Gemeinderatssitzungen

Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Gelangen Gegenstände zur Behandlung, deren Geheimhaltung bzw. nichtöffentliche Behandlung im Interesse einer Gebietskörperschaft oder einer Partei geboten ist, darf bzw. muss die Öffentlichkeit von diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen werden. In der Praxis handelt es sich dabei meist um Personalangelegenheiten von Gemeindebediensteten oder um Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Wahrung des Steuergeheimnisses stehen. Die überwiegende Zahl der Tagesordnungspunkte von Gemeinderatssitzungen ist aber öffentlich. Das heißt, dass jeder freien Zutritt zu den Sitzungen hat und sich aus erster Hand über das Geschehen in der Gemeinde und die Tätigkeit der einzelnen Mitglieder des Gemeinderates persönlich informieren kann. Leider wird diese Möglichkeit von den Mureckerinnen und Mureckern (von Hainsdorf bis Fluttendorf) nur sehr selten in Anspruch genommen. Ich lade Sie daher ein, an den Sitzungen des Gemeinderates als Zuhörerin bzw. Zuhörer teilzunehmen.

Ernst Walisch











LIEBE  MURECKERINNEN  UND  MURECKER!


Thema: Vorbereitung der Verpachtung der Zufahrtsstraße zum Eingang in das Murecker Erlebnisbad 


Morgen (7.11.2023) wird eine bedeutende Gemeinderatssitzung stattfinden. Ich werde leider nicht daran teilnehmen können, weil ich verhindert sein werde. Deshalb möchte ich auf diesem Weg meine Meinung zu einem der Tagesordnungspunkte bekanntgeben.


Besonders erwähnenswert ist der Tagesordnungspunkt 11 dieser Sitzung, bei dem eine Verordnung zur Herstellung der Grundbuchsordnung, Abschreibung eines Grundstücks vom „Öffentlichen Gut“ und Zuschreibung einer „privaten Grundbuchseinlage“ zur Beratung und Beschlussfassung heran steht.


Bei diesem relativ „bedeutungslos“ scheinenden Tagesordnungspunkt geht es um das Grundstück, auf dem sich die Zufahrtsstraße samt Parkplätzen zum Eingang in das Murecker Schwimmbad und zum Murecker Auwald (Schiffmühle) befindet. Dieses Grundstück, das derzeit als „Öffentliches Gut“ gewidmet ist, soll auf Höhe des südlichen Endes des Campingplatzes geteilt werden. Der südliche Teil soll weiterhin „Öffentliches Gut“ bleiben. Der nördliche Teil soll einer privaten Grundbuchseinlage zugeschrieben werden. Das klingt relativ „harmlos“ und an der öffentlichen Benützbarkeit der Straße ändert sich vorerst (!) nichts.


Aus meiner Sicht ist die Zuschreibung dieses Grundstücks, auf dem sich die Zufahrtsstraße zum Eingang in das Murecker Schwimmbad und der Hauptzugang in den Auwald befinden, einer „privaten Grundbuchseinlage“, nur eine notwendige Vorleistung der Gemeinde dafür, dass diese Straße in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen an den Pächter des Campingplatzes verpachtet werden kann. Ein „Öffentliches Gut“ kann nämlich nicht verpachtet werden.


Dazu sage ich Nein! 

🔴 Nein zur Zuschreibung des Grundstücks der Straße einer „privaten Grundbuchseinlage“ als Vorleistung für die künftige Verpachtung der Straße

🔴 Nein zur künftigen Verpachtung und damit Schließung der Straße für den öffentlichen Verkehr und 

🔴 Nein zur künftigen Verpachtung und Integrierung des Schwimmbades in den Campingplatz!


Das Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Gemeinderates bei diesem Tagesordnungspunkt wird uns allen zeigen, wer (grundsätzlich) für eine Verpachtung des Schwimmbades ist und wer - so wie ich – dagegen ist, weil ohne die Verpachtung des Schwimmbades dieser Beschluss sinnlos ist, meint


Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel: 0664/4503442

E-Mail: ernst.walisch@drei.at









Einladung zur Gemeinderatssitzung

Nachstehend veröffentliche ich die Einladung zur Gemeinderatssitzung vom 23.8.2023. 

Unter Tagesordnungspunkt 2 werde ich den Bürgermeister zur beabsichtigten Verpachtung des Murecker Erlebnisbades befragen. Ich lade Sie/Dich ein, zur Sitzung zu kommen und sich/dir anzuhören, was der Bürgermeister uns in dieser Angelegenheit zu sagen hat.