021/2022

·         Übernahme von Grundstücken, auf denen eine neue Gemeindestraße entstehen soll, in das öffentliche Gut

·         Straßenbezeichnung für eine neu zu errichtende Gemeindestraße

Für Fragen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.

Ernst Walisch

 

GEMEINDERAT  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  FASST  BESCHLÜSSE  IM  UMLAUFWEG

 

Folgende Beschlüsse sind in der Zeit von 25.2.2021 bis 1.3.2021 im Wege der Umlaufbeschlussfassung gefasst worden:

 

  • Verkauf der ehemaligen Volksschule Hainsdorf-Brunnsee um 285.000 Euro an eine Ärztin aus Graz. 

Abstimmung: Einverstanden: Bürgerliste, 3 x ÖVP, SPÖ, GRÜNE

Stimmenthaltung: 1 x ÖVP

 

  • Öffentliche Weggrundstücke, Parzelle Nr. 1232 und 936/6, beide KG Mureck; Übernahme ins freie Gemeindevermögen, Vorlage des Verordnungsentwurfs 

Erklärung: Am 27.6.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Bioenergiestraße verlegt wird. Aus formalen Gründen ist als Folge daraus der gegenständliche Beschluss notwendig gewesen.

 

Abstimmung: Einverstanden: Bürgerliste, 3 x ÖVP, SPÖ, GRÜNE

Stimmenthaltung: 1 x ÖVP

 

  • Lokale Agenda 21 Projekt; Förderungsantrag zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 mit der Kurzbezeichnung „Interessensgruppenübergreifende beteiligende Umsetzungsplanung zur Weiterentwicklung des Stadtzentrums als „lebendiges Herz“ der Stadt und Tor zum Biosphärenpark mit voraussichtlichen Kosten in der Höhe von 38.400 Euro, wobei 75 % davon gefördert werden.  

Erklärung:

Es geht dabei um die Weiterentwicklung des Hauptplatzes von Mureck als „lebendiges Herz“ der Stadt im Rahmen eines Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung der Interessensgruppen und der gesamten Bevölkerung.

 

Die Themen dabei sind:

 

*Leerstandoffensive (Ansiedelung von Betrieben und Initiativen im Zentrum)

*Verkehrs- und Mobilitätskonzept

*Stadtgestaltung und ökologische Revitalisierung im Zentrum

*Tor zum Biosphärenpark

*Eventzentrum Lorberplatz – Kulturzentrum

 

Abstimmung: Einverstanden: Bürgerliste, 3 x ÖVP, SPÖ, GRÜNE

Stimmenthaltung: 1 x ÖVP 

 

Für nähere Informationen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

ernst-walisch.at

 

 

 

 

BERICHT  ÜBER  DIE  GEMEINDERATSSITZUNG  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  VOM  15.12.2020

 

Diesmal sind es nicht die Punkte, die auf der Tagesordnung gestanden sind, die interessant sind, sondern die Punkte, die ich als Dringlichkeitsanträge zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung bringen wollen habe und die allesamt auf Empfehlung des Bürgermeisters von den Gemeinderäten der Bürgerliste VUKAN und dem Gemeinderat der GRÜNEN und einmal auch von den Gemeinderäten der ÖVP abgelehnt worden sind.

 

Der 1. Dringlichkeitsantrag hat gelautet:

 

Betrieb des Murecker Schwimmbades ab der Saison 2021:

 

In den letzten Monaten hat es Hinweise dafür gegeben, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad ab der Saison 2021 ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister zu betreiben. Dafür soll kein Eintrittsgeld verlangt werden und das Baden soll auf eigene Gefahr sein.

 

Der Gemeinderat ist bisher vom Bürgermeister über diese Absicht nicht in Kenntnis gesetzt worden.  

 

Abgesehen davon, dass das aus meiner Sicht einen inakzeptablen Qualitätsverlust für unser Schwimmbad und für den gesamten  Sommertourismus in unserer Gemeinde bedeuten würde, wäre es meiner Meinung nach den Badegästen gegenüber auch verantwortungslos.

 

Es würde im Schwimmbad keine Badeaufsicht mehr geben. Jeder Badegast könnte machen, was er will; Alkohol mitbringen, sich betrinken, herumschreien, unkontrolliert ins Wasser springen usw.

 

Ohne Badeaufsicht würden die Wasserrutsche und der Strömungskanal nicht mehr in Betrieb genommen werden. Was würden die Kinder wohl dazu sagen?

 

Was wäre, wenn es zu einem Badeunfall käme und niemand anwesend wäre, der wie ein ausgebildeter Bademeister kompetent „Erste Hilfe“ leisten könnte und das auch machen würde? Was wäre, wenn es deshalb zu gesundheitlichen Dauerschäden oder gar zum Tod eines Badegastes kommen würde? Wer wäre dann dafür verantwortlich? Wollen Sie/Wollt ihr das moralisch mitverantworten? Ich nicht und deshalb sage ich dazu ganz klar Nein.

 

Welche Mutter würde dann noch mit gutem Gewissen zu ihrem Kind sagen können, dass es ins Schwimmbad baden gehen soll?

 

Ich möchte, dass das Murecker Schwimmbad so wie bisher weitergeführt wird und bei Badebetrieb immer ein ausgebildeter Bademeister anwesend ist. Ich möchte weiters, dass XX morgen davon in Kenntnis gesetzt wird, dass er im kommenden Jahr von März bis Oktober wieder als Bademeister beschäftigt werden wird, wenn der Betrieb des Schwimmbades auf Grund der dann geltenden Covid-19-Verodnung zulässig sein sollte. Sonst müsste er sich eine andere Arbeit suchen und würde für unser Schwimmbad nicht mehr zur als Bademeister zur Verfügung stehen.

 

Und was wäre die Folge daraus, dass er nicht mehr zur Verfügung stehen würde?

 

Wenn F. S. nicht mehr als Bademeister zur Verfügung stehen würde, gäbe es auf Grund der Pensionierung von XX niemand mehr in unserer Gemeinde, der in der Lage wäre, die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb zu nehmen. Ist das allen Mitgliedern des Gemeinderates bewusst? Oder will jemand das Schwimmbad im Frühjahr überhaupt nicht aufsperren? Dann soll er das hier und jetzt ganz klar sagen! Die Bevölkerung, die Urlaubsgäste und auch der Pächter des Campingplatzes werden es ihm aber nicht danken, das ist schon jetzt sicher!

 

Ich stellte daher den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Betrieb des Murecker Schwimmbades im Jahr 2021 und den folgenden Jahren wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist.“

 

Der Bürgermeister hat dazu sinngemäß gesagt, dass die Wasseraufbereitungsanlage (Chlorgasanlage) schon fast 30 Jahre alt ist und deshalb überprüft wird, was erneuert werden muss. Danach wird über Art und Umfang der Sanierung entschieden werden. Deshalb hat er dem Gemeinderat empfohlen, meinen Antrag abzulehnen.

 

Ich habe dem sinngemäß entgegnet, dass die Anlage jedes Jahr vor Saisonstart überprüft wird und nur, wenn sie in Ordnung ist, darf sie in Betrieb genommen werden. Sie ist also heuer im Frühjahr überprüft worden und in Ordnung gewesen. Laut Bademeister F. S. ist die Anlage ganze Saison über auch in Ordnung gewesen und ist das Bad voll funktionsfähig. Es gibt also meiner Meinung nach keinen Grund, das Bad jetzt im Winter extra außertourlich überprüfen zu lassen, außer man möchte einen Grund finden, um es nicht aufsperren zu müssen. Aber das ist nur meine Meinung!

 

Da mein Dringlichkeitsantrag abgelehnt worden ist, ist aus meiner Sicht zur Stunde (16.12.2020) unklar, ob das Murecker Schwimmbad im nächsten Sommer offen sein wird oder nicht und das finde ich sehr schlecht; schlecht für die Mureckerinnen und Murecker, schlecht für den Tourismus und schlecht für die Wirtschaft!

 

 

Der 2. Dringlichkeitsantrag hat gelautet:

 

Fortführung des Essenzustelldienstes „Essen auf Rädern“ der Stadtgemeinde Mureck im Jahr 2021 und den folgenden Jahren so wie bisher

 

Zwei der Gastwirte, die für „Essen auf Rädern“ kochen, haben mir mitgeteilt, dass eine Besprechung stattgefunden hat, in der der Bürgermeister ihnen sinngemäß gesagt hat, dass die Gemeinde im Jahr 2021 kein Geld mehr vom Land bekommen wird und es mit „Essen auf Rädern“ in der bisherigen Form ab Jänner 2021 nicht mehr weitergehen wird. Die Gemeinde wird keine Essenzustellerin mehr zur Verfügung stellen und die Abrechnung wird auch nicht mehr von der Gemeinde gemacht werden.

 

Dazu möchte ich anmerken, dass der Bürgermeister dazu nicht berechtigt gewesen ist, den Gastwirten das so zu sagen, weil es dafür vom Gemeinderat keinen Beschluss gibt. „Essen auf Rädern“ ist eine soziale Einrichtung der Gemeinde, die in den 80er-Jahren auf Anregung der damaligen SPÖ-Gemeinderatsfraktion mit finanzieller Unterstützung des Lionsclubs Radkersburg - Mureck von der Gemeinde eingeführt worden ist.

„Essen auf Rädern“ ist neben der Betreuung der hilfs- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde durch das Hilfswerk Steiermark und die Volkshilfe Steiermark  eine wichtige Einrichtung, die es unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, auch im hohen Alter noch lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben und nicht in ein Heim übersiedeln zu müssen. Es sollte der Gemeinde auch etwas wert sein, die gewohnte Lebensqualität  unserer älteren Bevölkerung so lange wie möglich zu erhalten, meine ich. Deshalb möchte ich, dass der Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ der Gemeinde auch im kommenden Jahr weitergeführt wird.

 

 Ich stelle daher den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu nehmen:

 

„Fortführung des Essenzustelldienstes ´Essen auf Rädern´ der Stadtgemeinde Mureck im Jahr 2021 und den folgenden Jahren so wie bisher.“

 

Der Bürgermeister hat dazu sinngemäß gesagt, dass niemand daran denkt, den Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ einzustellen. Die Anzahl der Menschen, die diesen Dienst in Anspruch nehmen, werden immer kleiner. Der Gemeinderat kann nicht heute beschließen, dass alles so bleiben muss. Deshalb hat er dem Gemeinderat empfohlen, meinen Antrag abzulehnen.

 

Ich habe dem sinngemäß entgegnet, dass es nicht stimmt, dass immer weniger Essenbezieher werden und die Gastwirte verunsichert sind, weil ihnen gesagt worden ist, dass es bis Ende März so bleibt wie bisher und sie nicht wissen, wie es danach weitergehen wird.

 

Da mein Dringlichkeitsantrag abgelehnt worden ist und erst am 30.3.2020 die nächste planmäßige Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben weder die Gastwirte noch die Essenbezieher eine Sicherheit, wie es ab April mit „Essen auf Rädern weitergehen wird.

 

Der 3. Dringlichkeitsantrag hat gelautet:

 

Gewährung einer Mietzinsminderung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses in der Adolf-Lukan-Straße 9 in Mureck

 

Der Gemeinderat hat am 12.12.2019 beschlossen, dass 8 Wohnungen im Seniorenwohnhaus „Jugend am Werk“ für Betreutes Wohnen ihrer Klienten zur Verfügung gestellt werden und dafür Umbaumaßnahmen um rund 600.000 Euro erfolgen werden. Diese Umbauarbeiten finden laut Auskunft von dortigen Bewohnerinnen und Bewohnern seit 12. Oktober statt.

 

Mehrere Bewohnerinnen bzw. Bewohner des Seniorenwohnhauses haben mich um Hilfe gebeten. Der durch die Umbauarbeiten - vor allem in den ersten 6 Wochen - verursache Lärm, die Kälte in den Gängen und der Staub sind zeitweise fast unerträglich gewesen, wie mir berichtet worden ist. Der Staub ist bis in einzelne Wohnungen eingedrungen und die Bewohnerinnen und Bewohner sollen selbst für die Reinigung der durch die Umbaumaßnahmen verursachten Verschmutzungen der Wohnungen sorgen, was ihnen zum Teil auf Grund ihres Alters nicht so leicht fällt.

 

Diese Umbauarbeiten haben wie mir scheint mit wenig Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt stattgefunden und finden immer noch statt; der Covid-19-Lockdown und vor allem die vorherrschende Kälte haben die Bewohnerinnen und Bewohner dazu „gezwungen“, während der Umbauarbeiten im Seniorenwohnhaus zu bleiben und dort den durch den Umbau verursachten Lärm, den Staub und die Kälte zu ertragen. In den Sommermonaten hätten sie sich z. B.  ein Stück entfernt vom Seniorenwohnhaus auf einer Sitzbank sitzend ein wenig davon erholen können, was in der jetzigen Jahreszeit auf Grund der Kälte nicht möglich ist.

 

Es stellt sich für mich die Frage, ob diese Umbauarbeiten gerade dann, wenn es draußen kalt ist, stattfinden müssen. Warum wird auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses so wenig Rücksicht genommen, sodass sie vor allem in den ersten 6 Wochen den durch den Umbau verursachten Lärm, den Staub und die Kälte in den Gängen ertragen müssen haben und mit geringerem Ausmaß jetzt noch immer müssen? Einige davon sind krank, was diese Belästigung und Belastung durch Lärm, Staub  und Kälte noch unerträglicher macht.

 

Dieses Haus gehört der Gemeinde und wird von der ÖWG nur verwaltet. Das bedeutet, dass der Bürgermeister als Eigentümervertreter sehr wohl mitreden können hätte, wann die Umbauarbeiten stattfinden; im Winter, wenn es draußen kalt ist und die Bewohnerinnen und Bewohner trotz dem durch den Umbau verursachten Lärm, die Kälte und dem Staub  –  noch verschärft durch den Corona-Lockdown – im Haus bleiben müssen und nirgendwohin können oder im Sommer, wo es warm ist und die Bewohnerinnen und Bewohner spazieren gehen und sich auf eine Sitzbank setzen können und sich dadurch den Belastungen und Belästigungen durch die Baumaßnahmen entziehen können.

 

Die Baumaßnahmen haben zum Großteil schon stattgefunden und finden noch immer statt. Das lässt sich nicht mehr ändern. Man kann aber die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses für die erlittene Belastung und Belästigung wenigstens entschädigen.

 

Deshalb habe ich den Bürgermeister in einer E-Mail vom 27.11.2020 ersucht, für die Bewohnerinnen und Bewohner die Gewährung einer Mietreduktion zu prüfen und vorgeschlagen, in der nächsten Gemeinderatssitzung, also heute, einen Beschluss darüber einzuholen.  Diese E-Mail erging zur Kenntnis auch an den Vizebürgermeister, die Vizebürgermeisterin und den Obmann des Wohnungsvergabeausschusses. Da diese Angelegenheit heute nicht auf der Tagesordnung steht und ich vom Bürgermeister auch sonst nichts darüber gehört habe, stelle ich heute folgenden Dringlichkeitsantrag:

 

Ich stellte den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Gewährung einer Mietzinsminderung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses in der Adolf-Lukan-Straße 9 in Mureck auf Grund der erfolgten Belästigung und Belastung während der Bauarbeiten für den Umbau von Wohnungen für „Jugend am Werk.“

 

Der Bürgermeister hat dazu sinngemäß gesagt, dass der Gemeindevorstand in der Zwischenzeit darüber eine Entscheidung getroffen hat und die Bewohnerinnen und Bewohner eine Entschädigung bekommen werden. Deshalb hat er dem Gemeinderat empfohlen, meinen Antrag abzulehnen.

 

Ich hätte trotzdem gerne darüber beraten und zumindest festgehalten, dass bei künftigen Baumaßnahmen stärker auf die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner Rücksicht genommen werden sollte.

 

 

Der 4. Dringlichkeitsantrag hat gelautet:

 

Unterstützung der Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit!“

 

Die Plattform „Lebenswertes Bad Radkersburg“ hat die Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit“ ins Leben gerufen. Ziel dieser Petition ist der Erhalt des LKH Bad Radkersburg. Diese Petition wird von mehreren Personen, Institutionen und Gemeinden unterstützt. Von den Gemeinden des ehemaligen Bezirks Radkersburg unterstützen nur die Gemeinden Mureck, Mettersdorf am Saßbach und Straden diese Petition bisher nicht.

 

Da der Erhalt des LKH Bad Radkersburg auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck wichtig ist, schlage ich vor, dass auch die Stadtgemeinde Mureck diese Petition unterstützt.

 

Ich stellte den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Unterstützung der Petition ´LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit´, mit dem Ziel der Erhaltung des LKH Bad Radkersburg.“

 

Der Bürgermeister hat dazu sinngemäß gesagt, dass er im guten Einvernehmen mit dem Bürgermeister von Bad Radkersburg ist und er zuversichtlich ist, dass es zu einer guten Lösung kommen werde. Es werde zu Jahresbeginn einen runden Tisch geben wird, wo auch Mureck eingeladen wird. Er findet es unpassend, dass wir als Gemeinde eine private Initiative unterstützen. Deshalb hat er dem Gemeinderat empfohlen, meinen Dringlichkeitsantrag abzulehnen.

 

 

Meine Frage an den Bürgermeister in der Fragestunde:

 

Zum Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Stadtgemeinde Mureck:

 

Im Oktober hat auf Einladung des Bürgermeisters eine informelle Besprechung zwischen dem Gemeindevorstand und dem EVU-Ausschuss stattgefunden, die den Verkauf bzw. den Anteilverkauf des EVU-Mureck zum Thema gehabt hat. Dazu muss gesagt werden, dass das EVU-Mureck jährlich einen Gewinn von weit mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet und damit das einzige gewinnbringende Unternehmen der Gemeinde ist, weshalb es keine wirtschaftliche Notwendigkeit für einen Verkauf bzw. einen Anteilverkauf gibt.

 

Meine Frage dazu lautet:  Willst du wirklich das EVU-Mureck verkaufen bzw. einen Anteil davon verkaufen und falls Ja, warum willst du das tun?

 

Der Bürgermeister hat darauf sinngemäß geantwortet, dass es nicht um einen Verkauf des EVU gegangen ist, sondern um eine Partnerschaft und eine Beteiligungen bei größeren Stromanbietern und um das Risiko beim Stromeinkauf.

 

Meine Stellungnahme dazu: Das EVU wird von einem tüchtigen Geschäftsführer mit einem tüchtigen Team geführt. Das EVU macht einen jährlichen Gewinn von über 100.000 Euro und da braucht es keinen Partner.

 

Die übrigen Tagesordnungspunkte waren:

 

·         Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten öffentlichen Sitzung und der Dokumentation der Gemeinderatsbeschlüsse im Umlaufweg

·         Gemeinderatssitzungsplan für 2021

·         Erster Nachtragsvoranschlag und Mittelfristiger Finanzplan für 2020

·         Voranschlag  und Mittelfristiger Finanzplan für 2021

Festsetzung der Steuerhebesätze

Höchstbetrag der Kontoüberziehung

Genehmigung des Dienstpostenplanes

Genehmigung der Feuerwehrvoranschläge

·         Kaufvertrag ehemaliger Kindergarten Gosdorf

·         Kaufvertrag ehemaliger Kindergarten Eichfeld

·         Erweiterung xx GmbH

Stadtentwicklungskonzept-Änderung

Flächenwidmungsplan-Änderung

·         Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung

·         Budget des Elektrizitätsunternehmens der Stadt Mureck

·         Budget der Gemeinde Gosdorf Ort- und Infrastrukturentwicklungs-KG

·         Budget der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH

·         Dringlichkeitsantrag vom Bürgermeister betreffend einer Vereinbarung über eine Förderung der Gemeinde

·         Dringlichkeitsantrag der ÖVP betreffend Kinderspielplatz in Eichfeld

 

Für nähere Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

Unter dem Link "Meine Meinung" finden Sie eine Stellungnahme von mir über das Murecker Schwimmbad.

 

UMLAUFBESCHLÜSSE  DES  GEMEINDERATES  DER  STADTGEMEINDE  MURECK

Auf Grund der Covid-19-Pandemie hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck in der Zeit zwischen 21.11.2020 und 24.11.2020 über folgende Tagesordnungspunkte per Umlaufbeschlüsse Entscheidungen gefasst:

1.       Grundstück Nr. 1240/4 und 1240/5, beide KG Mureck, Adolf-Kolping-Straße -

Grundbücherliche Durchführung nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes

Dafür: alle Gemeinderäte

 

2.       Kauf der Liegenschaft Grundstück 88/1 und 88/2, beide KG Mureck, Vorlage des Kaufvertrages

Dafür: Bürgerliste, GRÜNE, Teile der ÖVP

Enthaltung: 1 x ÖVP, SPÖ

 

3.       Genehmigung der Optionsverträge für den Ankauf der Grundstücke Parzellen Nr. 282/3 teilw. und 256/2, beide KG Mureck

Dafür: Bürgerliste, GRÜNE, Teile der ÖVP, SPÖ

Enthaltung: 1 x ÖVP

 

4.       Verkauf des Grundstückes Parzellen Nr. 285/1, KG Mureck

Dafür: Bürgerliste, ÖVP, GRÜNE

Dagegen: SPÖ

 

5.       Dirnböckstiftung; mündelsichere Weiterveranlagung – Vorlage der Angebote

Dafür: alle Gemeinderäte

 

6.       Verkauf der Liegenschaft des ehemaligen Kindergartens Gosdorf

Dafür: Bürgerliste, GRÜNE

Enthaltung: 1 x ÖVP, SPÖ

 

7.       Verkauf der Liegenschaft des ehemaligen Kindergartens Eichfeld

Dafür: Bürgerliste, GRÜNE

Dagegen: SPÖ

Enthaltung: ÖVP

 

8.       Erstellung eines Radverkehrskonzepts

Dafür: alle Gemeinderäte

 

9.       Jagdpachtentgelt; Vorlage des Aufteilungsentwurfes

Dafür: alle Gemeinderäte

 

10.   Sitzungsgeld bei Ausschusssitzungen

Dafür: alle Gemeinderäte

 

11.   Namhaftmachung einer Kontaktperson für Gleichbehandlungsfragen

Dafür: alle Gemeinderäte

 

12.   Übereinkommen über die Wasserversorgung zwischen der Stadtgemeinde Mureck und dem Wasserverband „Wasserversorgung Vulkanland“

Dafür: Bürgerliste, GRÜNE

Dagegen: ÖVP, SPÖ

 

13.   Betreuungsstundenvereinbarung Mobiler Dienst mit dem „Hilfswerk Steiermark“ und der „Volkshilfe Steiermark“

Dafür: alle Gemeinderäte

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gibt´s bei mir telefonisch oder per E-Mail.

               

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

ernst-walisch.at

spoe-mureck.info

 

 

AUSZUG  AUS  DER GEMEINDERATSSITZUNG  DER  STADTGEMEINDE  MURECK VOM  22.9.2020

 

Auf mehrfachen Wunsch der Murecker Bevölkerung veröffentliche ich nach jeder Gemeinderatssitzung die für die Bevölkerung interessanten bzw. relevanten Beschlüsse und sonstige Informationen hier auf Facebook und auf meiner Homepage ernst-walisch.at.

 

Fragestunde:

 

Auf meine Frage an den Bürgermeister, was er seit der letzten Gemeinderatssitzung unternommen hat, um doch noch zu erreichen, dass von der Bezirkshauptmannschaft im Bereich der Einfahrt in die Volksschule Mureck ein Schutzweg mit Fußgängerampel genehmigt wird, hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass es im Oktober eine Begehung mit der Bezirkshauptmannschaft und der Polizei geben wird, bei der mehrere Verkehrsprobleme besprochen werden und der Schutzweg mit Fußgängerampel auch dabei sein wird.

 

Meine Meinung dazu:

Aus meiner Sicht ist der Kreisverkehr im Bereich der Volksschule für den Fahrzeugverkehr  - vor allem aus Richtung Eichfeld und aus Richtung Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ kommend – von Vorteil, weil man jetzt leichter über die Kreuzung kommt. Aber für die Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Weg in die Schule die B 69 überqueren müssen, wäre ein Schutzweg mit Fußgängerampel, wie wir ihn vor der Errichtung des Kreisverkehrs gehabt haben, meiner Meinung nach besser. Deshalb sollte die Gemeinde alles versuchen, dass die Bezirkshauptmannschaft doch noch einen Schutzweg mit Fußgängerampel über die B 69, ein Stück westlich des Kreisverkehrs, etwa auf Höhe der Einfahrt in die Volksschule, genehmigt.

 

Auf meine Frage an den Bürgermeister, ob er als Ersatz für die vor ca. 2 Jahren kaputt gewordene und seither fehlende Schaukel auf dem Kinderspielplatz in Mureck schon im Gemeindevorstand den Kauf einer neuen Schaukel beantragt hat, hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass sämtliche Spielplätze auf Mängel und Nachbeschaffungsbedarf überprüft werden und vor der nächsten Spielsaison nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten die Mängel behoben werden.

 

Meine Meinung dazu:

In der Stadtgemeinde Mureck ist in den letzten 5 Jahren sehr viel Geld ausgegeben worden. Deshalb sollte es finanziell möglich sein, auch für diese kaputt gewordene Schaukel einen Ersatz zu kaufen. Warum man dafür schon 2 Jahre verstreichen lassen hat, ist mir nicht klar…

 

Umbau Rathaus/Sitzungssaal:

 

Der Gemeinderat hat auf Antrag des Bürgermeisters beschlossen, dass die Büroräumlichkeiten im Erdgeschoss des Rathauses aufgelassen werden und für die dortigen Bediensteten und den Bürgermeister neue Büroräumlichkeiten im bisherigen Festsaal errichtet werden und der Festsaal dafür umgebaut wird. Als Ersatz für den Festsaal wird der ehemalige Feuerwehrsaal in einen neuen Festsaal umgebaut.

 

Meine Meinung dazu:

Der Umzug der Bediensteten, die derzeit ihre Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Rathauses haben, in den 1. Stock des Rathauses ist auch aus meiner Sicht notwendig. Aber der vom Bürgermeister beantragte und vom Gemeinderat beschlossene Umbau wird voraussichtlich rund 500.000 Euro kosten und außerdem wird dafür der Festsaal im 1. Stock „geopfert“ werden. Das wäre aus meiner Sicht so nicht notwendig. Ich bin für eine billigere Lösung des Raumproblems gewesen und hätte den Festsaal so belassen, wie er ist und einen Teil der benötigten neuen Büroräumlichkeiten in den ehemaligen Feuerwehrsaal gebaut. Das wäre bedeutend billiger gewesen.  

 

Verkauf eines Waldgrundstückes:

 

Der Gemeinderat hat auf Antrag des Bürgermeistes beschlossen, ein Waldgrundstück  mit einer Fläche von 1.239 m2 zu verkaufen.

 

Meine Meinung dazu:

Ich bin aus Gründen des Naturschutzes grundsätzlich dagegen, dass die Gemeinde Wiesen- und Waldgrundstücke verkauft. Ich habe deshalb vorgeschlagen, dass dieser Wald bei der Gemeinde als Naturwald belassen und nicht verkauft wird.   

 

Weiters hat der Gemeinderat beschlossen:

 

·         Genehmigung der Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung

·         Flächenwidmungsplanänderung 1.03

·         Bebauungsplan Erlachfeldweg

·         Erste Änderung des Stadtentwicklungskonzepts 1.00

·         Auflage der Flächenwidmungsplanänderung

·         Bewilligung eines Teilungsplanes

·         Kauf von Grundstücken

·         Bewilligung eines Teilungsplanes

·         Reprografievergütung

·         Kauf von 2 Grundstücken

·         Personalangelegenheiten

 

Für nähere Informationen zu den einzelnen Tagesordungspunkten stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@dei.at

ernst-walisch.at

spoe-mureck.info

 

AUSZUG  AUS  DER GEMEINDERATSSITZUNG  DER  STADTGEMEINDE  MURECK VOM  25.8.2020

 

Auf mehrfachen Wunsch der Murecker Bevölkerung veröffentliche ich ab sofort nach jeder Gemeinderatssitzung die für die Bevölkerung interessanten bzw. relevanten Beschlüsse und sonstige Informationen hier auf Facebook und auf meiner Homepage ernst-walisch.at. Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

 

Fragestunde:

 

Auf meine Frage an den Bürgermeister, ob es schon eine Antwort der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark auf den Antrag des Gemeinderates auf Verordnung eines Schutzwegs mit einer Fußgängerampel über die B 69, im Bereich der Einfahrt in die Volksschule Mureck, gibt, hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass es eine Begehung gegeben habe und die Gemeinde einen Bescheid bekommen habe, in dem kein zusätzlicher Schutzweg vorgesehen sei.

 

Meine Meinung dazu:

Die Bezirkshauptmannschaft hat also den Antrag der Gemeinde auf einen Schutzweg mit Fußgängerampel im Bereich der Einfahrt in die Volksschule Mureck abgelehnt. Ich halte das aus Sicht der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Weg in die Volksschule Mureck die B 69 überqueren müssen, für schlecht. Daher werde ich noch einen weiteren Versuch unternehmen, dass vor der Volksschule Mureck so wie früher wieder ein Schutzweg mit Fußgängerampel kommt. Ich lade die Murecker Bevölkerung ein, mich dabei zu unterstützen.

 

 

Vergabe der Betriebsführung Kindergarten/Kinderkrippe an die Volkshilfe:

 

Der Gemeinderat hat auf Antrag des Bürgermeistes mehrheitlich beschlossen, die Betriebsführung für den neuen Gemeindekindergarten samt Kinderkrippe an die Volkshilfe zu vergeben.

 

Meine Meinung dazu:

Ich bin grundsätzlich dagegen, die Betriebsführung des Kindergartens an die Volkshilfe oder sonstwen zu vergeben, weil die Gemeinde dann bei Bedarf nicht mehr so leicht in den Betrieb eingreifen kann und das halte ich für schlecht.

Dazu gibt es auch 2 Verträge – einen Betriebsführungsvertrag und einen Personalbereitstellungsvertrag. In diesen beiden Verträgen sind Bestimmungen enthalten, die sich für die Gemeinde und das von der Gemeinde bereitgestellte Personal, aber auch für die Kinder, die den Kindergarten besuchen und deren Eltern nachteilig auswirken könnten. Trotz meines Ersuchens war der Gemeinderat mehrheitlich nicht bereit, die Verträge zum Vorteil der Gemeinde zu ändern.

 

 

Genehmigung der Endabrechnung Lorberplatz, Murkostladen und Liftanlage:

 

Die Obfrau des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde Mureck hat in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019 berichtet, dass der Prüfungsausschuss eine Projektprüfung durchgeführt habe und dabei beim Projekt „Neugestaltung des Lorberplatzes inklusive Murkostladen und Liftanlage“ von 2017 bis 2019 zu den gebuchten Werten bzw. zu den beauftragten Leistungen im Vergleich zur Beschlusslage eine Differenz in der Höhe von ca. 200.000 Euro festgestellt habe, was bedeutet, dass für Lieferungen bzw. Leistungen in der Höhe von ca. 200.000 Euro keine Beschlüsse des Gemeinderates bzw. des Vorstandes vorliegen.

Ich habe daraufhin in Wahrnehmung meiner Verantwortung als Mitglied des Gemeinderates das Referat Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung um Prüfung des oben genannten Projekts auf die Einhaltung der Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsordnung und sonstige allenfalls anzuwendende Vorschriften ersucht. Mit Schreiben vom 29.6.2020 hat mir die Gemeindeaufsichtsbehörde sinngemäß mitgeteilt, dass das nicht in Ordnung gewesen ist. Weiters ist der Bürgermeister (vermutlich) aufgefordert worden, die notwendigen Beschlüsse nachzuholen. Auf Antrag des Bürgermeistes hat der Gemeinderat deshalb mehrheitlich beschlossen, die Endabrechnung und damit die Mehrausgaben von rund 200.000 Euro nachträglich zu genehmigen.

 

Meine Meinung dazu:

Wenn es bei diesem Projekt außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgaben gegeben hat, dann hätte das wenn schon nicht vor den Ausgaben, dann wenigstens schnellstmöglich nachträglich, also spätestens im Dezember 2019, dem Gemeinderat vom Bürgermeister mitgeteilt und zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden müssen, was aber nicht erfolgt ist. Der Gemeinderat ist hier vom Bürgermeister übergangen worden, was nicht in Ordnung gewesen ist. Beschlüsse des Gemeinderates sollten zu einem Zeitpunkt gefasst werden, im dem der Gemeinderat noch wirklich entscheiden kann, ob etwas gemacht wird oder nicht und nicht nachträglich, wenn schon alles gemacht ist und es eigentlich nichts mehr zu entscheiden gibt.

 

 

Erhöhung der Höchstgrenze zur Inanspruchnahme von Kassenstärker:

 

Dabei handelt es sich um ein Konto der Gemeinde, ähnlich einem Girokonto, bei einem Geldinstitut, das die Gemeinde je nach Notwendigkeit belasten kann, wobei im Gemeindevoranschlag dafür eine Höchstgrenze festgelegt ist. Bisher ist festgelegt gewesen, dass die Gemeinde dieses Konto um 1,4 Millionen Euro belasten darf. Auf Wunsch des Bürgermeisters und mit Beschluss der Landesregierung auf Grund der Corona-Krise und des damit verbundenen Einnahmeentfalls für die Gemeinde hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, diesen Rahmen auf  2.250.000 Euro zu erhöhen.

 

Meine Meinung dazu:

Mit diesem Geld dürfen keine Projekte bezahlt werden, sondern nur die laufenden Ausgaben getätigt werden. Da aus meiner Sicht aber die „Gefahr“ besteht, dass mit diesem Geld sehr wohl indirekt Projekte, die sich die Gemeinde in Wirklichkeit nicht leisten kann, bezahlt werden und die Gemeinde das Geld ja irgendwann wieder zurückzahlen wird müssen, lehne ich das ab. Für die Gemeinde gilt nämlich gleich wie für jeden Privaten: das Geld, das man aufnimmt, muss man irgendwann einmal zurück zahlen; auch wenn die politischen Funktionsträger, die das zu verantworten haben, dann nicht mehr im Amt sein sollten!

 

 

Weiters hat der Gemeinderat beschlossen:

 

·         Genehmigung der Verhandlungsschrift einer Gemeinderatssichtung und von Umlaufbeschlüssen

·         Wahl der Schriftführer

·         Besetzung der Ausschüsse der Gemeinde

·         Entsendung von Vertretern der Gemeinde in Verbände usw.

·         Sitzungsplan der Gemeinderatssitzungen

·         Finanzielle Unterstützung der Kinder- und Jugendarztpraxis Mureck

·         Vergabe der Gemeindejagd in verschiedenen Katastralgemeinden

·         Leasing eines E-Autos

·         Bewilligung von Teilungsplänen bzw. Herstellung der Grundbuchordnung

·         Zuschuss an die Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH

·         Verkauf eines Baugrundstücks

·         Verkauf der Teilfläche eines Grundstücks

·         Bewilligung der Löschungs- und Freilassungserklärung für 2 Grundstücke

·         Beistellung von Pflege- und Hilfspersonal für Pflichtschulen

·         Vergabe von Raumpflegearbeiten in der Mittelschule Mureck (ehemalige Hauptschule)

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@dei.at

ernst-walisch.at

spoe-mureck.info

 

 

 

GEMEINDERAT  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  HAT  EINEN  BESCHLUSS  IM  UMLAUFWEG  GEFASST

 

Auf Grund der derzeitigen Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Ansteckungsgefahr bei Sitzungen hat der Landtag Steiermark beschlossen, dass bis Ende 2020 Beschlüsse des Gemeinderates auch im Umlaufweg erfolgen dürfen.

 

Deshalb hat in der Zeit von 26. Mai bis 2. Juni  2020 eine Beschlussfassung des Gemeinderates im Umlaufweg per E-Mail stattgefunden.

 

Der einzige Tagesordnungspunkt hat gelautet:

Erhöhung der Höchstgrenze zur Inanspruchnahme von Kassenstärker gem. § 82 Abs. 2 GemO.

 

Zur Information:

Die Stadtgemeinde Mureck hat bei 2 Murecker Geldinstituten Girokonten und darf diese Konten laut Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019 um insgesamt 1.500.000 Euro überziehen. Mit diesem Beschluss wäre dieser Betrag auf 2.250.000 Euro erhöht worden.

 

Abstimmungsergebnis:

9 x Ja

5 x Nein

5 x Stimmenthaltung

Der Antrag hat somit keine Mehrheit gefunden.

 

Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Gemeinderäte finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.mureck.gv.at

 

Hintergrundinformationen zum Tagesordnungspunkt und die Begründung, warum die Abstimmung so ausgegangen ist, erhalten Sie wie immer von mir unter Tel. 0660/4638325.

 

Ernst Walisch
Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
Tel: 0660/4638325
E-Mail: ernst.walisch@drei.at

 

AUSZUG  AUS  DER GEMEINDERATSSITZUNG  DER  STADTGEMEINDE  MURECK VOM  12.5.2020

 

Auf mehrfachen Wunsch der Murecker Bevölkerung veröffentliche ich nach jeder Gemeinderatssitzung die für die Bevölkerung interessanten bzw. relevanten Beschlüsse und sonstige Informationen hier auf Facebook und auf meiner Homepage ernst-walisch.at. Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Rechnungsabschluss 2019:

Über Antrag des Bürgermeistes hat der Gemeinderat den Rechnungsabschluss 2019 mehrheitlich beschlossen.

 

Meine Meinung dazu:

Ich habe diesem Rechnungsabschluss nicht zugestimmt und begründe das wie folgt:

Auf Seite 16 unter „Pressestelle, Amtsblatt, Öffentlichkeit“ ist zu lesen, dass die im Voranschlag + Nachtragsvoranschlag vorgesehenen Einnahmen von 6.100 Euro um  519,65 Euro unterschritten worden sind, wogegen die vorgesehenen und vom Gemeinderat genehmigten Ausgaben von 36.000 Euro um 20.978 Euro überschritten worden sind. Siehe Seiten 16 und 17 des Rechnungsabschlusses.

Dazu ist anzumerken, dass es sich dabei um Gemeindezeitungen, Bürgermeisterbriefe und sonstige Flugblätter der Gemeinde handelt, bei denen der Bürgermeister alleine bestimmen kann, wie oft es veröffentlicht wird und was darin steht. Zu dieser Überschreitung ist der Bürgermeister nicht berechtigt gewesen.

 

Es gibt auch noch einige andere Buchungen, mit denen ich nicht einverstanden bin, wie z. B.:

 

Betriebe der Wasserversorgung (Seite 95): Bei den Ausgaben scheint eine Gewinnentnahme in der Höhe von 143.638,59 Euro auf. Die Gemeinde hat also höhere Gebühren eingehoben, als zur Deckung der Ausgaben erforderlich gewesen wäre. Das ist aus meiner Sicht grundsätzlich in Ordnung, weil die Gemeinde für künftige Reparaturen Rücklagen ansparen muss. Aber anstatt Rücklagen anzusparen, ist das Geld für andere Ausgaben verwendet worden. Das halte ich nicht für gut, weil später einmal, wenn Reparaturen notwendig sind, das Geld dann fehlt und deshalb die Gebühren unnötig erhöht werden müssen.

 

Betriebe der Abwasserbeseitigung (Seite 97): Hier gilt das gleiche wie bei der Wasserversorgung. Hier scheint unter „Sonstige Ausgaben – Inneres Darlehen“ ein Betrag von 170.000 Euro auf. Auch bei der Abwasserbeseitigung sind 170.000 Euro mehr eingenommen worden, als notwendig gewesen wären.

 

Betriebe der Müllbeseitigung (Seite 99): Hier scheint unter „Sonstige Ausgaben – Inneres Darlehen“ ein Betrag von 115.000 Euro auf. Anders als bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung müssen hier aber nicht Rücklagen für anfallende Reparaturen angespart werden, zumindest nicht so große Rücklagen. Die Müllgebühren könnten also um diese 115.000 Euro gesenkt werden, was vor allem Personen mit niedrigen Einkommen oder niedrigen Pensionen helfen würde, ihre Ausgaben zu finanzieren, also sozial wäre.

 

 

Weiters hat der Gemeinderat beschlossen:

 

·         Neuwahl des Zweiten Vizebürgermeisters

·         Neuwahl eines weiteren Vorstandsmitglieds

·         Änderung der Mitglieder der Ausschüsse auf Grund der Neubesetzung des Gemeindevorstandes

·         Resolution: Rettungsschirm für Gemeinden

·         Corona-Hilfe für Wirtschaft und Bürger Murecks (abgelehnt)

·         Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark Auf Verordnung eins Fahrverbots für Fahrzeuge mit über 16 t. Gesamtgewicht, ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge  auf dem Güterweg in der KG Fluttendorf zwischen der B 69 und der KG Donnersdorf (Meinlweg)

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@dei.at

ernst-walisch.at

spoe-mureck.info

 

GEMEINDERAT  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  HAT  BESCHLÜSSE  IM  UMLAUFWEG GEFASST

Auf Grund der derzeitigen Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Ansteckungsgefahr bei Sitzungen hat der Landtag Steiermark beschlossen, dass bis Ende 2020 Beschlüsse des Gemeinderates auch im Umlaufweg erfolgen dürfen.

Deshalb hat in der Zeit von 17. bis 23. April 2020 eine Beschlussfassung des Gemeinderates im Umlaufweg per E-Mail stattgefunden.

Die Tagesordnungspunkte haben (sinngemäß) gelautet:

1. Kauf einer Teilfläche eines Grundstücks der ÖBB im Bereich der Peter-Rosegger-Straße in Mureck:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich Ja

2. Beschluss der Gastgartenverordnung:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich Ja

3. Herstellung der Grundbuchordnung nach Bau des Radweges zwischen Ratschendorf und Gosdorf:
Abstimmungsergebnis: JA

4. Herstellung der Grundbuchordnung nach Sanierung der B 69 in Fluttendorf:
Abstimmungsergebnis: JA

5. Verkauf eines Baugrundstückes für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses:
Abstimmungsergebnis: JA

6. Genehmigung eines Vertrages für die Errichtung einer Zufahrt an der B 69 westlich der Tankstelle Pein:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich JA

7. Transfer von 300.000 Euro vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) der Stadtgemeinde Mureck an die Hoheitsverwaltung der Stadtgemeinde Mureck:
Abstimmungsergebnis: 10:10 abgelehnt

Die genauen Wortlaute der Anträge und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Gemeinderäte finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter mureck.gv.at

Hintergrundinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Begründung, warum die Abstimmungen so ausgegangen sind, erhalten Sie wie immer von mir unter Tel. 0660/4638325.

Ernst Walisch
Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
Tel: 0660/4638325
E-Mail:
ernst.walisch@drei.at