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Gemeinderatssitzungen Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Gelangen Gegenstände zur Behandlung, deren Geheimhaltung bzw. nichtöffentliche Behandlung im Interesse einer Gebietskörperschaft oder einer Partei geboten ist, darf bzw. muss die Öffentlichkeit von diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen werden. In der Praxis handelt es sich dabei meist um Personalangelegenheiten von Gemeindebediensteten, Vergabe von Gemeindewohnungen oder um Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Wahrung des Steuergeheimnisses stehen. Die überwiegende Zahl der Tagesordnungspunkte von Gemeinderatssitzungen ist aber öffentlich. Das heißt, dass jeder freien Zutritt zu den Sitzungen hat und sich aus erster Hand über das Geschehen in der Gemeinde und die Tätigkeit der einzelnen Gemeinderäte persönlich informieren kann. Leider wird diese Möglichkeit von den Mureckerinnen und Mureckern nur sehr selten in Anspruch genommen. Ich lade Sie daher ein, an den Sitzungen des Gemeinderates als Zuhörerin bzw. Zuhörer teilzunehmen. Ernst Walisch Einladung zur Gemeinderatssitzung Nachstehend veröffentliche ich die Einladung zur Gemeinderatssitzung vom 23.8.2023. Unter Tagesordnungspunkt 2 werde ich den Bürgermeister zur beabsichtigten Verpachtung des Murecker Erlebnisbades befragen. Ich lade Sie/Dich ein, zur Sitzung zu kommen und sich/dir anzuhören, was der Bürgermeister uns in dieser Angelegenheit zu sagen hat. ![]()
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