Meine Meinung zum politischen Geschehen in der Stadtgemeinde Mureck

An dieser Stelle werde ich bei Bedarf meine Meinung zum politischen Geschehen in der Stadtgemeinde Mureck aus meiner Sicht als Mitglied des Gemeinderates kundtun, so wie ich es früher im „Roten Boten“ gemacht habe. Für nähere Informationen stehe ich unter Tel. 0664/4503442 gerne zur Verfügung.

Personenbezogene Daten habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen durch xx ersetzt.































6.11.2023:


LIEBE  MURECKERINNEN  UND  MURECKER!


Thema: Vorbereitung der Verpachtung der Zufahrtsstraße zum Eingang in das Murecker Erlebnisbad 


Morgen (7.11.2023) wird eine bedeutende Gemeinderatssitzung stattfinden. Ich werde leider nicht daran teilnehmen können, weil ich verhindert sein werde. Deshalb möchte ich auf diesem Weg meine Meinung zu einem der Tagesordnungspunkte bekanntgeben.


Besonders erwähnenswert ist der Tagesordnungspunkt 11 dieser Sitzung, bei dem eine Verordnung zur Herstellung der Grundbuchsordnung, Abschreibung eines Grundstücks vom „Öffentlichen Gut“ und Zuschreibung einer „privaten Grundbuchseinlage“ zur Beratung und Beschlussfassung heran steht.


Bei diesem relativ „bedeutungslos“ scheinenden Tagesordnungspunkt geht es um das Grundstück, auf dem sich die Zufahrtsstraße samt Parkplätzen zum Eingang in das Murecker Schwimmbad und zum Murecker Auwald (Schiffmühle) befindet. Dieses Grundstück, das derzeit als „Öffentliches Gut“ gewidmet ist, soll auf Höhe des südlichen Endes des Campingplatzes geteilt werden. Der südliche Teil soll weiterhin „Öffentliches Gut“ bleiben. Der nördliche Teil soll einer privaten Grundbuchseinlage zugeschrieben werden. Das klingt relativ „harmlos“ und an der öffentlichen Benützbarkeit der Straße ändert sich vorerst (!) nichts.


Aus meiner Sicht ist die Zuschreibung dieses Grundstücks, auf dem sich die Zufahrtsstraße zum Eingang in das Murecker Schwimmbad und der Hauptzugang in den Auwald befinden, einer „privaten Grundbuchseinlage“, nur eine notwendige Vorleistung der Gemeinde dafür, dass diese Straße in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen an den Pächter des Campingplatzes verpachtet werden kann. Ein „Öffentliches Gut“ kann nämlich nicht verpachtet werden.


Dazu sage ich Nein! 

🔴 Nein zur Zuschreibung des Grundstücks der Straße einer „privaten Grundbuchseinlage“ als Vorleistung für die künftige Verpachtung der Straße

🔴 Nein zur künftigen Verpachtung und damit Schließung der Straße für den öffentlichen Verkehr und 

🔴 Nein zur künftigen Verpachtung und Integrierung des Schwimmbades in den Campingplatz!


Das Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Gemeinderates bei diesem Tagesordnungspunkt wird uns allen zeigen, wer (grundsätzlich) für eine Verpachtung des Schwimmbades ist und wer - so wie ich – dagegen ist, weil ohne die Verpachtung des Schwimmbades dieser Beschluss sinnlos ist, meint


Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel: 0664/4503442

E-Mail: ernst.walisch@drei.at



Stellungnahme zum nachstehenden Artikel über die beabsichtigte Verpachtung des Murecker Erlebnisbades in der "Kleinen Zeitung" vom 13.9.2023:

Die Mehrheit der Mureckerinnen und Murecker will nicht, dass ihr Schwimmbad verpachtet wird. Das weiß ich, weil ich dazu eine Meinungsumfrage durchgeführt habe, die das ergeben hat. Deshalb gibt es aus meiner Sicht für eine bürgernahe Gemeindeführung hier nur 2 Möglichkeiten:

1. das Schwimmbad nicht zu verpachten oder 

2. zur Verpachtung des Schwimmbades eine Volksbefragung durchzuführen und das Ergebnis als für den Gemeinderat verbindlich zu erklären. Das könnte in der Gemeinderatssitzung vom 19.9.2023 beschlossen werden.

Alles andere wäre meiner Meinung nach ein drüberfahren über die Interessen der Mureckerinnen und Murecker und daher völlig inakzeptabel. 

Ernst Walisch




 


2.9.2023:


Das Murecker Erlebnisbad steht zur Verpachtung heran. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine wie sonst auch übliche Verpachtung des Schwimmbades einer Gemeinde. Nein, hier will der Pächter des Campingplatzes das Schwimmbad in den Campingplatz integrieren. Das Schwimmbad wäre dann Teil des Campingplatzes und Mureck hätte kein öffentliches Schwimmbad mehr. Dazu kämmen noch einige andere Maßnahmen, die der künftige Pächter nach meinem Wissensstand vorhat, über die ich bereits berichtet habe und die sich meiner Meinung nach für Mureck und insbesondere für die Schwimmbadbesucher von Mureck und den Umgebungsgemeinden beidseits der Mur negativ auswirken würden. Deshalb sage ich Nein zur Verpachtung des Murecker Erlebnisbades. 

Näheres hier auf meiner Homepage weiter unten stehend und unter dem Link "Berichte und Niederschriften über Gemeinderatssitzungen"!

Nein zur Verpachtung des Murecker Erlebnisbades!

Ernst Walisch





Kleine Zeitung, vom 25.8.2023:



10.8.2023:

Am 10.8.2023 hat mich der nachstehende Brief eines besorgten Besuchers des Murecker Erlebnisbades zum Thema "Verpachtung des Murecker Erlebnisbades" erreicht, den ich hiermit veröffentliche. (Die Hervorhebungen stammen vom Briefschreiber. Dieser Brief ist von mir an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates weitergeleitet worden. Der Schreiber des Briefes ist mir persönlich bekannt):





6.8.2023:

HOCHWASSERKATASTROPHE  IN  DER  STADTGEMEINDE  MURECK


Foto: Booteinlassstelle in der Murecker Au, ca. 100 m oberhalb der Schiffmühle, am 5.8.2023 aufgenommen.

Von der Hochwasserkatastrophe dieser Tage sind nahezu alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtgemeinde Mureck betroffen; manche direkt, sei es, dass ihr Wohnhaus von den Wassermassen eingeschlossen ist und sie dadurch von der Umwelt abgeschnitten sind und ihr Haus nicht mehr verlassen können oder gar von der Feuerwehre evakuiert werden müssen haben oder "nur" ihr Keller überflutet ist und das Mauerwerk und die im Keller befindlichen Gegenstände durch das Wasser beschädigt oder gar zerstört werden oder sie auf Grund von Überflutungen von Straßen einfach nur nicht mehr überall dorthin gelangen können, wie sie es bisher gewohnt gewesen sind.

Aber ganz besonders betroffen davon sind die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die uns in diesen Stunden zur Seite stehen und damit beschäftigt sind, Bewohnerinnen und Bewohner aus ihren  Häusern zu evakuieren, überflutete Straßen zu sperren, Barrieren gegen die Wassermassen zu errichten, überflutete Keller auszupumpen und alles sonst noch irgendwie mögliche zu tun, um uns zu helfen, diese Situation zu bewältigen; auch dann noch, wenn sich andere schon längst in Sicherheit gebracht haben!

Dafür gebührt den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der größte Dank und die größte Anerkennung der Gesellschaft, also von uns allen

Ich schlage daher vor, dass die Gemeinde allen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die an der Bewältigung dieser Hochwasserkatastrophe mitwirken, als kleines Dankeschön für das nächste Jahr eine Saisonkarte für das Murecker Erlebnisbad schenkt, falls die Gemeinde dann noch ein Erlebnisbad haben sollte; falls nicht, wird der Gemeinderat sicher eine andere Möglichkeit finden, seine Dankbarkeit gebührend zum Ausdruck zu bringen, meint

Ernst Walisch





29.7.2023:

Meine Stellungnahme zum nachstehenden Artikel in der "Kleinen Zeitung":

Das schau ich mir an, wo im Pachtvertrag steht, dass jeder unter den gewohnten Bedingungen ins Schwimmbad gehen darf!

Diesen Punkt in den Pachtvertrag aufzunehmen, habe ich (sinngemäß) mit 12 weiteren Punkten in der Gemeinderatssitzung vom 9.5.2023 beantragt.

Der Gemeinderat hat das mit den Stimmen der Bürgerliste und der GRÜNEN abgelehnt! Selbst darüber auch nur zu diskutieren, haben Bürgerliste und GRÜNE abgelehnt! Alles nachlesbar hier auf meiner Homepage!






1.7.2023:

Meinungsumfrage zur Verpachtung des Murecker Erlebnisbades

Ich habe am 1.7.2023 auf Facebook eine Meinungsumfrage zur Verpachtung des Murecker Erlebnisbades gestartet. Falls Sie/Falls Du kein Facebook haben/hast, können Sie/kannst Du mir gerne eine SMS an Tel. 0664/4503442 oder eine E-Mail an  ernst.walisch@drei.at  mit Ihrer/Deiner Auswahl schicken. Bitte den Namen dazuschreiben.


Zur Information:

Wie bereits bekannt ist, besteht die Absicht, das Murecker Erlebnisbad zu verpachten. Der Pachtinteressent, der schon den Murecker Campingplatz gepachtet hat, möchte das Erlebnisbad für seine Campinggäste pachten und in den Campingplatz integrieren. 

Mureckerinnen und Murecker und andere (?!) dürfen dann auch noch baden gehen.


Zu diesem Zweck sind laut den mir vorliegenden Informationen u.a. folgende Maßnahmen geplant:

🔴 Abriss der Zufahrtsstraße zum Schwimmbad 

🔴 Abriss der Abstellräume (sogenannte Umkleidekabinen)

🔴 Verkleinerung der Liegefläche


Der Vertragsentwurf befindet sich bereits im Gemeindeamt bzw. zur Prüfung bei einem Rechtsanwalt der Gemeinde. Mit einem Beschluss im Gemeinderat über den Pachtvertrag, dessen Inhalt mir als „einfaches“ Mitglied des Gemeinderat derzeit noch nicht zugänglich ist, ist aus meiner Sicht im Herbst zu rechnen. 


Ich ersuche alle Bewohnerin und Bewohner der Stadtgemeinde Mureck, bei der Umfrage mitzumachen.


Der Text der Umfrage lautet:

Vom Pachtinteressenten für das Erlebnisbad sind laut den mir vorliegenden Informationen unter anderem folgende Maßnahmen geplant:

  • Integrierung des Schwimmbades in den Campingplatz
  • Abriss der Zufahrtsstraße zum Schwimmbad
  • Abriss der Abstellräume (sogenannte Umkleidekabinen)
  • Verkleinerung der Liegefläche

Sind Sie/Bist Du mit der Verpachtung des Schwimmbades einverstanden?

  1. Ich bin damit einverstanden
  2. Ich bin damit nicht einverstanden
  3. Ich möchte, dass darüber eine Volksbefragung durchgeführt wird
  4. Ich möchte, dass die Vorhaben des Pächters in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden

Bitte die Antwort (1, 2, 3 oder4) auf Facebook unter "Meinungsumfrage Mureck" oder per E-Mail an ernst.walisch@drei.at  oder per SMS an Tel. 0664/4503442 schicken. 

Vielen Dank im Voraus!

Ernst Walisch

 
























 





22.10.2021:

VERKAUF  VON  MIETWOHNHÄUSERN  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  GEPLANT

 

In der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung vom 28.9.2021 ist unter Top 13 den Tagesordnungspunkt „Grundsatzbeschluss über den Verkauf der Wohnungen der Häuser Süßenbergerstraße 33, 35 und 37 – Beratung und Beschlussfassung“ aufgeschienen. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen, weil – wie er gesagt hat – noch nicht alle Unterlagen dazu fertig gewesen sind.

 

Wenn man „Verkauf der Wohnungen“ liest, klingt das ja recht harmlos. Der/Die eine oder andere, der/die dort wohnt, könnte meinen, dass er/sie seine/ihre Wohnung, in der er/sie wohnt, kaufen könne, worüber man durchaus reden kann. Dahinter steckt aber – wie ich vermute – etwas ganz anderes. Der Bürgermeister möchte vermutlich die ganzen Mietwohnhäuser und nicht einzelne Wohnungen darin an irgendwelche Investoren verkaufen.  

 

Als Grund dafür wird angegeben, dass dort mehrere Wohnungen leer stehen und die Gemeinde dafür die Mietausfallhaftung zahlen muss. Das bedeutet, dass jede leerstehende Wohnung der Gemeinde Geld kostet. Da ist aber schon immer so gewesen und durchaus üblich. Die Wohnungen gehören ja der Gemeinde. Mit den Mieteinnahmen werden die Darlehen und sonstigen Aufwendungen für die Wohnhäuser bezahlt. Wenn es für einzelne Wohnungen keine Mieteinnahmen gibt, fehlt das Geld und die Gemeinde muss das fehlende Geld dazuzahlen.

 

Der Grund für die leerstehenden Wohnungen ist unter anderem, dass es in Mureck zu viele Wohnungen gibt. Die Wohnungen, die der Gemeinde gehören, würden eigentlich den Bedarf abdecken. Da der Mietwohnbau von der öffentlichen Hand recht stark gefördert worden ist, haben in der Vergangenheit in Mureck mehrere private Investoren Mietwohnungen errichtet, für die es eigentlich in diesem Umfang keinen Bedarf gibt. Deshalb gibt es in Mureck leerstehende Wohnungen. Dieses Problem hat aber nicht nur die Gemeinde, sondern auch die privaten Investoren. Trotzdem werden auch jetzt noch Mietwohnungen in Mureck errichtet…

 

Das Problem bei einem Verkauf von ganzen Mietwohnhäusern an irgendwelche Investoren besteht aus meiner Sicht darin, dass die Gemeinde nach dem Verkauf der Häuser keinen Einfluss mehr darauf hat, wer in diese Wohnungen einziehen wird. Ein Investor, der ein solches Haus mit Wohnungen kauft, die schon jetzt leer stehen, wird schon einen Plan haben, wie er die leerstehenden Wohnungen voll bekommt. Und dieser Plan nimmt dann möglicherweise auf die Menschen, die schon jetzt in dieser Siedlung wohnen, auf die Schülerinnen der beiden Bundesschulen und auf die Kinder der beiden Kindergärten, die sich dort befinden, keine oder nur wenig Rücksicht.

 

Deshalb sage ich zum Verkauf von einzelnen Wohnungen an Menschen, die schon jetzt dort wohnen oder die nach Mureck ziehen möchten, Ja. Zum Verkauf von ganzen Mietwohnhäusern an irgendwelche Investoren, die dort nur „Geld machen wollen“, sage ich zum Wohle der Menschen, die dort wohnen, zum Wohle der Schülerinnen der beiden Bundesschulen und nicht zuletzt zum Wohle der Kinder der beiden Kindergärten Nein! Und ich hoffe, dass die übrigen Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck das ebenso sehen und zu diesem Vorhaben des Bürgermeisters Nein sagen werden!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

 

5.6.2021:

Umbau des Murecker Schwimmbades während der Badesaison:


Gestern (4. Juni) ist witterungsbedingt der erste richtige Badetag gewesen, aber das Murecker Schwimmbad hat geschlossen gehabt, weil es gerade völlig unnötig während der Badesaison umgebaut wird.

Das ist:

  • schlecht für die Badegäste aus Mureck und Umgebung
  • schlecht für den Murecker Tourismus
  • schlecht für die Murecker Wirtschaft

 

Dafür gibt es von mir nur ein Nein! Nein zu diesem unnötigen Umbau und vor allem Nein zum Zeitpunkt des Umbaus.

Ernst Walisch 


31.3.2021:

GEMEINDERAT  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  BESCHLIESST  AUF  VERLANGEN  DES   BÜRGERMEISTERS  EIGENE  „ENTMACHTUNG“

 

In der Gemeinderatssitzung vom 30.3.2021 hat der Gemeinderat mit den Stimmen der Bürgerliste und des Gemeinderates der GRÜNEN gegen die Stimmen der ÖVP und der SPÖ beschlossen, dass in der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH nicht mehr wie bisher üblich die Mitglieder des Gemeinderates (21) und der Geschäftsführer in die Generalversammlung entsendet werden, sondern nur mehr die Mitglieder des Gemeindevorstandes (4 x Bürgerliste und 1 x ÖVP).

 

Das hat zur Folge, dass 17 Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, bei folgenden wichtigen Entscheidungen, z. B. in Angelegenheiten des Schwimmbades, ausgegrenzt sind und nichts mehr mitzureden haben:

 

·         den gerade aktuellen Umbau des Schwimmbades

·         die Aufnahme von Bediensteten für mehr als 12 Monate

·         den Kauf und den Verkauf von unbeweglichem Vermögen

·         den Abschluss und die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen, wie z. B. bei der Verpachtung des Schwimmbadbuffets

·         den Abschluss von Verträgen mit dauernden Verpflichtungen

·         die Errichtung und die Auflösung von Zweigbetrieben

·         usw

 

Der Bürgermeister begründet das damit, dass die GmbH nicht handlungsfähig sei, wenn bei diesen Entscheidungen alle Mitglieder des Gemeinderates als Generalversammlung mitbestimmen dürfen, so wie bisher.

 

Das ist natürlich nicht richtig.

 

Dieser Beschluss des Gemeinderates hat auch zur Folge, dass die Opposition als wichtige demokratische Kontrollinstanz weitgehend ausgeschaltet ist. Lediglich die ÖVP-Vizebürgermeisterin ist bei den Entscheidungen betreffend Schwimmbad, Kulturzentrum usw. noch dabei und bekommt wichtige Unterlagen, wie z. B. Verträge, zu sehen.

 

Wenn man bedenkt, dass ich es gewesen bin, der sich in den letzten Monaten gegen den Willen des Bürgermeisters massiv dafür eingesetzt hat, dass das Murecker Schwimmbad nicht ohne zwingende Notwendigkeit vor und während der heurigen Badesaison umgebaut wird und damit die halbe Badesaison geopfert wird, liegt der Schluss für mich nahe, dass der Bürgermeister mich mit dieser Verschiebung der Zuständigkeit für die Generalversammlung vom Gemeinderat zum Gemeindevorstand einfach nur „kaltstellen“ wollen hat, was die Entscheidungen betreffend Schwimmbad betrifft, weil ich dem Gemeindevorstand nicht angehöre.

 

Das ist nämlich genau das, was dieser Beschluss zur Folge hat. Beim Schwimmbad haben der Großteil der Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, jetzt nichts mehr mitzureden.

 

Es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten. Es geht darum, dass ich mich im Gemeinderat immer zum Vorteil der Gemeinde eingesetzt habe, was in den letzten Jahren öfter als früher notwendig gewesen ist, und das ist mir im Bereich der Freizeitbetriebe seit heute leider nicht mehr möglich.

 

Weitere Informationen zu den Beschlüssen des Gemeinderates finden Sie unter dem Link "Protokolle der Gemeinderatssitzungen".

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

 

 

10.3.2021:

 

UMBAU  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES  WIE  ERWARTET  BESCHLOSSEN

 

Wie ich am 5.3.2021 hier auf Facebook angekündigt habe, hat die Generalversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus den Mitgliedern des Gemeinderates, beschlossen, dass die Wasseraufbereitungsanlage des Schwimmbades von März bis (voraussichtlich) Juni dieses Jahres saniert bzw. von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut werden wird. Aufgesperrt soll das Schwimmbad am 1. Juli werden, falls es zu keinen unvorhergesehenen Verzögerungen kommt.

 

Damit wird heuer die halbe Badesaison zum Nachteil der Badegäste, zum Nachteil des Tourismus und zum Nachteil der Murecker Wirtschaft verloren gehen!

 

Da dieser Umbau vor und während der heurigen Badesaison NICHT zwingend notwendig ist und die halbe Badesaison daher unnötig geopfert wird, habe ich dagegen gestimmt.

 

Wenn man das Schwimmbad schon unbedingt von Chlorgas auf Chlorgranulat umbauen will, dann kann man das auch nach der Badesaison machen!

  

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

 

 

5.3.2021:

 

UMBAU  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES  WIRD  BESCHLOSSEN

 

Die Generalversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus den Mitgliedern des Gemeinderates, beschließt in der Zeit von 5.3.2021 bis 8.3.2021 mit einem Umlaufbeschluss, dass die Wasseraufbereitungsanlage des Murecker Schwimmbades von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut wird.

 

Die Umbauarbeiten werden von März bis Juni dieses Jahres erfolgen und aufgesperrt wird das Schwimmbad am 1. Juli werden. Soweit der vorliegende Zeitplan. Dieser Zeitplan wird aber nur dann eingehalten werden können, wenn alles wie geplant gemacht werden kann und es zu keinen unvorhergesehenen Verzögerungen, wie z. B. Lieferschwierigkeiten, kommen wird. Sonst wird das Schwimmbad nicht am 1. Juli, sondern erst später aufgesperrt werden können!

 

Damit ist schon jetzt klar, dass heuer die halbe Badesaison verloren gehen wird, auch wenn auf Grund der Covid-19-Bestimmungen ein Aufsperren des Schwimmbades zulässig sein sollte. Das ist sehr schade; schade für die Badegäste aus Mureck und Umgebung, schade für den Tourismus und schade für die Murecker Wirtschaft.

 

Aber warum wird die Wasseraufbereitungsanlage von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut? Ist das zwingend notwendig und ist es vor allem noch vor und während der heurigen Badesaison zwingend notwendig? NEIN! Die Wasseraufbereitungsanlage wird von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut, weil der Bürgermeister das so will. 28 Jahre lang hat die Anlage mit Chlorgas gut funktioniert und die im Schwimmbad tätigen und dafür ausgebildeten Bademeister haben diese Anlage professionell bedient.

 

Natürlich kann man den Umbau begründen, so wie man alles im Leben begründen kann. Der Bürgermeister meint, dass man durch den Umbau qualifiziertes Personal (Bademeister) einsparen kann. Die technische Anlage wird in Zukunft – so der Wille des Bürgermeisters – von den Bediensteten des Wirtschaftshofes aus der Ferne mit betreut werden. Die Badeaufsicht vor Ort wird nicht mehr wie bisher durch Bademeister, sondern durch sogenannte Badeaufsichtsorgane erledigt werden.

 

Was noch zu erwähnen ist: Chlorgranulat ist weniger „gefährlich“ in der Handhabung als Chlorgas. Für die Handhabung mit Chlorgas sind bisher aber ohnehin die dafür ausgebildeten Bademeister zuständig gewesen, die das auch professionell gemacht haben. Der Bürgermeister will keine Bademeister mehr im Schwimmbad haben und das will er mit diesem Umbau erreichen. Deshalb hat er sich wohl auch geweigert, den nach der Pensionierung eines Bademeisters noch verbliebenen (hauptberuflichen) Bademeister auch heuer wieder einzustellen.

 

Wenn man schon der Meinung ist, dass das Schwimmbad nach 28 Jahren „saniert“ werden soll und wenn man schon der Meinung ist, dass das Schwimmbad unbedingt von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut werden soll, dann sehe ich trotzdem keinen (zwingenden) Grund, warum das unbedingt heuer vor und während der Badesaison erfolgen muss und dafür zum Nachteil der Badegäste aus Mureck und Umgebung, zum Nachteil des Tourismus und zum Nachteil der Murecker Wirtschaft die halbe Badesaison geopfert wird – außer den Grund, dass der Bürgermeister das so will!

 

Deshalb sage ich zu diesem Umbau des Schwimmbades vor und während der heurigen Badesaison Nein!

 

Zum Vorhaben des Bürgermeisters, im Schwimmbad ab heuer auf gut ausgebildete Bademeister zu verzichten und stattdessen weniger gut ausgebildete Badeaufsichtsorgane zu beschäftigen, sage ich ebenfalls Nein!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

 

5.2.2021:

NACHTRAG

 

ZU  MEINEM  BERICHT  VOM  4.2.2021  ÜBER  DEN  UMLAUFBESCHLUSS  ZUR   SANIERUNG  DES MURECKER  SCHWIMMBADES  

 

Am 5.2.2021 hat der Bürgermeister den Überprüfungsbefund eines Ingenieurbüros über den Zustand der Bädertechnik des Schwimmbades vorgelegt.

 

Aus meiner Sicht geht aus diesem Überprüfungsbefund nicht hervor, dass die Anlage in ihrem derzeitigen Zustand nicht genehmigungsfähig wäre und deshalb zwingend vor der Inbetriebnahme und daher im Frühjahr/Sommer dieses Jahres zu sanieren wäre. Die notwendigen Reparaturen (die im Überprüfungsbefund nicht angeführt sind)  können - wie ich meine - bei etwas gutem Willen im März/April durchgeführt werden. Somit steht dem Aufsperren des Schwimmbades aus technischer Sicht im Mai dieses Jahres meiner Meinung nach nichts im Wege.

 

Was aus meiner Sicht noch erwähnenswert ist:

Das Ingenieurbüro, das über den Zustand der Bädertechnik befunden hat, ist dasselbe Ingenieurbüro, das auch von der Sanierung profitieren würde, weil es im Falle einer Sanierung den Auftrag für Planung und Herstellungsüberwachung der Sanierung der Badewassertechnik um 30.000 Euro bekommen würde.

 

Aus diesem Grund liegt hier meiner Meinung nach ein Interessenskonflikt vor; wenn auch kein rechtlich relevanter, aber dennoch ein relevanter.

 

Es stellt sich auch die Frage, warum diese außertourliche Prüfung überhaupt in Auftrag gegeben worden ist und wenn schon, warum dann nicht die Firma, die mit Wartungsvertrag die technische Anlage des Schwimmbades jährlich vor Saisonbeginn gewartet, überprüft und - zuletzt im Frühjahr 2020 - für in Ordnung befunden hat, mit der Prüfung der Anlage beauftragt worden ist. 

 

Ich habe den Bürgermeister um Einholung einer schriftlichen Stellungnahme dieser Firma zu diesem Überprüfungsbefund und Aussetzung des Beschlusses über die Sanierung der Anlage bis zum Vorliegen dieser Stellungnahme ersucht.

 

Diese Stellungnahme ist aus meiner Sicht für die Entscheidung wichtig, ob die Sanierung schon im Frühjahr/Sommer 2021 oder erst im Herbst, nach Ende der Badesaison, oder irgendwann später einmal erfolgen wird.

 

Davon hängt nämlich ab, ob ein Teil der Badesaison, konkret die Monate Mai, Juni und ev. auch Juli, verloren gehen, was für die Badegäste, die Urlaubsgäste und damit den Tourismus und die Murecker Wirtschaft nicht gut wäre und daher nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Das sollte unser aller Anliegen sein, meint

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

 

4.2.2021:

BÜRGERMEISTER  HOLT  UMLAUFBESCHLUSS  ÜBER  DIE  SANIERUNG  DES MURECKER  SCHWIMMBADES  EIN,  OHNE  DIE  DAZU  NOTWENDIGEN  UNTERLAGEN  VORZULEGEN

 

Mit einer E-Mail vom 3.2.2021 holt der Bürgermeister in der Zeit von 3.2.2021 bis 8.2.2021 einen Umlaufbeschluss betreffend Beauftragung einer von ihm ausgewählten Firma mit der Planung und Herstellungsüberwachung der Sanierung der Badewassertechnik des Murecker Schwimmbades ein. Eine Information dazu, was genau zu sanieren ist und eine schriftliche Stellungnahme eines Fachmannes, der die Anlage besichtigt hat und bestätigen könnte, dass die Anlage tatsächlich vor der Badesaison zwingend saniert werden muss, hat der Bürgermeister nicht vorgelegt. Damit ist nicht klar, ob die Anlage wirklich jetzt, vor Beginn der Badesaison und während der Badesaison zwingend saniert werden muss oder ob das nicht so ist. Die Mitglieder des Gemeinderates bzw. der Generalversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH sollen also über etwas entscheiden, über das sie nicht wirklich Bescheid wissen. Eine Entscheidung zu treffen, ohne die Grundlagen dazu zu kennen, lehne ich ab.

 

Für alle, die es interessiert, befindet sich dazu nachstehend meine Stellungnahme an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

           

Zum Umlaufbeschluss betreffend Beauftragung der Fa. xx mit der Planung und Herstellungsüberwachung der Sanierung der Badewassertechnik des Freibades Mureck nehme ich wie folgt Stellung:

 

Aus meiner Sicht besteht kein unmittelbarer Bedarf für die Sanierung der Badewassertechnik. Die Fa. xx hat die Anlage im Frühjahr 2020 gewartet, geprüft und für in Ordnung befunden. Sonst hätte sie im Jahr 2020 nicht in Betrieb gehen dürfen. Weiters liegt mir die Information des bisherigen Bademeisters Fritz S. vor, der die Anlage den ganzen Sommer 2020 über betreut hat, dass die Anlage die ganze Badesaison über in Ordnung gewesen ist und im September 2020 in Ordnung befindlich eingewintert worden ist. (Lediglich der Dichtring einer Pumpe wäre auszutauschen). Weder die Fa. xx noch der Bademeister Fritz S. haben ein Interesse daran, zu behaupten, dass die Anlage in Ordnung ist, wenn das nicht stimmen würde. Also sind beide Aussagen, dass die Anlage in Ordnung ist, aus meiner Sicht glaubwürdig.

 

Dagegen steht die sinngemäße Aussage des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 „So wie die Anlage dasteht, würde sie nicht mehr bewilligt werden“. Weiters hat der Bürgermeister berichtet, dass ein Spezialist die Anlage angeschaut hat und sie prüfen und eine Empfehlung abgeben wird. Außerdem hat er angekündigt, dass wir uns zu Beginn nächsten Jahres zusammensetzen und besprechen werden, in welcher Art und in welchem Umfang die Sanierung des Freibades erfolgen soll und mich um konstruktive Vorschläge ersucht. Wann werden wir uns zusammensetzen und die Sanierung besprechen?

 

Für die Aussage des Bürgermeisters, dass die Anlage nicht mehr bewilligt werden würde, liegt keine schriftliche Bestätigung durch einen Fachmann vor und so lange das so ist, bleibt es jedem freigestellt, entweder der Fa. xx und dem bisherigen Bademeister Fritz S., die die Anlage bisher betreut haben und daher gut kennen, oder dem Bürgermeister, der die Anlage im Vergleich dazu so gut wie gar nicht kennt und in den letzten Jahren wenig Interesse am Betrieb des Schwimmbades gezeigt hat, zu glauben.

 

Warum legt der Bürgermeister nicht jetzt, vor der Entscheidung über die Sanierung, die schriftliche Empfehlung des Spezialisten als Entscheidungsgrundlage für diesen Beschluss vor? Wenn dieser Spezialist eine schriftliche Empfehlung vorlegen sollte, aus der hervorgeht, dass die Anlage in ihrem derzeitigen Zustand nicht genehmigungsfähig ist und vor der Inbetriebnahme zwingend saniert werden muss, werde ich einer Sanierung zustimmen. Aber einer Sanierung der bestehenden Anlage und keiner Umstellung der Wasseraufbereitung von Chlorgas auf Granulat. Das ist laut den mir vorliegenden Informationen nämlich nicht notwendig. Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden mit Chlorgas betrieben und nur die kleineren Schwimmbäder mit Granulat. Wozu sollen wir die Anlage unseres Schwimmbades auf Granulat umstellen? Etwa weil wir dann bei den Bademeistern sparen? Das stimmt nicht. Auch bei einer Anlage mit Granulat muss ein voll ausgebildeter Bademeister mehrmals am Tag vor Ort anwesend sein und die Anlage betreuen und so lange das Schwimmbad offen hat, jederzeit erreichbar sein, um sich bei Bedarf sofort in das Schwimmbad zu begeben und die technische Anlage vor Ort zu betreuen. Dieser Bademeister muss täglich schriftlich namentlich genannt werden und ist für den Betrieb der technischen Anlage voll verantwortlich und auch voll haftbar. Zusätzlich muss noch eine Badeaufsicht im Schwimmbad anwesend sein. Da ersparen wir uns nichts. Eine Umstellung von Chlorgas auf Granulat ist daher sinnlos und abzulehnen.

 

So lange mir keine schriftliche Stellungnahme bzw. kein schriftliches Gutachten eines Fachmannes vorliegt, in der/in dem steht, dass die Anlage im derzeitigen Zustand nicht mehr genehmigungsfähig ist und daher zwingend vor der Inbetriebnahme saniert werden muss, lehne ich eine Sanierung der Anlage im Frühjahr/Sommer 2021 ab, weil das unweigerlich zur Folge hätte, dass das Schwimmbad nicht wie bisher üblich im Mai, sondern erst im Juni oder möglicherweise sogar noch später aufgesperrt werden könnte und das aus meiner Sicht ohne zwingenden Grund inakzeptabel wäre; inakzeptabel für die Badegäste aus Mureck und Umgebung, inakzeptabel für den Murecker Tourismus und inakzeptabel für die ohnehin durch die Covid-19-Krise schon in Mitleidenschaft gezogene Murecker Wirtschaft!

 

Sollte der Bürgermeister bis spätestens Freitag, den 5.2.2021, den Mitgliedern des Gemeinderates/der Generealversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH ein solches Schriftstück vorlegen, worum ich hiermit ersuche, werde ich meine Meinung zur geplanten Sanierung der technischen Anlage des Schwimmbades überdenken. Davor wäre aber als zweite Meinung eine Stellungnahme der Fa. xx, die die technische Anlage bisher gewartet und geprüft hat, einzuholen.

 

Falls diese Schriftstücke erst später im Gemeindeamt einlangen sollten, schlage ich vor, die Beschlussfassung bis dahin zu verschieben, weil ohne diese beiden Stellungnahmen eine Entscheidung für die Sanierung nach bestem Wissen und Gewissen aus meiner Sicht nicht möglich ist.

 

Ich ersuche um Rückantwort durch den Bürgermeister bis spätestens Freitag, den 5.2.2021!

 

Ich ersuche weiters, diese Stellungnahme in das Protokoll über den Umlaufbeschluss aufzunehmen.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel. 0660/4638325

 

31.1.2021:

ZUM  BETRIEB  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES

 

AUS  DER  SICHT  EINES  LANGJÄHRIGEN  BADEGASTES  UND   MITGLIEDS DES  GEMEINDERATES  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  

 

Während ich diese Zeilen schreibe (31.1.2021), schneit es gerade und Gedanken zum Betrieb des Schwimmbades scheinen in weite Ferne gerückt zu sein. Auf dem Schwimmbad ruht friedlich eine weiße Schneedecke, gerade so, als wäre dort alles in bester Ordnung und würde nur mehr auf das gewohnte Aufsperren im Mai warten.

 

Die Wirklichkeit schaut aber leider anders aus. In EINEM Monat, am 1. März, sollte eigentlich ein kompetenter Bademeister mit den Vorbereitungsarbeiten für die Badesaison 2021 beginnen, damit das Schwimmbad wie bisher üblich im Mai aufgesperrt werden kann. Ich habe „sollte“ geschrieben, weil es leider nicht so sein wird. Der Bürgermeister hat nämlich anderes vor.

 

Der Bürgermeister will

 

  • den nach der Pensionierung eines Bademeisters einzigen verbliebenen Bademeister Fritz S., der seit 10 Jahren die Schwimmbadanlage genau kennt und in der Lage ist, sie in Betrieb zu setzen und auch ordnungsgemäß zu betreuen, nicht mehr anstellen. Dazu hat es in der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes einen Beschluss gegeben, in dem der Gemeindevorstand dem Willen des Bürgermeisters folgend beschlossen hat, den Bademeister Fritz S. nicht mehr anzustellen.

 

Aber warum hat der Gemeindevorstand das beschlossen? Hat Fritz S. seine Arbeit nicht kompetent, gewissenhaft und gut gemacht? Nein, er hat gewissenhaft, gut und kompetent gearbeitet und Mängel, die er im Schwimmbad festgestellt hat, sofort zur Behebung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Aber warum hat der Gemeindevorstand das dann beschlossen? Weil der Bürgermeister Fritz S. nicht mehr als Bademeister haben will. Gibt es dafür einen sachlich nachvollziehbaren Grund? Nein! Wird hier das persönliche Befinden des Bürgermeisters über die Interessen der Gemeinde und damit über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gestellt? Es scheint so zu sein! Ich kann mich aber irren! Fragen Sie die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die in der Vorstandssitzung gegen die Anstellung von Fritz S. gestimmt haben, warum sie das gemacht haben! Die Antwort wird vermutlich lauten „Weil der Bürgermeister das so hat wollen“. Einen sachlichen, nachvollziehbaren Grund gibt es dafür aus meiner Sicht nämlich nicht!

 

  • die Wasseraufbereitungsanlage von Chlorgas auf Granulat umstellen, weil das jetzt üblich sei, wie er sagt. Und weil die Anlage im derzeitigen Zustand nicht mehr genehmigungsfähig sei, wie er sagt. Dazu hat er die Anlage extra im November von einem Fachmann anschauen lassen, wie man hört. Das Gutachten bzw. die Stellungnahme des Fachmanns lässt noch auf sich warten. Ich bin schon sehr neugierig, ob darin steht, dass die Anlage im derzeitigen Zustand nicht mehr genehmigungsfähig ist und daher heuer vor Saisonbeginn zwingend saniert werden muss. Das wäre aus meiner Sicht nämlich die einzige nachvollziehbare Begründung bzw. Rechtfertigung, warum der Bürgermeister die Anlage heuer vor Saisonbeginn sanieren und bei dieser Gelegenheit von Chlorgas auf Granulat umstellen möchte.

 

Aber selbst wenn das so oder so ähnlich in der Stellungnahme des Fachmanns stehen sollte, dann fordere ich, dass dazu eine Stellungnahme der Fa. BWT eingeholt wird, die mit Wartungsvertrag die Anlage jährlich gewartet und überprüft hat und im Frühjahr 2020 für in Ordnung befunden hat! Innerhalb einer Badesaison kann nicht so viel kaputt werden, dass die Anlage nicht mehr genehmigungsfähig wäre, zumal die Anlage laut Bademeister Fritz S. die ganze Saison über in Ordnung gewesen ist und im September in Ordnung befindlich eingewintert worden ist! Was soll also kaputt sein, das nicht rechtzeitig  VOR  BEGINN  der Badesaison im Mai repariert werden kann?

 

Wie man hört, wird es nach Einlangen der Stellungnahme des vom Bürgermeister herbei geholten Fachmanns einen Beschluss zur „Sanierung“ der Anlage und damit verbunden zum Umbau der Anlage von Chlorgas auf Granulat geben. Aber nicht, weil das notwendig wäre. Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden laut vorliegenden Informationen nämlich mit Chlorgas und nicht mit Granulat betrieben!

 

Die Anlage wird umgebaut, weil es der Bürgermeister so will und der Wille des Bürgermeisters in Mureck „Gesetz“ ist, wie es scheint. Auch wenn es hier klar zum Nachteil der Badegäste aus Mureck und Umgebung, der Urlaubsgäste und damit des Sommertourismus und der Murecker Wirtschaft geht, weil das Schwimmbad durch den aus meiner Sicht unnötigen Umbau nicht wie üblich im Mai, sondern – falls mit dem Umbau alles gutgeht – im Juni, sonst irgendwann später, aufgesperrt werden wird.

 

Die technische Anlage des Schwimmbades wird heuer 28 Jahre alt und muss natürlich irgendwann saniert werden. Das ist klar! Das kann man aber über den Sommer planen und außerhalb der Badesaison, im Herbst, machen und nicht zwingend während der Badesaison.

 

Ich fordere die hier handelnden Personen – die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH - auf, das zu tun, wofür sie gewählt worden sind, nämlich nicht den Willen des Bürgermeisters umzusetzen, sondern das Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde in den Vordergrund zustellen und das zu tun, was zu tun ist.

 

Dazu gehört:

 

1. Fritz S. mit 1. März als Bademeister anzustellen und

2. unser Schwimmbad wie vorgesehen im Mai aufzusperren und während der Sommermonate in der Generalsversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH (bestehend aus den Mitgliedern des Gemeinderates) über die weitere Vorgangsweise zu beraten.

 

Ernst Walisch

 

25.1.2021:

OFFENER  BRIEF  AN  DEN  BÜRGERMEISTER  UND  DIE  MITGLIEDER  DER  GESCHÄFTSFÜHRUNG  DER  SPORT-  UND  FREIZEITANLAGEN  DER  STADT  MURECK  GMBH

 

Betreff: Betrieb des Murecker Schwimmbades

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH!

 

Am Dienstag, den 26.1.2021, ist die vermutlich letzte Chance für den Beschluss, den bisherigen Bademeister Fritz S. auch heuer wieder als Bademeister anzustellen. Das ist für unser Schwimmbad von entscheidender Bedeutung. Es geht hier nicht darum, ob die Wasseraufbereitungsanlage mit Chlorgas oder mit Granulat betrieben wird. Damit hat das nichts zu tun!

 

Es geht darum, ob die Gemeinde in der Lage ist, die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb zu setzen oder nicht.

 

Ein kleines Beispiel dazu:

 

Im mittleren Becken befindet sich ein Strömungskanal. Dieser Strömungskanal hat 3 Düsen, mit denen die Strömung erzeugt wird. Diese Düsen sind zu Badeschluss vom Bademeister Fritz S. abmontiert worden, weil sie sonst über den Winter einfrieren würden. Im Frühjahr müssen diese 3 Düsen wieder in den Strömungskanal eingebaut werden. Dabei ist es ganz wichtig, bei den Düsen den richtigen Strömungswinkel einzustellen, weil die durch die Düsen erzeugte Strömung sonst nicht richtig verlaufen würde. Diese 3 Düsen können nur eingestellt werden, wenn sich kein Wasser im Becken befindet. Sollten sie falsch eingestellt werden, was man erst feststellen kann, wenn sich Wasser im Becken befindet und der Strömungskanal in Betrieb ist, könnten sie nicht mehr umgestellt werden. Dafür müsste das Wasser aus dem Becken ausgelassen werden. Das ist aber nicht möglich, weil das mit Chlorgas/Granulat angereicherte Wasser nicht ausgelassen werden darf. Damit muss so lange gewartet werden, bis sich das Chlorgas/Granulat verflüchtigt hat. Dafür ist im Sommer aber keine Zeit. Diese Düsen richtig einstellen können von der Gemeinde nur die Bademeister xx und Fritz S. Nach der Pensionierung von xx bleibt nur mehr Fritz S. übrig, der das kann.

 

Das ist nur ein kleines Beispiel, das zeigt, dass die in Betrieb zu nehmende Technik viel mehr ist als nur die Wasseraufbereitungsanlage mit Chlorgas oder Granulat. Für diese Technik braucht es einen gut ausgebildeten Bademeister, der die Anlage genau kennt und in der Lage ist, sie in Betrieb zu setzen und fachgerecht zu bedienen. Und genau deshalb brauchen wir Fritz S. als Bademeister für unser Schwimmbad.

 

Ganz gleich, ob die Wasseraufbereitungsanlage mit Chlorgas oder mit Granulat betrieben wird. Für die Wasseraufbereitung ist ein voll ausgebildeter Bademeister notwendig. Dieser Bademeister muss mehrmals täglich vor Ort im Schwimmbad die Anlage betreuen. Dieser Bademeister hat auch die volle Verantwortung, falls die Anlage nicht richtig funktionieren sollte und ein Badegast dadurch zu Schaden kommen sollte.

 

Es hat daher wenig Sinn, zusätzlich noch 2 weniger qualifizierte Personen anzustellen, die für die Badeaufsicht zuständig sind. Diese dürfen die Wasseraufbereitungsanlage nämlich überhaupt nicht bedienen.

 

Es gibt also mehrere sachliche Gründe, Fritz S. heuer wieder als Bademeister anzustellen und dafür auf weniger qualifizierte Badeaufsicht machende Ferialpraktikanten zu verzichten.

Dagegen gibt es keinen sachlichen Grund, Fritz S. nicht anzustellen!

 

Ich ersuche euch/Sie daher noch einmal, in/nach der Vorstandssitzung vom 26.1.2021 zu beschließen, dass Fritz S. mit 1.3.2021 als Bademeister angestellt wird. Der Vorstand ist dafür genau genommen nicht zuständig, sondern die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern + GR xx. Es sollte also möglich sein, im Anschluss an die Vorstandssitzung eine Sitzung der Geschäftsführung abzuhalten und den Beschluss zu fassen.

 

Der Beschluss, den bisherigen Bademeister Fritz S. auch heuer wieder als Bademeister anzustellen, ist aus meiner Sicht die Voraussetzung dafür, dass unser Schwimmbad heuer aufgesperrt und mit der nötigen Professionalität betrieben werden kann. Und das können unsere Badegäste aus Mureck und Umgebung und unsere Urlaubsgäste von einer Stadtgemeinde wie Mureck erwarten!

 

Zur Information:

 

xx

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel. 0660/4638325

 

 

22.1.2021:

 

ZUM  ANGEBLICH  NOTWENDIGEN  UMBAU DES  MURECKER SCHWIMMBADES

 

Seit 21.1.2021 gibt es auf der Facebookseite der Gemeinde eine Stellungnahme des Bürgermeisters zur aktuellen Schwimmbaddiskussion zu lesen. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

 

  • Für alles, was da steht, gibt es noch keine Beschlüsse. Es ist also nur die Absicht des Bürgermeisters und nicht mehr.

 

  • Die Chlorgasanlage ist laut vorliegenden Informationen in Ordnung und funktionsfähig.

 

  • Die besonderen Kenntnisse, die für Betrieb und Wartung der Chlorgasanlage notwendig sind, haben Bademeister wie z. B. Fritz S., der 10 Jahre im Murecker Schwimmbad Bademeister gewesen ist und den der Bürgermeister ohne erkennbaren sachlichen Grund nicht mehr als Bademeister anstellen möchte. Warum? Im Übrigen stehen der Gemeinde noch 2 weitere voll ausgebildete Bademeister zur Verfügung, die ebenfalls diese besonderen Kenntnisse haben.

 

  • Instandsetzungen an der Wasseraufbereitungsanlage sind bis auf den Austausch des Dichtrings einer Pumpe nicht notwendig, weil die Anlage laut vorliegender Auskunft in Ordnung ist.

 

  • „Ersatz der Chlorgasanlage durch ein ungefährliches System“. Damit ist gemeint, dass die Wasseraufbereitung von Chlorgas auf Granulat umgestellt werden soll. Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden aber mit Chlorgas betrieben und nur kleinere mit Granulat. Für die Wasseraufbereitung mit Chlorgas sind  Bademeister ausgebildet und geprüft. Der Bürgermeister hat offensichtlich vor, gut ausgebildete Bademeister wie z. Fritz S. durch weniger gut ausgebildete nur Badeaufsicht machende Personen zu ersetzen. Warum will das tun? Der gut ausgebildete Bademeister Fritz S. kann mit der bestehenden Anlage gut umgehen und steht nach wie vor zur Verfügung!

 

  • „Wenn alles klappt, sollte eine Öffnung im Juni möglich sein“, schreibt der Bürgermeister. Das liest sich für mich so, als ob der Bürgermeister für den durchaus möglichen Fall, dass die Öffnung später als im Juni oder heuer überhaupt nicht erfolgen sollte, schon jetzt die „Ausrede“, dass „leider nicht alles wir vorgesehen geklappt hat“ parat zu haben scheint.

 

Es gibt keinen zwingenden Grund, das Schwimmbad heuer umzubauen und deshalb wie vom Bürgermeister angekündigt später aufzusperren oder es sogar heuer überhaupt nicht aufzusperren.

 

Außer vielleicht den Grund, dass der Wille des Bürgermeisters in Mureck „Gesetz“ zu sein scheint, dem sich die große Mehrheit „brav“ fügt, ohne den Sinn der Maßnahmen zu hinterfragen, wie mir scheint.

 

Ich ersuche Sie, sich selbst eine Meinung zum vorliegenden Sachverhalt zu bilden!

 

Ernst Walisch

 

 

20.1.2021:

Zu den Aussagen des Bürgermeisters im nachstehenden Artikel nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die Technik des Freibades wird von der Fa. BWT mit Wartungsvertrag jährlich vor Saisonstart gewartet und überprüft und bedarf daher keiner außertourlichen zusätzlichen Revision. Laut vorliegenden Informationen ist die Technik (bis auf den Dichtring einer Pumpe) in Ordnung.

 

Die Wasseraufbereitung bedarf keiner umfassenden Modernisierung. Die Anlage wird mit Chlorgas betrieben und das ist laut vorliegenden Informationen bei nahezu allen größeren Schwimmbädern so üblich. (Der Bürgermeister will die Anlage von Chlorgas auf Granulat umstellen lassen. Warum er das will, weiß nur er).

 

Der Bürgermeister hat zum bisherigen Bademeister Fritz S. laut vorliegenden Informationen sinngemäß gesagt, dass das Schwimmbad wahrscheinlich ohne Bademeister mit Baden auf eigene Gefahr, dafür bei freiem Eintritt betrieben werden wird. (Das scheint jetzt aber nicht mehr aktuell zu sein).

 

Die Vorbereitungen im Schwimmbad beginnen durch den Bademeister bei passendem Wetter üblicherweise Anfang März. Den bisherigen Bademeister Fritz S. will der Bürgermeister offensichtlich nicht mehr anstellen und ein gleichwertiger Ersatz ist nicht in Sicht. Wer soll die Vorbereitungsarbeiten machen?

 

Ich lade Sie ein, sich selbst eine Meinung dazu zu bilden.

 

Ernst Walisch

 

 

16.1.2021:

VIER  OFFENE  FRAGEN  ZUM  BETRIEB  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES

 

Da ich auf die beiden nachstehenden E-Mails bis heute (15.1.2021) keine Antwort erhalten habe und vom Bürgermeister auch noch immer keine Sitzung der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH einberufen worden ist, stellen sich aus meiner Sicht folgende Fragen, die – wie ich meine – auch für die Bevölkerung der Stadtgemeinde Mureck und der Umgebung, für unsere Urlaubsgäste und auch für die Murecker Unternehmer interessant sein dürften:

 

  • Der bisherige (seit 10 Jahren) Bademeister Fritz S. weiß noch immer nicht, ob er heuer wieder als Bademeister angestellt werden wird. Offensichtlich will der Bürgermeister ihn nicht mehr anstellen. Fritz S. hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen und die ganze Zeit über im Schwimmbad gute Arbeit geleistet. Jedes Unternehmen könnte froh sein, einen so tüchtigen Angestellten wie ihn zu haben. So einen Menschen nach 10 Jahren ohne erkennbaren sachlichen Grund einfach nicht mehr anzustellen, wäre nicht nur aus sozialer Sicht, sondern auch für das Schwimmbad sehr bedenklich, weil wir für ihn  KEINEN  GLEICHWERTIGEN  ERSATZ  haben und wohl auch keinen bekommen werden! Wir brauchen für das Schwimmbad 2 Bademeister, haben gerade noch einen (Fritz S.) und den will der Bürgermeister offensichtlich nicht mehr anstellen!  Das ist für mich völlig unverständlich!

Was ist also der Grund dafür, dass der Bürgermeister Fritz S. nach 10 Jahren nicht mehr als Bademeister haben möchte?

 

  • Der Bürgermeister hat in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 sinngemäß gesagt, dass die Wasseraufbereitungsanlage (Chlorgasanlage) im derzeitigen Zustand nicht mehr bewilligungsfähig sei. Die Fa. BWT hat die Anlage im Frühjahr 2020 vor der Inbetriebnahme gewartet und überprüft und für in Ordnung befunden. Den ganzen Sommer ist die Anlage laut Bademeister Fritz S. in Ordnung gewesen und am Ende der Badesaison, im September, ist sie in Ordnung befindlich eingewintert worden.

Warum soll die Anlage jetzt nicht mehr in Ordnung und bewilligungsfähig sein?

 

  • Die Wasseraufbereitungsanlage soll (angeblich) von Chlorgas auf Granulat umgestellt werden, weil das jetzt üblich sei, hört man. Das ist nicht richtig! Für Schwimmbäder wie in Mureck ist nach wie vor Chlorgas üblich.

Warum will man trotzdem die Wasseraufbereitungsanlage von Chlorgas auf Granulat umstellen?

 

  • Aus den drei obigen Punkten ergibt sich die wichtigste Frage:

Wann wird das Murecker Schwimmbad heuer aufgesperrt bzw. wird es heuer überhaupt aufgesperrt werden?

 

Das alles sind Fragen, die aus meiner Sicht unbeantwortet sind und die offensichtlich niemand – oder vielleicht doch der Bürgermeister – beantworten kann. Aber wenn er das kann, warum macht er das nicht? Die Badegäste aus Mureck und Umgebung, die Murecker Urlaubsgäste und auch die Murecker Unternehmer, die den Sommertourismus als wichtige Einnahmequelle brauchen, warten (vermutlich) auf eine Antwort!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

www.ernst-walisch.info

 

 

Zu den E-Mails:

 

Von: Ernst Walisch [mailto:ernst.walisch@drei.at]
Gesendet: Samstag, 19. Dezember 2020 23:08
An: xx (gesendet an die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH)
Cc: xx
Betreff: Betrieb des Murecker Schwimmbades

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx  Das gibt uns die Möglichkeit, Fritz S.  doch noch wie bisher üblich für unser Schwimmbad als Bademeister anzustellen. Die Anstellung wäre für die Zeit von 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 zu beschließen. Fritz S.  müsste danach von der Gemeinde bis spätestens 27.1.2021 eine verbindliche Zusage für seine Anstellung bekommen.

 

Laut Geschäftsordnung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH obliegt der Geschäftsführung die Beschlussfassung über die Aufnahme nichtständiger Bediensteter für länger als einen Monat bis maximal 12 Monate. Die Aufnahme von Fritz S.  als Bademeister fällt also in die Zuständigkeit der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung besteht laut Geschäftsordnung aus dem Geschäftsführer und dem Freizeitausschuss (Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH-Ausschuss). Ihr/Sie - die Adressaten dieser E-Mail – seid/sind also dafür zuständig, den bisherigen Bademeister Fritz S.  auch im kommenden Jahr wieder als Bademeister für unser Schwimmbad anzustellen oder aber es nicht zu tun.

 

Solltet ihr/Sollten Sie Fritz S.  nicht als Bademeister anstellen, dann würdet ihr/würden Sie es sein, die dafür verantwortlich wären, wenn das Schwimmbad mangels zweier ausgebildeter und zur Verfügung stehender Bademeister nicht wie vorgesehen im Mai geöffnet werden könnte.

 

Sollte jemand die Meinung vertreten, wir müssten unser Schwimmbad von Chlorgas auf Granulat umstellen, dann ist das nicht richtig. Ich habe mich bei den Betreibern der Bäder von Deutschlandsberg, Leibnitz, Bad Radkersburg, Bad Gleichenberg und Feldbach erkundigt. Alle diese Bäder werden mit Chlorgas betrieben. Ich habe mich auch beim bisherigen Lieferanten des Chlorgases für unser Schwimmbad erkundigt, der - nebenbei erwähnt - über eine Tochterfirma auch Granulat verkauft und die Auskunft bekommen, dass nahezu alle größeren Schwimmbäder mit Chlorgas betrieben werden und nur die kleineren Schwimmbäder mit Granulat betrieben werden. Eine Umstellung von Chlorgas auf Granulat ist daher nicht erforderlich.

 

Die beiden ausgebildeten Bademeister Fritz S. und xx, die viele Jahre im Murecker Schwimmbad gearbeitet haben, sprechen sie für die Beibehaltung von Chlorgas aus, das viel genauer zu regulieren sei als Granulat und auch einfacher zu handhaben sei.

 

Ich möchte auch noch einmal betonen, dass das Murecker Schwimmbad mit Wartungsvertrag jedes Jahr vor Beginn der Badesaison von der Fa. BWT gewartet und überprüft wird. Nur wenn bei der Überprüfung alles in Ordnung ist, darf die Anlage in Betrieb genommen werden. Außerdem wird das Schwimmbad im Laufe des Badebetriebs auch noch von der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark überprüft.

 

Der bisherige Bademeister Fritz S.  hat mir versichert, dass die technische Anlage des Schwimmbades in Ordnung ist und im Mai wie vorgesehen in Betrieb genommen werden kann.

 

Aber eines ist klar: Für eine Chlorgasanlage braucht es ausgebildete Bademeister mit Chlorgasprüfung, wie sie Fritz S.  und auch xx, der heuer als zweiter Bademeister im Schwimmbad gearbeitet hat, haben. Da ein Bademeister nicht jeden Tag arbeiten kann, brauchen wir zwei Bademeister.

 

Ich ersuche euch/Sie daher, im Sinne der Mureckerinnen und Murecker, der Murecker Urlaubsgäste und der Murecker Wirtschaft so bald wie möglich zu beschließen, dass Fritz S.  im kommenden Jahr wieder als Bademeister eingestellt werden wird und ihn verbindlich davon in Kenntnis zu setzen.

 

Denn das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unser Schwimmbad wie vorgesehen im kommenden Mai geöffnet werden kann.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel.: 0660/4638325

 

 

 

Von: Ernst Walisch [mailto:ernst.walisch@drei.at]
Gesendet: Samstag, 9. Januar 2021 12:09
An: xx (den Bürgermeister und alle Mitglieder des Gemeinderates)

Cc: xx
Betreff: Betrieb des Murecker Schwimmbades

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Seit der E-Mail, die ich am 19.12.2020 in dieser Angelegenheit an den Bürgermeister, die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, dem Stadtamtsdirektor und der zuständigen Sachbearbeiterin geschickt habe (siehe unten), sind 3 Wochen vergangen, ohne dass sich für mich erkennbar in dieser Angelegenheit etwas getan hat; der bisherige Bademeister Fritz S.  weiß noch immer nicht, ob er heuer wieder als Bademeister angestellt werden wird. Deshalb wende ich mich heute noch einmal an die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, aber auch an die übrigen Mitglieder des Gemeinderates, in der Hoffnung, dass die maßgebenden Personen doch noch einlenken und alles dafür tun werden, um zu erreichen, dass unser Schwimmbad wie üblich im Mai aufgesperrt werden wird.

 

Dafür wäre die unverzügliche Einberufung einer Sitzung der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH notwendig, in der folgende Beschlüsse gefasst werden müssten:

 

  1. Anstellung des bisherigen Bademeisters Fritz S.  von 1. März bis 31. Oktober 2021 als Bademeister.

Er ist nach der Pensionierung von xx der einzige noch verbliebene Bademeister unseres Schwimmbades, der die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb nehmen kann und ist deshalb für den Betrieb unseres Schwimmbades unverzichtbar.

 

  1. Aufsperren des Schwimmbades im Mai 2021.

Die technische Anlage unseres Schwimmbades wird heuer 28 Jahre alt. Das bedeutet aber nicht, dass wir heuer während der Badesaison die technische Anlage unseres Schwimmbades erneuern müssen. Es ist klar, dass diese Anlage irgendwann erneuert werden muss. Aber warum soll das heuer gemacht werden und warum soll das während der Badesaison gemacht werden? So kaputt kann die Anlage gar nicht sein, dass es gerechtfertigt wäre, das Schwimmbad deshalb verspätet oder überhaupt nicht aufzusperren. Die Anlage ist im Jahr 2020 vor Beginn der Badesaison mit Wartungsvertrag von der Fa. BWT gewartet und überprüft worden, für in Ordnung befunden worden und deshalb in Betrieb genommen worden. Sie ist laut Auskunft des bisherigen Bademeisters Fritz S.  die ganze Saison über in Ordnung gewesen und am Ende der Saison in Ordnung befindlich eingewintert worden. (Lediglich bei einer Pumpe muss eine Dichtung ersetzt werden.) Kleinere Reparaturen an der Anlage können vor Saisonbeginn durchgeführt werden. Eine Umstellung der technischen Anlage von Chlorgas auf Granulat ist nicht erforderlich. Siehe nachstehende E-Mail.

 

Was hält uns also davon ab, unser Schwimmbad wie üblich im Mai aufzusperren?

 

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass unser Schwimmbad im Mai 2021 aufgesperrt werden wird.

 

Es spricht aber vieles dafür, dass unser Schwimmbad im Mai 2021 aufgesperrt und wie vorgesehen mit 2 Bademeistern betrieben werden sollte, wovon einer durchgehend anwesend sein sollte, wenn das Schwimmbad geöffnet ist.

 

Das sind folgende Punkte:

 

  • Die Badegäste aus Mureck und Umgebung nutzen das Schwimmbad zur Erholung, für Bewegung und Sport und als Treffpunkt für Jung und Alt
  • Die Schülerinnen und Schüler der Murecker Schulen nutzen das Schwimmbad als Schulsportanlage und für den Schwimmunterricht
  • Unsere Urlaubsgäste erwarten sich in Mureck ein geöffnetes Schwimmbad, der Murecker Sommertourismus und damit die Murecker Wirtschaft lebt zu einem großen Teil davon, dass Mureck ein Schwimmbad hat

 

Auf die Badegäste aus Mureck und Umgebung, aber auch auf den Sommertourismus und damit auf die Murecker Wirtschaft würde sich ein geschlossenes Schwimmbad nachteilig auswirken und das gilt es zu vermeiden!

 

Für die Beschlüsse betreffend Anstellung des Bademeisters Fritz S.  und Aufsperren unseres Schwimmbades im Mai 2021 ist die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH zuständig. Die Geschäftsführung wäre daher auch dafür politisch verantwortlich, wenn das Schwimmbad ohne zwingenden Grund nicht aufgesperrt werden würde.

 

Es wären aber auch die Gemeinderäte der Bürgerliste VUKAN und der Gemeinderat der GRÜNEN dafür politisch verantwortlich, wenn das Schwimmbad nicht im Mai 2021 aufgesperrt werden würde, weil sie meinem Dringlichkeitsantrag in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 „Betrieb des Murecker Schwimmbades auch im Jahr 2021 und den folgenden Jahren wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist“ nicht zugestimmt haben. Dieser Beschluss wäre ein Auftrag des Gemeinderates als Eigentümervertreter an die Geschäftsführung gewesen, dem sich die Geschäftsführung nicht entziehen hätte können.

 

Deshalb ersuche ich im Interesse der einheimischen Badegäste, der Badegäste aus den umliegenden Gemeinden, des Murecker Sommertourismus und damit der Murecker Wirtschaft alle Mitglieder des Gemeinderates, aber insbesondere die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, das sind

 

  • Bürgermeister xx
  • Erster Vizebürgermeister xx
  • Zweite Vizebürgermeisterin xx
  • Finanzreferentin xxx
  • Weiteres Vorstandsmitglied Stadtrat xx
  • Gemeinderätin xx

 

darauf hinzuwirken, dass unverzüglich eine Sitzung der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH  einberufen wird, in der beschlossen wird, dass Fritz S.  mit 1. März 2021 als Bademeister angestellt und unser Schwimmbad im Mai aufgesperrt werden wird.

 

Nähere Infos können der untenstehenden E-Mail und meiner Homepage  www.ernst-walisch.at   unter den Links „Meine Meinung“ und „Protokolle der Gemeinderatssitzungen“ entnommen werden.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at 

 

 

12.1.2021:

AKTUELLES  ZUM  MURECKER  SCHWIMMBAD

 

Am 11.1.2021 hat mich eine E-Mail (siehe unten) erreicht, die ich Ihnen/euch nicht vorenthalten möchte. In dieser E-Mail hat mir ein langjähriger Urlaubsgast aus Bremen mitgeteilt, wie wichtig es für seine Entscheidung ist, den Urlaub auch heuer wieder in Mureck zu verbringen, dass Mureck ein geöffnetes Schwimmbad hat und er seinen Urlaub, sollte das Murecker Schwimmbad geschlossen sein, nicht mehr in Mureck, sondern anderswo verbringen wird. E-Mail siehe unten.

 

Aus dieser E-Mail geht hervor, dass unsere Murecker Urlaubsgäste zum Teil  bereits verunsichert sind, weil bis heute (12.1.2021) noch niemand – vermutlich mit Ausnahme des Bürgermeisters – weiß, ob unser Murecker Schwimmbad im kommenden Mai aufgesperrt werden wird oder nicht. Das ist für unsere Urlaubsgäste ein untragbarer Zustand, weil zumindest einige von ihnen ohne eine Zusage der Gemeinde (vorbehaltlich, dass das Schwimmbad auf Grund der dann geltenden Covod-19-Bestimmunen geöffnet werden darf) für ein offenes Schwimmbad ihren Urlaub (vermutlich) wo anders verbringen wollen und – wenn es diese Zusage nicht bald gibt - das auch tun werden.

 

Das bedeutet, dass sich diese derzeitige unklare Situation nicht nur für die Murecker Badegäste und die Badegäste aus den Umgebungsgemeinden und die Schülerinnen und Schüler der Murecker Schulen - sollte das Schwimmbad tatsächlich nicht aufgesperrt werden - sondern vor allem auch für den Murecker Sommertourismus und damit auch für die Murecker Wirtschaft nachteilig auswirken könnte, was es zu verhindern gilt!

 

Deshalb erwarte ich mir von der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Ersten Vizebürgermeister, der Zweiten Vizebürgermeisterin, der Finanzreferentin, dem weiteren Vorstandmitglied (Stadtrat) und einer Gemeinderätin der Bürgerliste VUKAN, in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Gemeinde so schnell wie möglich einen Beschluss darüber, dass der bisherige Bademeister Fritz S. auch heuer wieder als Bademeister eingestellt und das Schwimmbad im Mai aufgesperrt werden wird.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

ernst-walisch.at

 

 

Nachstehend die E-Mails aus Bremen an mich und an die Stadtgemeinde Mureck:

(Die Namen habe ich auch Gründen des Datenschutzes durch xx ersetzt).

 

E-Mail an Ernst Walisch vom 11.1.2021:

 

Sehr geehrter Herr Walisch

 

Ich hoffe dass Ihr Bemühen nicht im Sande verläuft und das Erlebnis Schwimmbad Mureck noch vor dem „Aus“ gerettet werden kann.

Für uns als Tourist und auch für die Bevölkerung, insbesondere aus Slowenien wäre es doch eine Katastrophe. Denn in der Region, gibt es nun mal nicht viel. Für uns ist Mureck ein Ort der Erholung und Entspannung. Der Besuch im Schwimmbad zählt für uns eigentlich mit zu den Highlights unseres Urlaubs, den wir schon seit einigen Jahren in Mureck verbringen.

Falls das Bad geschlossen werden sollte, werden wir unseren Aufenthalt in Mureck natürlich beenden, der Steiermark aber treu bleiben.

 

Leider bekommt man von der Stadtgemeinde Mureck auf Anschreiben keine Antworten, dies ist mir schon im letzten Jahr aufgefallen, als ich mich erkundigt hatte ob das Schwimmbad in Corona Zeiten geöffnet ist. Freunde informierten uns dass es geöffnet ist. Dies ist von der Stadtgemeinde Mureck  auch kein Service dem Touristen gegenüber. Ein einfache geöffnet ja oder nein hätte ja schon gereicht.

 

Unten das Schreiben an drei verschiedenen Stellen.

 

Ich wünschen Ihnen viel Erfolg nicht nur für den Touristen, sondern insbesondere für die ansässige Bevölkerung

 

Mit Grüßen aus Bremen/D

 

Xx

 

 

E-Mail an die Stadtgemeinde Mureck vom 29.12.2020:

 

Von: xx
Gesendet: Dienstag, 29. Dezember 2020 11:43
An: gde@mureck.gv.at
Cc: xx
Betreff: Schließung Erlebnisbad Mureck

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister

 

Da wir schon seit langem Freunde der Steiermark sind und unser Feriendomiziel jährlich in Mureck aufschlagen, das Geschehen in und um Mureck verfolgen, ist uns jetzt leider mitgeteilt worden, dass das Erlebnisbad Mureck vor der Schließung steht.

Es gibt auch schon eine Petition in der Sache „Erlebnisbad Mureck“, die wir selbstverständlich unterstützen.

Da wir ja nun schon seit einigen Jahren die Umgebung von Mureck als Wanderer oder per Rag erkunden und nach einem erlebnisreichen Tag gerne noch einmal zur Entspannung ins Schwimmbad gegangen sind, werden wir unsere Urlaubsplanung sicherlich überdenken, wenn dies nicht mehr möglich ist ins Schwimmbad zu gehen.

Leid tut es mir auch um die Gastronomie z.B Gasthaus xx, Gasthof xx oder die xx um nur einige zu erwähnen, in denen wir gerne und oft eingekehrt sind.

Falls größere Baumaßnahmen oder Corona dazu beitragen, dass das Bad eventuell geschlossen werden muss oder soll, gibt es doch sicherlich Fördermittel der EU oder Corona Hilfe vom Staat.

Für uns wäre es schade wenn das Bad schließt. Wir werden sicherlich der Steiermark verbunden bleiben aber den Urlaubsstandort wechseln.

 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Händchen in Sachen Erlebnisbad und Ihnen persönlich einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleiben Sie gesund

 

Ein bisheriger noch Mureck Fan aus Bremen/D sendet herzliche Grüße nach Mureck

 

xx

 

27.12.2020:

BETRIEB  DES  MUECKER  SCHWIMMBADES  IM  JAHR  2021  IN  FRAGE  GESTELLT

 

Petition "Gemeinsam für unser Murecker Schwimmbad" gestartet

 

Seit Ende der Badesaison im September 2020 gibt es Hinweise dafür, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad im Jahr 2021 nicht wie bisher üblich im Mai aufzusperren oder nicht mit 2 Bademeistern, von denen einer durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, zu betreiben.

 

Diese Hinweise sind:

 

·         Der Bürgermeister hat es bisher (27.12.2020) abgelehnt, Fritz S., der in den letzten 10 Jahren im Murecker Schwimmbad als Bademeister tätig gewesen ist, auch für die kommende Saison als Bademeister anzustellen.

Es hat Überlegungen gegeben und gibt sie vermutlich noch immer, das Murecker Schwimmbad ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister zu betreiben, dafür bei freiem Eintritt und mit „Baden auf eigene Gefahr“. Nähere Infos auf meiner Homepage.

 

·         Der Bürgermeister stellt offensichtlich die technische Anlage des Schwimmbades in Frage. Es hat eine unübliche und unnötige Überprüfung der Anlage im November 2020 gegeben, vermutlich mit dem Ziel, einen Grund dafür zu finden, um das Schwimmbad nicht im wie üblich im Mai aufsperren zu müssen bzw. zu dürfen. (Dazu muss man wissen, dass die technische Anlage ohnehin über Wartungsvertrag jährlich vor Beginn der Badesaison von der Fa. BWT gewartet und überprüft wird und nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn sie in Ordnung ist). „Die Chlorgasanlage ist veraltet und gehört auf Granulat umgestellt, das ist jetzt üblich“, hört man sinngemäß. Das ist aber nicht richtig! Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden nach wie vor mit Chlorgas betrieben und nur die kleineren Schwimmbäder mit Granulat. Nähere Infos auf meiner Homepage.

 

·         Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.12.2020 auf Empfehlung des Bürgermeisters mit den Stimmen der Bürgerliste VUKAN und des Gemeinderates der GRÜNEN die Aufnahme meines Dringlichkeitsantrages „Betrieb des Murecker Schwimmbades im Jahr 2021 und den folgenden Jahren wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist“ auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung abgelehnt.

 

Das alles lässt aus meiner Sicht die Vermutung zu, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad im Jahr 2021 nicht wie üblich im Mai aufzusperren oder nicht mit 2 Bademeistern, von denen einer durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, zu betreiben.

 

Dazu muss aber angemerkt werden, dass der Bürgermeister das nicht alleine entscheiden darf. Für die Anstellung des bisherigen Bademeisters Fritz S. ist die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Ersten Vizebürgermeister, der Zweiten Vizebürgermeisterin, der Finanzreferentin, dem weiteren Vorstandsmitglied (auch Stadtrat genannt) und einer Gemeinderätin der Bürgerleiste VUKAN, zuständig. Für die Entscheidung, die technische Anlage von Chlorgas auf Granulat umzustellen, wäre die Generalversammlung  der GmbH, also der Gemeinderat, zuständig. Es kann sich also kein Gemeinderat „zurücklehnen“ und sagen „Das geht mir nichts an“.

 

Aus meiner Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt (27.12.2020) niemand sagen, ob das Murecker Schwimmbad im Jahr 2021 wie bisher üblich im Mai geöffnet werden wird oder nicht!

 

Ein Nichtöffnen des Murecker Schwimmbades wäre ein großer Nachteil für die einheimische Bevölkerung! Diese zur Stunde (27.12.2020) noch bestehende Unsicherheit, ob das Schwimmbad im Mai geöffnet werden wird oder nicht, ist aus meiner Sicht aber auch ein großer Nachteil für den Murecker Sommertourismus und somit für die gesamte Murecker Wirtschaft!

 

Ich ersuche Sie/Dich daher, einen Beitrag dafür zu leisten, dass

 

·         das Murecker Schwimmbad auch im Jahr 2021 wie bisher üblich im Mai geöffnet werden wird und

·         bei Badebetrieb durchgehend ein Bademeister anwesend sein wird

 

und die zu diesem Zweck von engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadtgemeinde Mureck ins Leben gerufene überparteiliche Petition (siehe unten) auf elektronischem Wege zu unterschreiben.

 

https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-fuer-unser-murecker-schwimmbad?fbclid=IwAR0D-RK3ixzLGOK9MeMtakjUmveIU6BXIsroGbkf1c8ebLkoIosjLShNcRQ

 

Nähere Infos zu den von mir oben genannten Punkte finden Sie/findest Du auf meiner Homepage ernst-walisch.at unter den Links „Protokolle der Gemeinderatssitzungen“ und „Meine Meinung“. Für nähere Auskünfte stehe ich gerne unter Tel. 0660/4638325 zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

17.12.2020:

ZUM  BETRIEB  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES

 

Zum Artikel in der Kleinen Zeitung, Seite 32, vom 17. Dezember 2020 (siehe unten), nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die technische Anlage des Murecker Schwimmbades wird jedes Jahr vor Saisonstart von der Fa. BWT gewartet und überprüft und nur, wenn sie in Ordnung ist, darf sie in Betrieb gehen. Das ist auch heuer im Frühjahr so gewesen. Die Anlage ist laut Bademeister die ganze Saison über in Ordnung gewesen und ist im September in Ordnung befindlich eingewintert worden. Lediglich eine Dichtung wäre zu ersetzen.

 

Dann lässt man völlig unüblich im November jemand die Anlage anschauen, ob vielleicht doch etwas nicht passt.

 

Dann lehnt man es ab, den Bademeister, der 10 Jahre hindurch dort Bademeister gewesen ist und das Schwimmbad bestens kennt, im nächsten Jahr wieder als Bademeister anzustellen.

 

Das alles lässt aus meiner Sicht die Vermutung zu, dass hier versucht wird, einen Grund zu finden, um das Schwimmbad 2021 nicht aufsperren zu müssen bzw. zu dürfen. Es ist natürlich bequemer, wenn man sagen kann „Ich habe das Bad eh aufsperren wollen, es ist aber leider nicht möglich gewesen“.

 

Laut dem 10 Jahre im Schwimmbad tätig gewesenen Bademeister ist das Schwimmbad technisch in Ordnung und kann im nächsten Jahr wie  üblich im Mai aufgesperrt werden.

 

PS: Da gibt es noch den Vorwand, man müsse die Anlage angeblich von Chlorgas auf Granulat umstellen, weil das dem neuesten Stand entsprechen würde. Das ist falsch. Ich habe mich am 15.12.2020 erkundigt. Die Schwimmbäder in Leibnitz, Bad Radkersburg, Bad Gleichenberg, Feldbach und Deutschlandsberg werden alle mit Chlorgas betrieben. Chlorgas wird in den größeren Schwimmbädern verwendet und Granulat eher in den kleinen Bädern. Also geht auch dieses Argument ins Leere.

 

Ich möchte, dass das Murecker Schwimmbad im nächsten Jahr wie üblich im Mai aufgesperrt wird. Was von anderer Seite gewollt wird, ist mir anhand des oben angeführten Sachverhalts nicht ganz klar...

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Murecker Tel. 0660/4638325

 

Ernst Walisch

H.-G.-Stürgkh-Straße 10

8480 Mureck

Tel. 0660/4638325

 

Weitere Informationen zum Thema "Schwimmbad Mureck" finden Sie unter dem LInk "Protokolle der Gemeinderatssitzungen".

 

5.12.2020:

Gemeinderatssitzung  vom 15.12.2020: Dringlichkeitsanträge und Fragen an den Bürgermeister in der Fragestunde, die ich (voraussichtlich) stellen werde:

 

1. Dringlichkeitsantrag:

 Betrieb des Murecker Schwimmbades ab der Saison 2021:

 

In den letzten Monaten hat es Hinweise dafür gegeben, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad ab der Saison 2021 ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister zu betreiben. Dafür soll kein Eintrittsgeld verlangt werden und das Baden soll auf eigene Gefahr sein.

 

Der Gemeinderat ist bisher vom Bürgermeister über diese Absicht nicht in Kenntnis gesetzt worden.  

 

Abgesehen davon, dass das aus meiner Sicht einen völlig inakzeptablen Qualitätsverlust für unser Schwimmbad und für den gesamten  Sommertourismus in unserer Gemeinde bedeuten würde, wäre es meiner Meinung nach den Badegästen gegenüber auch verantwortungslos.

 

·         Es würde im Schwimmbad keine Badeaufsicht mehr geben. Jeder Badegast könnte machen, was er will; Alkohol mitbringen, sich betrinken, herumschreien, unkontrolliert ins Wasser springen usw.

Ohne Badeaufsicht würden die Wasserrutsche und der Strömungskanal nicht mehr in Betrieb genommen werden. Was würden die Kinder wohl dazu sagen?

 

·         Was wäre, wenn es zu einem Badeunfall käme und niemand anwesend wäre, der wie ein ausgebildeter Bademeister kompetent „Erste Hilfe“ leisten könnte und das auch machen würde? Was wäre, wenn es deshalb zu gesundheitlichen Dauerschäden oder gar zum Tod eines Badegastes kommen würde? Wer wäre dann dafür verantwortlich? Wollen Sie/Wollt ihr das moralisch mitverantworten? Ich nicht und deshalb sage ich dazu ganz klar Nein.

 

Welche Mutter wird dann noch mit gutem Gewissen zu ihrem Kind sagen können, dass es ins Schwimmbad baden gehen soll?

 

Ich möchte, dass das Murecker Schwimmbad so wie bisher weitergeführt wird und bei Badebetrieb immer ein ausgebildeter Bademeister anwesend ist. Ich möchte weiters, dass XX morgen davon in Kenntnis gesetzt wird, dass er im kommenden Jahr von März bis Oktober wieder als Bademeister beschäftigt werden wird, wenn der Betrieb des Schwimmbades auf Grund der dann geltenden Covid-19-Verodnung zulässig sein sollte. Sonst müsste er sich eine andere Arbeit suchen und würde für unser Schwimmbad nicht mehr zur als Bademeister Verfügung stehen.

 

Und was wäre die Folge daraus, dass er nicht mehr zur Verfügung stehen würde?

 

Wenn XX nicht mehr als Bademeister zur Verfügung stehen würde, gäbe es auf Grund der Pensionierung von XX niemand mehr in unserer Gemeinde, der in der Lage wäre, die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb zu setzen. Ist das allen Mitgliedern des Gemeinderates bewusst? Oder will jemand das Schwimmbad im Frühjahr überhaupt nicht aufsperren? Dann soll er das hier und jetzt ganz klar sagen! Die Bevölkerung, die Urlaubsgäste und auch der Pächter des Campingplatzes werden es ihm aber nicht danken, das ist schon jetzt sicher!

 

Ich stellte daher den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Betrieb des Murecker Schwimmbades auch im Jahr 2021 und den folgenden Jahren wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist.“

 

 

2. Dringlichkeitsantrag:

Gewährung einer Mietzinsminderung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses in der Adolf-Lukan-Straße 9 in Mureck

 

Der Gemeinderat hat am 12.12.2019 beschlossen, dass 8 Wohnungen im Seniorenwohnhaus „Jugend am Werk“ für Betreutes Wohnen ihrer Klienten zur Verfügung gestellt werden und dafür Umbaumaßnahmen um rund 600.000 Euro erfolgen werden. Diese Umbauarbeiten finden (laut Auskunft von dortigen Bewohnerinnen und Bewohnern) seit 12. Oktober statt.

 

Mehrere Bewohnerinnen bzw. Bewohner des Seniorenwohnhauses haben mich um Hilfe gebeten. Der durch die Umbauarbeiten - vor allem in den ersten 6 Wochen - verursache Lärm, die Kälte in den Gängen und der Staub sind zeitweise fast unerträglich gewesen, wie mir berichtet worden ist. Der Staub ist bis in einzelne Wohnungen eingedrungen und die Bewohnerinnen und Bewohner sollen selbst für die Reinigung der durch die Umbaumaßnahmen verursachten Verschmutzungen der Wohnungen sorgen, was ihnen zum Teil auf Grund ihres Alters nicht so leicht fällt.

 

Diese Umbauarbeiten haben wie mir scheint mit wenig Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt stattgefunden und finden immer noch statt; der Covid-19-Lockdown und vor allem die vorherrschende Kälte haben die Bewohnerinnen und Bewohner dazu „gezwungen“, im Seniorenwohnhaus zu bleiben und dort den durch den Umbau verursachten Lärm, den Staub und die Kälte zu ertragen. In den Sommermonaten hätten sie sich z. B.  ein Stück entfernt vom Seniorenwohnhaus auf einer Sitzbank sitzend ein wenig davon erholen können, was in der jetzigen Jahreszeit auf Grund der Kälte nicht möglich ist.

 

Es stellt sich für mich die Frage, ob diese Umbauarbeiten gerade dann, wenn es draußen kalt ist, stattfinden müssen. Warum wird auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses so wenig Rücksicht genommen, sodass sie vor allem in den ersten 6 Wochen den durch den Umbau verursachten Lärm, den Staub und die Kälte in den Gängen ertragen müssen haben und mit geringerem Ausmaß jetzt noch immer müssen? Einige davon sind krank, was diese Belästigung und Belastung durch Lärm, Staub  und Kälte noch unerträglicher macht.

 

Dieses Haus gehört der Gemeinde und wird von der ÖWG nur verwaltet. Das bedeutet, dass der Bürgermeister als Eigentümervertreter sehr wohl mitreden können hätte, wann die Umbauarbeiten stattfinden; im Winter, wenn es draußen kalt ist und die Bewohnerinnen und Bewohner trotz dem durch den Umbau verursachten Lärm, die Kälte und dem Staub  –  noch verschärft durch den Corona-Lockdown – im Haus bleiben müssen und nirgendwohin können oder im Sommer, wo es warm ist und die Bewohnerinnen und Bewohner spazieren gehen und sich auf eine Sitzbank setzen können und sich dadurch den Belastungen und Belästigungen durch die Baumaßnahmen entziehen können.

 

Die Baumaßnahmen haben zum Großteil schon stattgefunden und finden noch immer statt. Das lässt sich nicht mehr ändern. Man kann aber die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses für die erlittene Belastung und Belästigung wenigstens entschädigen. Deshalb habe ich dem Bürgermeister in einer E-Mail vom 27.11.2020 ersucht, für die Bewohnerinnen und Bewohner die Gewährung einer Mietreduktion zu prüfen und vorgeschlagen, in der nächsten Gemeinderatssitzung, also heute, einen Beschluss darüber einzuholen.  Diese E-Mail erging zur Kenntnis auch an den Vizebürgermeister, die Vizebürgermeisterin und den Obmann des Wohnungsvergabeausschusses. Da diese Angelegenheit heute nicht auf der Tagesordnung steht und ich vom Bürgermeister auch sonst nichts darüber gehört habe, stelle ich heute folgenden Dringlichkeitsantrag:

 

 

Ich stellte den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Gewährung einer Mietzinsminderung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses in der Adolf-Lukan-Straße 9 in Mureck auf Grund der erfolgten Belästigung und Belastung während der Bauarbeiten für den Umbau von Wohnungen für „Jugend am Werk.“

 

 

3. Dringlichkeitsantrag:

 Unterstützung der Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit!“

Die Plattform „Lebenswertes Bad Radkersburg“ hat die Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit“ ins Leben gerufen. Ziel dieser Petition ist der Erhalt des LKH Bad Radkersburg. Diese Petition wird von mehreren Personen, Institutionen und Gemeinden unterstützt. Von den Gemeinden des ehemaligen Bezirks Radkersburg unterstützen nur die Gemeinden Mureck, Mettersdorf am Saßbach und Straden diese Petition bisher nicht.

 

Da der Erhalt des LKH Bad Radkersburg auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck wichtig ist, schlage ich vor, dass auch die Stadtgemeinde Mureck diese Petition unterstützt.

 

Ich stellte den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Unterstützung der Petition ´LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit´, mit dem Ziel der Erhaltung des LKH Bad Radkersburg.“

 

 

1. Frage:

Zum Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Stadtgemeinde Mureck:

Im Oktober hat auf Einladung des Bürgermeisters eine informelle Besprechung zwischen dem Gemeindevorstand und dem EVU-Ausschuss stattgefunden, die den Verkauf bzw. den Anteilverkauf des EVU-Mureck zum Thema gehabt hat. Dazu muss gesagt werden, dass das EVU-Mureck jährlich einen Gewinn von weit mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet und damit das einzige gewinnbringende Unternehmen der Gemeinde ist, weshalb es keine wirtschaftliche Notwendigkeit für einen Verkauf bzw. einen Anteilverkauf gibt.

 

Meine Frage dazu lautet:  Willst du wirklich das EVU-Mureck verkaufen bzw. einen Anteil davon verkaufen und falls Ja, warum willst du das tun?

 

 

2. Frage:

Zu Essen auf Rädern:

Zwei der Gastwirte, die für „Essen auf Rädern“ kochen, haben mir mitgeteilt, dass eine Besprechung stattgefunden hat, in der der Bürgermeister ihnen sinngemäß gesagt hat, dass die Gemeinde im Jahr 2021 kein Geld mehr vom Land bekommen wird und es mit „Essen auf Rädern“ in der bisherigen Form ab Jänner 2021 nicht mehr weitergehen wird. Die Gemeinde wird keine Essenzustellerin mehr zur Verfügung stellen und die Abrechnung wird auch nicht mehr von der Gemeinde gemacht werden.

 

Dazu möchte ich anmerken, dass der Bürgermeister dazu nicht berechtigt gewesen ist, den Gastwirten das so zu sagen, weil es dafür vom Gemeinderat keinen Beschluss gibt. „Essen auf Rädern“ ist eine soziale Einrichtung der Gemeinde, die in den 80er-Jahren auf Anregung der damaligen SPÖ-Gemeinderatsfraktion mit finanzieller Unterstützung des Lionsclubs Bad Radkersburg - Mureck eingeführt worden ist.

 

„Essen auf Rädern“ ist neben der Betreuung der hilfs- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde durch das Hilfswerk Steiermark und der Volkshilfe Steiermark  eine wichtige Einrichtung, die es unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, auch im hohen Alter noch lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben und nicht in ein Heim übersiedeln zu müssen. Es sollte der Gemeinde auch etwas wert sein, die gewohnte Lebensqualität  unserer älteren Bevölkerung so lange wie möglich zu erhalten, meine ich. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ der Gemeinde auch im kommenden Jahr weitergeführt werden sollte.

 

Meine Frage dazu lautet: Wie soll es deiner Meinung nach im nächsten Jahr mit „Essen auf Rädern“ weitergehen?

 

1.12.2020:

ERHÖHUNG  DER  WASSERENTNAHME  AUS  DEN  IN  EICHFELD  BEFINDLICHEN  BRUNNEN  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  BESCHLOSSEN

 

Ich habe es schon lange befürchtet, die SPÖ-Mureck hat es im Wahlkampf thematisiert und jetzt ist es Gewissheit. Der Gemeinderat hat mit Umlaufbeschluss per E-Mail zwischen 21.11.2020 und 24.11.2020 unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Ausschluss einer Diskussion im Gemeinderat mit den Stimmen der Gemeinderäte der Bürgerliste Vukan und der GRÜNEN (16 Stimmen) ein neues Übereinkommen über die Wasserversorgung zwischen der Stadtgemeinde Mureck und dem Wasserverband „Wasserversorgung Vulkanland“  (früher: „Wasserversorgung Grenzland Südost“)  beschlossen, in dem festgelegt ist, dass der Wasserverband künftig mehr Wasser als bisher aus den Eichfelder Brunnen entnehmen darf. Die Gemeinderäte der ÖVP und der SPÖ (5 Stimmen) haben dagegen gestimmt.

 

Das bedeutet konkret:

 

Der Wasserverband „Wasserversorgung Vulkanland“ ist laut bisherigem Vertrag berechtigt gewesen, 17,5 Liter Wasser in der Sekunde (l/s) aus den Eichfelder Brunnen der Stadtgemeinde Mureck zu entnehmen. Dieser Vertrag wäre im Jahr 2025 ausgelaufen. Der beschlossene neue Vertrag, des bis zum Jahr 2035 gilt, bedeutet, dass der Wasserverband berechtigt ist, ab 1.1.2021 im Jahresmittel 21 l/s Wasser zu entnehmen. Ab dem Jahr 2024 darf der Wasserverband im Jahresmittel 25 l/s Wasser entnehmen, falls durch ein Gutachten nachgewiesen wird, dass durch die Grundwasserentnahme der Grundwasserspiegel in Eichfeld nicht nachteilig beeinträchtigt wird.

 

 Wie ist es dazu gekommen?

 

Der Wasserverband „Vulkanland“  (früher: „Wasserversorgung Grenzland Südost“) hat beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung beantragt, die Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen der Stadtgemeinde Mureck von derzeit 17,5  Liter in der Sekunden (l/s) auf 25 l/s zu erhöhen, mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat.

Zu diesem Zweck hat im Jahr 2018 ein Leistungspumpversuch stattgefunden. Während dieses Leistungspumpversuches hat eine Bürgerinitiative im Raum Eichfeld an 8 Standorten Grundwassermessungen durchgeführt. Diese Grundwassermessungen haben gezeigt, dass der Grundwasserstand im Zeitpunkt der probeweisen Erhöhung der Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen im 100-m-Einzugsbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 51 cm und im 900-m-Einzugesbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 71 cm abgesunken ist. Die natürliche Absenkung des Grundwasserstandes von 31 cm ist dabei schon abgezogen worden. Das bedeutet, dass der Grundwasserstand durch die Bewilligung der Erhöhung der Wasserfördermenge von derzeit 17,5 l/s auf 25 l/s deutlich absinken wird.

Die Bürgerinitiative hat bei einer deutlichen Absenkung des Grundwasserspiegels erhebliche Nachteile für die Tier- und Pflanzenwelt auf den Wiesen, den Feldern und in den Wäldern befürchtet und sich gegen eine Erhöhung der Wasserfördermenge aus den Eichfelder Brunnen ausgesprochen.

 

Ab 1.1.2021 werden die Wiesen, die Felder und die Wälder im Raum Eichfeld mit weniger Wasser auskommen müssen. Das wird sich meiner Meinung nach nachteilig auf die Tier- und Pflanzenwelt und auch auf die Menschen auswirken. Deshalb habe ich dazu mit gutem Gewissen von Anfang an Nein gesagt und dabei bleibe ich auch!

 

Und was kommt als nächstes aus die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck zu?

 

Wenn es nach dem Willen des Bürgermeisters geht, werden nach den mir vorliegenden Informationen:

 

·         der Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ der Stadtgemeinde Mureck mit Ende dieses Jahres eingestellt (hier hat der Bürgermeister seine Meinung möglicherweise wieder geändert)

·         das Murecker Schwimmbad ab dem Jahr 2021 ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister betrieben

·         das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) Mureck verkauft oder teilverkauft

 

Zu all diesen Vorhaben sage ich aber schon heute ganz klar Nein, weil sie einen großen Nachteil für die Gemeindebevölkerung bedeuten würden!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

ernst.walisch@drei.at

ernst-walisch.at

spoe-mureck.info

 

24.11.2020:

ÜBER  DAS  MURECKER  ÄRZTEZENTRUM

 

Das Murecker Ärztezentrum ist eine tolle Sache und wir alle sind froh, dass wir es haben. Aber warum haben wir es und warum hat gerade dieser Bürgermeister es geschafft, dieses Ärztezentrum nach Mureck zu bekommen? Es gibt dafür aus meiner Sicht genau 3 Gründe:

 

1. Dieser Bürgermeister hat genau das Zeitfenster erwischt, in dem in Mureck fast gleichzeitig 3 Ärzte in Pension gegangen sind. Die Ärzte, die ihnen nachgefolgt sind, sind gerne ins Ärztezentrum gegangen, weil

 

2. dieses Ärztezentrum barrierefrei ist und der Druck auf die „ Barrierefreiheit“ wird auch bei den Arztordinationen immer stärker und die in Pension gegangen Ärzte haben ihre Ordinationen allesamt nicht barrierefreie gehabt.

 

3. Mureck ist von 2015 bis 2020 eine der zwei Gemeinden im Bezirk Südoststeiermark mit einem SPÖ-Bürgermeister gewesen, davon die einzige Stadt. Deshalb hat der für SPÖ-Gemeinden damals zuständige Gemeindereferent LHStV. Mag. Michael Schickhofer (SPÖ) die Stadtgemeinde Mureck ganz stark finanziell gefördert, wohl weil er zeigen wollen hat, was ein SPÖ-Bürgermeister leisten kann und wohl auch, damit dieser SPÖ-Bürgermeister bei der nächsten Gemeinderatswahl noch mehr Stimmen für die SPÖ macht. Und wie hat es der Bürgermeister „seiner“ SPÖ gedankt, die ihm zu dem gemacht hat, was er heute ist? Er hat die SPÖ eiskalt fallen lassen! Und so wie er die SPÖ fallen lassen hat, wird er auch seine jetzigen Wegbegleiter fallen lassen, wenn sie ihm nicht mehr dienlich sind, fürchte ich...

 

Ohne diese 3 von mir erwähnten Gründe würde es wohl kein Ärztezentrum in Mureck geben.

 

Ja, der Bürgermeister hat auch etwas dazu beigetragen, das ist richtig. Dafür hat er aber auch über 4.000 Euro Aufwandsentschädigungen monatlich bekommen. Jeder, der für seine Arbeit Geld bekommt, muss dafür auch eine Leistung bringen. Und das hat der Bürgermeister gemacht.

 

Also, seien wir froh, dass wir dieses Ärztezentrum haben und seien wir dem Bürgermeister für seinen Einsatz dankbar. Aber dafür jetzt „Chefbeklatscher“ und „Sänftenträger“ zu spielen, wie es fast tagtäglich auf Facebook passiert, halte ich für übertrieben.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

 

17.11.2020:

Für die Stadtgemeinde Mureck und damit  die Mureckerinnen und Murecker (aus meiner Sicht) nachteilige Vorhaben der Gemeindeführung für die nächsten Tag, Wochen und Monate:

Da die für den 17.11.2020 geplante Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck abgesagt worden ist und ich annehme, dass zu den folgenden Punkten in nächster Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels (per E-Mail übermitteltem) Umlaufbeschluss Entscheidungen des Gemeinderates herbeigeführt werden,  die - wie ich meine - zum Nachteil der Gemeinde sind, möchte ich die Mureckerinnen und Murecker hiermit über ein von mir in einer E-Mail vom 16.11.2020 an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates gerichtetes Schreiben in Kenntnis setzen, in der Hoffnung, dass sich zumindest einige Mureckerinnen und Murecker an den Bürgermeister und/oder die Gemeinderätin bzw. den Gemeinderat ihres Vertrauens wenden und ihr/ihm mitteilen, dass sie auch der Meinung sind, dass diese Vorhaben für die Gemeinde nachteilig wären.

Auf Grund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen dürfen Sie aber nur telefonisch Kontakt aufnehmen. Der Bürgermeister ist - wie dem Bürgermeisterbrief Nr. 10 vom 16.11.2020 zu entnehmen ist - rund um die Uhr für euch und eure Anliegen unter Tel. 0664/5334485 erreichbar. Ich bin rund um die Uhr für eure/Ihre Anliegen unter Tel. 0660/4638325 erreichbar. Also bitte mich oder jemand anderen anrufen, falls ihr/falls Sie mit einem oder mehreren der unten angeführten Vorhaben nicht einverstanden seid/sind!

  1. Betrieb des Murecker Schwimmbades ohne durchgehend anwesenden Bademeister
  2. Verkauf bzw. Teil-Verkauf des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) der Stadtgemeinde Mureck
  3. Einstellung des Essenzustelldienstes "Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Mureck (hier könnte der Bürgermeister seine Meinung inzwischen eventuell geändert haben)
  4. Erhöhung der Wasserentnahme aus den in Eichfeld befindlichen Brunnen der Stadtgemeinde Mureck
  5. Verkauf des Gebäudes und des Spielplatzes des ehemaligen Eichfelder Kindergartens

 

Betreff: Anliegen an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Da die für 17.11.2020 geplant gewesene Gemeinderatssitzung abgesagt worden ist, möchte ich euch/Ihnen auf diesem Wege die Punkte, die ich dort vorbringen wollen habe und noch einige andere Punkte, die mir ebenfalls wichtig sind, zur Kenntnis bringen:

 

Zum Betrieb des Murecker Schwimmbades ab der Saison 2021:

(ist als Dringlichkeitsantrag vorgesehen gewesen und habe ich euch/Ihnen bereits gestern in einer E-Mail auszugsweise geschickt.)

 

In den letzten Monaten hat es Hinweise dafür gegeben, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad ab der Saison 2021 ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister zu betreiben. Dafür soll kein Eintrittsgeld verlangt werden und das Baden soll auf eigene Gefahr sein.

 

Der Gemeinderat ist bisher über diese Absicht nicht in Kenntnis gesetzt worden.

 

Abgesehen davon, dass das einen völlig inakzeptablen Qualitätsverlust für unser Schwimmbad und für den gesamten  Sommertourismus in unserer Gemeinde bedeuten würde, wäre es den Badegästen gegenüber auch völlig verantwortungslos.

 

·         Es würde im Schwimmbad keine Badeaufsicht mehr geben. Jeder Badegast könnte machen, was er will; Alkohol mitbringen, sich betrinken, herumschreien, unkontrolliert ins Wasser springen usw.

 

·         Was wäre, wenn es zu einem Badeunfall käme und niemand anwesend wäre, der wie ein ausgebildeter Bademeister kompetent „Erste Hilfe“ leisten könnte und das auch machen würde? Was wäre, wenn es deshalb zu gesundheitlichen Dauerschäden oder gar zum Tod eines Badegastes kommen würde? Wer wäre dann dafür verantwortlich? Wollen Sie/Wollt ihr das moralisch mitverantworten? Ich nicht und deshalb sage ich dazu ganz klar Nein.

 

Welche Mutter würde dann noch mit gutem Gewissen zu ihrem Kind sagen können, dass es ins Schwimmbad baden gehen soll?

 

Ich möchte, dass das Murecker Schwimmbad so wie bisher weitergeführt wird und bei Badebetrieb durchgehend ein ausgebildeter Bademeister anwesend ist. Ich möchte weiters, dass xx so schnell wie möglich davon in Kenntnis gesetzt wird, dass er im kommenden Jahr von März bis Oktober wieder als Bademeister beschäftigt werden wird, wenn der Betrieb des Schwimmbades auf Grund der dann geltenden Covid-19-Verordnung zulässig sein sollte. Sonst müsste er sich eine andere Arbeit suchen und würde für unser Schwimmbad nicht mehr als Bademeister  zur Verfügung stehen.

 

Und was wären die Folgen daraus, dass er nicht mehr zur Verfügung stehen würde?

 

Wenn xx nicht mehr als Bademeister zur Verfügung stehen würde, gäbe es auf Grund der Pensionierung von xx niemand in unserer Gemeinde mehr, der in der Lage wäre, die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb zu setzen. Ist das allen Mitgliedern des Gemeinderates bewusst? Oder will jemand das Schwimmbad im Frühjahr überhaupt nicht aufsperren? Dann soll er das hier und jetzt ganz klar sagen! Die Bevölkerung, die Urlaubsgäste und auch der Pächter des Campingplatzes werden es ihm aber nicht danken, das ist schon jetzt sicher!

 

Ich schlage daher vor, dass

 

1.      das Schwimmbad der Stadtgemeinde Mureck auch in den folgenden Jahren so betrieben wird, wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist und 

 

2.      unser bisheriger Bademeister xx unverzüglich davon verständigt wird, dass er im kommenden Jahr wieder von März bis Oktober als Bademeister beschäftigt werden wird, falls die dann geltende Covid-19-Verordnung einen Betrieb des Schwimmbades zulässt.

 

Ich ersuche alle Gemeinderäte und vor allem die Gemeinderäte der Bürgerliste, auf den Bürgermeister dahingehend einzuwirken, dass die beiden obigen Punkte umgesetzt werden.

 

 

Zum beabsichtigen Verkauf des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) der Stadtgemeinde Mureck:

(Dieser Punkt ist als Frage von mir in der Fragestunde vorgesehen gewesen).

 

Im Oktober hat auf Einladung des Bürgermeisters eine informelle Besprechung zwischen dem Gemeindevorstand und dem EVU-Ausschuss stattgefunden, die den Verkauf bzw. den Anteilverkauf des EVU-Mureck zum Thema gehabt hat.

 

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

 

Das EVU der Stadtgemeinde Mureck besteht seit 107 Jahren und steht bisher im alleinigen Eigentum der Gemeinde. Dieses Unternehmen erwirtschaftet jährlich einen Gewinn von weit über 100.000 Euro, der zum Großteil in das Budget der Gemeinde fließt und somit allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Daneben unterstützt das EVU auch mehrere Vereine und Veranstaltungen, wie z. B. das Murecker Stadtfest, durch eine großzügige Sponsortätigkeit.

 

Es gibt aus meiner Sicht keinen wirtschaftlichen und auch keinen sonstigen vernünftigen Grund, dieses Unternehmen zu verkaufen oder auch nur einen Teil davon zu verkaufen. Außer, der Bürgermeister möchte sich noch schnell - bevor er in 3 Jahren das Bürgermeisteramt vereinbarungsgemäß an seinen derzeitigen Vizebürgermeister übergibt - auf Kosten der Gemeinde noch ein „Denkmal“ bauen; und das wohlgemerkt zum Schaden der Gemeinde, wie ich meine!

 

Wenn das EVU zu 100 % bei der Gemeinde bleibt, bekommt die Gemeinde auch wie bisher den ganzen Gewinn (abzüglich des Teiles, der im Unternehmen belassen wird). 

 

Wenn das EVU teil-verkauft wird und  die Gemeinde einen Miteigentümer bekommt, erhält dieser auch einen anteilmäßigen Teil des Gewinnes und dieses Geld geht der Gemeinde jedes Jahr für Gemeindeprojekte verloren. Das Geld, das die Gemeinde für den Verkauf  bekommt, ist schnell verbraucht und der jährlich geringere Anteil an der Gewinnentnahme für die Gemeinde wirkt sich für alle Zeiten im Budget nachteilig aus.

 

Außerdem bekommt die Gemeinde dadurch einen Miteigentümer, der auch mitbestimmen wird und das kann sich nachteilig für die Bürgerinnen und Bürger auswirken, weil ein Miteigentümer anders als die Gemeinde nur auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist.

 

Aus meiner Sicht ist das nichts anderes, als eine kurzsichtig gedachte Geldbeschaffungsaktion, verbunden mit einem Ausverkauf von Gemeindevermögen zum Nachteil der Gemeinde. Es ist nämlich ein Unterschied, ob man einmalig ein paar Hunderttausend Euro für den (Teil-) Verkauf des EVUs bekommt oder ob man jedes Jahr weit über 100.000 Euro Gewinn aus einem Unternehmen entnehmen kann, die jedes Jahr den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen.

 

Das ist aus meiner Sicht die typische Politik, wie sie auch im Bund und in den Ländern gemacht worden ist. Das „Familiensilber“ wird für Einmaleffekte verkauft, was zwar kurzfristig etwas Geld bringt, aber langfristig den Verlust einer guten Einnahmequelle bedeutet. Aber interessiert das einem Bürgermeister, der ohnehin in ein paar Jahren seine Funktion beenden wird?

 

Deshalb lehne ich sowohl einen Verkauf des gesamten EVU-Mureck, als auch einen Teil-Verkauf  entschieden ab und erwarte mir, dass wenigstens die Mureckerinnen und Murecker im Gemeinderat den Wert des EVUs für die Gemeinde zu schätzen wissen und deshalb den Verkauf ebenso wie ich ablehnen!

 

Vielleicht gibt es auch jemand im Gemeinderat – speziell aus der Bürgerliste -  der dem Bürgermeister sagt, dass der (Teil-) Verkauf des EVUs keine so gute Sache ist.

 

 

Zu „Essen auf Rädern“:

(Dieser Punkt ist als Frage von mir in der Fragestunde vorgesehen gewesen).

 

Zwei der Gastwirte, die für „Essen auf Rädern“ kochen, haben mir mitgeteilt, dass eine Besprechung stattgefunden hat, in der der Bürgermeister ihnen sinngemäß gesagt hat, dass die Gemeinde im Jahr 2021 kein Geld mehr vom Land bekommen wird und es mit „Essen auf Rädern“ in der bisherigen Form ab Jänner 2021 nicht mehr weitergehen wird. Die Gemeinde wird keine Essenzustellerin mehr zur Verfügung stellen und die Abrechnung wird auch nicht mehr von der Gemeinde gemacht werden.

 

Dazu möchte ich anmerken, dass der Bürgermeister dazu nicht berechtigt gewesen ist, den Gastwirten das so zu sagen, weil es dafür vom Gemeinderat keinen Beschluss gibt. „Essen auf Rädern“ ist eine soziale Einrichtung der Gemeinde, die in den 80er-Jahren auf Anregung der damaligen SPÖ-Gemeinderatsfraktion mit finanzieller Unterstützung des Lionsclubs Bad Radkersburg - Mureck eingeführt worden ist.

 

x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

 

Da „Essen auf Rädern“ eine soziale Einrichtung ist, die vor allem der älteren Bevölkerung zugute kommt, möchte ich, dass der Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ von der Gemeinde wie bisher weitergeführt wird und ersuche die Gemeinderäte, mich dabei zu unterstützen.

 

Im Übrigen ist „Essen auf Rädern“ neben der Hauskrankenpflege usw. eine wichtige Einrichtung, die es unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, auch im hohen Alter noch lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben und nicht in ein Heim übersiedeln zu müssen. Der Erhalt der gewohnten Lebensqualität unserer älteren Bevölkerung so lange wie es möglich ist, sollte der Gemeinde auch etwas wert sein, meine ich!

 

 

Zur geplanten Erhöhung der Wasserentnahme aus den in Eichfeld befindlichen Brunnen der Stadtgemeinde Mureck:

 

Der Wasserverband „Vulkanland“  (früher: „Wasserversorgung Grenzland Südost“) hat beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung beantragt, die Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen der Stadtgemeinde Mureck von derzeit 17,5  Liter in der Sekunden (l/s) auf 25 l/s zu erhöhen, mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat.

 

Zu diesem Zweck hat im Jahr 2018 ein Leistungspumpversuch stattgefunden. Während dieses Leistungspumpversuches hat eine Bürgerinitiative im Raum Eichfeld an 8 Standorten Grundwassermessungen durchgeführt. Diese Grundwassermessungen haben gezeigt, dass der Grundwasserstand im Zeitpunkt der probeweisen Erhöhung der Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen im 100-m-Einzugsbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 51 cm und im 900-m-Einzugesbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 71 cm abgesunken ist. Die natürliche Absenkung des Grundwasserstandes von 31 cm ist dabei schon abgezogen worden. Das bedeutet, dass der Grundwasserstand im Falle einer Bewilligung der Erhöhung der Wasserfördermenge von derzeit 17,5 l/s auf 25 l/s mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat, deutlich absinken würde.

 

Da die Bürgerinitiative bei einer deutlichen Absenkung des Grundwasserspiegels erhebliche Nachteile für die Tier- und Pflanzenwelt auf den Wiesen, den Feldern und in den Wäldern befürchtet, spricht sie sich gegen eine Erhöhung der Wasserfördermenge aus den Eichfelder Brunnen aus.

 

Im Falle der Genehmigung der Erhöhung der Wasserfördermenge durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird letztendlich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck über die tatsächliche Erhöhung entscheiden, weil in einem Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Wasserverband festgelegt ist, dass eine Erhöhung der Fördermenge aus den Eichfelder Brunnen nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen kann. Die Mitglieder des Gemeinderates werden dann sehr genau zu prüfen haben, was sie der Tier- und Pflanzenwelt und der Murecker Gemeindebevölkerung zumuten wollen und was nicht.

 

 

Zum ehemaliger Kindergarten mit Kinderspielplatz in Eichfeld

 

Frau Mag. xx hat der Gemeinde ein Konzept für die Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Kindergartens in Eichfeld samt Kinderspielplatz als „Dorfhaus Eichfeld“ vorgelegt.  Siehe Anhang. Wenn das Gebäude mit Kinderspielplatz verkauft wird und die Gemeinde woanders einen neuen Kinderspielplatz errichtet, dann ist der Verkauf des Gebäudes für die Gemeinde unrentabel, weil die Errichtung des neuen Kinderspielplatzes einen Großteil des Erlöses aus dem Verkauf  des Gebäudes beanspruchen wird. Außerdem hat der Bürgermeister den Eichfeldern versprochen, dass das Gebäude des Kindergartens für die Bevölkerung erhalten bleibt.

Ich schlage vor, dass wir warten, bis die Covid-19-Pandemie einigermaßen überstanden ist -  also bis möglichst viele Leute dagegen geimpft sind - und dann der Dorfgemeinschaft Eichfeld eine Chance geben, das Gebäude zu nutzen. Verkaufen können wird das Gebäude auch später noch, wenn sich herausstellt, dass es nicht genutzt wird.

 

 

Zur Unterstützung der Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit!“

(ist als Dringlichkeitsantrag vorgesehen gewesen und habe ich euch/Ihnen bereits gestern in einer E-Mail auszugsweise geschickt.)

 

Die Plattform „Lebenswertes Bad Radkersburg“ hat die Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit“ ins Leben gerufen. Siehe Anhang. Ziel dieser Petition ist die Erhaltung des LKH Bad Radkersburg. Diese Petition wird von mehreren Personen, Vereinen und Gemeinden unterstützt. Von den Gemeinden des ehemaligen Bezirks Radkersburg unterstützen nur die Gemeinden Mureck, Mettersdorf am Saßbach und Straden diese Petition bisher nicht.

 

Zur Information: Die Plattform „Lebenswertes Bad Radkersburg“ besteht aus folgenden Mitgliedern:

Mag. jur. xx: Erwachsenenvertreter beim Vertretungsnetz Leibnitz (das ist ein Verein, der sich für den Schutz der Grundrechte von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung einsetzt.)

Mag. xx: Naturschutzbeauftragter der Baubezirksleitung Südoststeiermark

xx: Bediensteter der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark

Dr. xx: Gebietsbetreuer für Europaschutzgebiete bei der Baubezirksleitung Südoststeiermark

 

Da die Erhaltung des LKH Bad Radkersburg auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck wichtig ist, sollte auch der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck diese Petition unterstützen.

 

Daher ersuche ich den Bürgermeister, den Gemeinderäten den folgenden Tagesordnungspunkt zur Abstimmung mit Umlaufbeschluss vorzulegen:

 

„Die Stadtgemeinde Mureck unterstützt die Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit“ und trägt weiters die Kosten für Vervielfältigung und Postentgelt für die einmalige Aussendung des auf die Petition hinweisenden Flugblattes im Gebiet der Stadtgemeinde Mureck.“

 

 

Zu den Brücken der Gemeinde:

 

Unsere Gemeinde hat mehrere Holzbrücken (in der Au, im Bereich des Arbeitsmarktservices), die zum Teil in einem schlechten Zustand sind. Eine Brücke, die breite Brücke im Bereich der Booteinlassstelle der Feuerwehr, wird gerade saniert, weil sie kaputt ist. Bei einigen anderen Holzbrücken ist das Brückengeländer schon teilweise beschädigt und gehört ausgebessert und gestrichen. Wenn diese Brücken nicht regelmäßig gestrichen werden, werden sie frühzeitig kaputt, was unnötige Reparaturkosten für die Gemeinde nach sich zieht. Ich ersuche daher den Bürgermeister, dafür zu sorgen, dass die Holzbrücken der Gemeinde soweit notwendig ausgebessert und gestrichen werden. Dafür braucht aber keine Firma beauftragt werden. Das kann der Gemeindetischler viel billiger machen. Sollte dieser keine Zeit haben, schlage ich vor, wie im Vorjahr unseren Bademeister xx, der gelernter Tischler ist, bis Februar mit 20 Wochenstunden, laut seinem Ansuchen, anzustellen und mit der Ausbesserung und dem Streichen der Holzbrücken zu beauftragen.

 

Für nähere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at 

www.ernst-walisch.at

www.spoe-mureck.info

 

 

23.10.2020:

VERKAUF  DES  EVU-MURECK  BEABSICHTIGT

 

Ich habe es schon lange befürchtet, die SPÖ-Mureck hat es im Gemeinderatswahlkampf thematisiert und jetzt ist es traurige Gewissheit. Wie aus gut informieren Kreisen zu hören ist, beabsichtigt der Bürgermeister den Verkauf bzw. den  Teil-Verkauf des Elektrizitätsversorgungsunternehmens  (EVU) der Stadtgemeinde Mureck.

 

 

Angebahnt hat sich das schon im Jahr 2015, als der Bürgermeister am 31. Dezember, um 10.00 Uhr, in seinem Bürgermeisterbüro zu mir (sinngemäß) gesagt hat „Ernst, es kommen Sachen auf die Gemeinde zu, die kannst du nicht mittragen, da ist es besser, ich lasse dich gleich als Vizebürgermeister absetzen.“ Auf meine Frage, welche Sachen auf die Gemeinde zukommen, hat der Bürgermeister geantwortet „Alles, was möglich ist, wird verkauft.“  

 

Das EVU der Stadtgemeinde Mureck besteht seit 107 Jahren und steht bisher im alleinigen Eigentum der Gemeinde. Dieses Unternehmen erwirtschaftet jährlich einen Gewinn von weit über 100.000 Euro, der zum Großteil in das Budget der Gemeinde fließt und somit allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Daneben unterstützt das EVU auch mehrere Vereine und Veranstaltungen, wie z. B. das Murecker Stadtfest, durch eine großzügige Sponsortätigkeit.

 

Es gibt aus meiner Sicht keinen wirtschaftlichen und auch keinen sonstigen vernünftigen Grund, dieses Unternehmen zu verkaufen oder auch nur einen Teil davon zu verkaufen. Außer, der Bürgermeister möchte sich noch schnell - bevor er in 3 Jahren das Bürgermeisteramt vereinbarungsgemäß an seinen derzeitigen Vizebürgermeister übergibt - auf Kosten der Gemeinde noch ein „Denkmal“ bauen; und das wohlgemerkt zum Schaden der Gemeinde, wie ich meine!

 

Wenn das EVU zu 100 % bei der Gemeinde bleibt, bekommt die Gemeinde auch wie bisher den ganzen Gewinn (abzüglich des Teiles, der im Unternehmen belassen wird).  Wenn das EVU teil-verkauft wird und  die Gemeinde einen Miteigentümer bekommt, erhält dieser auch einen anteilmäßigen Teil des Gewinnes und dieses Geld geht der Gemeinde jedes Jahr für Gemeindeprojekte verloren. Das Geld, das die Gemeinde für den Verkauf  bekommt, ist schnell verbraucht und der jährlich geringere Anteil an der Gewinnentnahme für die Gemeinde wirkt sich für alle Zeiten im Budget nachteilig aus.

 

Außerdem bekommt die Gemeinde dadurch einen Miteigentümer, der auch mitbestimmen wird und das kann sich nachteilig für die Bürgerinnen und Bürger auswirken, weil ein Miteigentümer anders als die Gemeinde nur auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist.

 

Aus meiner Sicht ist das nichts anders, als eine kurzsichtig gedachte Geldbeschaffungsaktion, verbunden mit einem Ausverkauf von Gemeindevermögen zum Nachteil der Gemeinde. Es ist nämlich ein Unterschied, ob man einmalig ein paar Hunderttrausend Euro für den (Teil-) Verkauf des EVUs bekommt oder ob man jedes Jahr weit über 100.000 Euro Gewinn aus einem Unternehmen entnehmen kann, die jedes Jahr den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen.

 

Das ist aus meiner Sicht die typische Politik, wie sie auch im Bund und in den Ländern gemacht worden ist. Das „Familiensilber“ wird für Einmaleffekte verkauft, was zwar kurzfristig etwas Geld bringt, aber langfristig den Verlust einer guten Einnahmequelle bedeutet. Aber interessiert das einem Bürgermeister, der ohnehin in ein paar Jahren seine Funktion beenden wird?

 

Deshalb lehne ich sowohl einen Verkauf des gesamten EVU-Mureck, als auch einen Teil-Verkauf  entschieden ab und erwarte mir, dass wenigstens die Mureckerinnen und Murecker im Gemeinderat den Wert des EVUs für die Gemeinde zu schätzen wissen und deshalb den Verkauf ebenso wie ich ablehnen!

 

Vielleicht gibt es auch jemand in der Bevölkerung, der dem Bürgermeister sagt, dass der (Teil-) Verkauf des EVUs keine so gute Sache ist. Manchmal soll der Bürgermeister ja sogar auf die Bevölkerung hören…

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

www.ernst-walisch.at

www.spoe-mureck.info

 

16.8.2020:

ERSATZ  FÜR  EINE  KAPUTT  GEWORDENE  SCHAUKEL  AUF  DEM  KINDERSPIELPLATZ  IN  MURECK

Am 30.5.2020 habe ich an den Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck per E-Mail das nachstehende Schreiben geschickt, das zur Kenntnis auch an alle übrigen Mitglieder des Gemeinderates ergangen ist und weiters auf Facebook veröffentlicht worden ist:


__________

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Wie ich heute von einem Bürger unserer Gemeinde erfahren habe, ist vor rund 2 Jahren auf dem Kinderspielplatz in der Austraße in Mureck die Schaukel abmontiert worden, weil sie kaputt gewesen ist. Siehe Foto.

Seither gibt es auf diesem Kinderspielplatz keine solche Schaukel mehr. Da für die Ersatzbeschaffung für diese Schaukel in der Zwischenzeit sehr viel Zeit vergangen ist - eigentlich viel zu viel Zeit - und es dort noch immer keine solche Schaukel gibt, ersuche ich Dich, ehestmöglich in einer Sitzung des Gemeindevorstandes oder per Umlaufbeschluss eine Ersatzbeschaffung für die kaputt gewordene Schaukel zu beantragen. Ich bin sicher, dass kein Mitglied des Gemeindevorstandes gegen diese Schaukel stimmen wird.

Es sind nämlich nicht nur die großen Projekte, die die Lebensqualität in einer Gemeinde ausmachen, sondern auch die kleinen Projekte, wie z. B. diese Schaukel, die für viele Kinder unserer Gemeinde, wie ich meine, ein wichtiges Anliegen ist.

Ich gehe davon aus, dass es noch in diesem Sommer auf dem Kinderspielplatz eine neue Schaukel geben wird, außer es will dort jemand keine solche Schaukel mehr haben!

Vielen Dank im Voraus!

Mit besten Grüßen

Ernst Walisch

 

Ernst Walisch
Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8
8480 Mureck
Tel.: 0660/4638325
E-Mail: ernst.walisch@drei.at


__________

 

In der Zwischenzeit sind rund 2,5 Monate vergangen, der Bürgermeister hat mein Schreiben wie üblich nicht beantwortet und noch immer gibt es auf dem Kinderspielplatz in Mureck keinen Ersatz für die kaputt gewordene Schaukel. Wenn der Bürgermeister der Gemeindebevölkerung schon Projekte, wie

• den Neubau einer Musik-Mittelschule (ehemalige Hauptschule)
• die Sanierung des Rathauses
• einen Zubau zum Ärztezentrum
• eine Erweiterung des neuen Gemeindekindergartens

in Aussicht stellt, dann muss es auch finanziell möglich sein, eine kaputt gewordene Schaukel auf dem Kinderspielplatz in Mureck zu ersetzen.

Für den Fall, dass der Bürgermeister dazu „keine Lust“ haben sollte und andere Projekte für ihn wichtiger sein sollten, bringe ich dieses Schreiben auf diesem Wege auch den übrigen Mitgliedern des neu gewählten Gemeindevorstandes zur Kenntnis, mit der Einladung, bei ihrer politischen Arbeit für Mureck nicht nur an die großen Projekte zu denken, sondern auch die kleinen Projekte, die für die Lebensqualität in einer Gemeinde ebenso wichtig sind, wie z. B. die Ersatzbeschaffung für ein kaputt gewordenes Spielgerät am Kinderspielplatz, nicht zu vernachlässigen. Für diesen Beschluss ist der Gemeindevorstand zuständig und es ist völlig in Ordnung, wenn der Antrag dazu in der Vorstandssitzung von jemand anderem als vom Bürgermeister gestellt wird. Eine gute Gelegenheit dazu ergibt sich schon bei der nächsten Sitzung des Gemeindevorstandes, die ohnehin bald stattfinden wird.

Ernst Walisch
Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
Tel.: 0660/4638325
E-Mail: ernst.walisch@drei.at
www.ernst-walisch.at
www.spoe-mureck.info

 

1.8.2020:

Liebe Mureckerinnen und Murecker!

Am 31.7.2020 hat die konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck stattgefunden. Für mich ist es die 7. konstituierende Sitzung gewesen, weil ich dem Gemeinderat schon seit 30 Jahren angehöre.

Neben meiner Arbeit im Gemeinderat werde ich in den nächsten 5 Jahren auch im Prüfungsausschuss tätig sein, wo ich mein in den rund 25 Jahren als Finanzreferent der Stadtgemeinde Mureck angesammeltes Wissen best...möglich zum Vorteil der Gemeinde einsetzen werde.

Ich werde wie immer voll motiviert für die Mureckerinnen und Murecker im Einsatz sein und unter anderem auch versuchen, wie vor der Gemeinderatswahl angekündigt, drohende Nachteile für die Gemeinde aufzuzeigen und nach Möglichkeit abzuwenden, auch wenn das in den kommenden Jahren auf Grund der „erdrückenden“ zahlenmäßigen Übermacht der Bürgermeister-Fraktion im Gemeinderat sehr schwer werden wird.

Eines haben der Bürgermeister und ich jetzt gemeinsam: Wir bestimmen beide (großteils) alleine, was in unseren Gemeinderatsfraktionen gemacht wird; wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Für alle, die sich vom Bürgermeister mit ihren Anliegen nicht ernst genug genommen fühlen:

MEIN  SERVICE  FÜR  DIE  BÜRGERINNEN  UND  BÜRGER  DER  STADTGEMEINDE  MURECK

Sollten Sie ein Anliegen haben, das in den Zuständigkeitsbereich der Stadtgemeinde Mureck fällt, stehe ich Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

• Verfassung von Ansuchen an die Gemeinde
• Erteilung von Auskünften
• Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen, Beschwerden u. dgl.

Ernst Walisch
Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
Telefon: 0660 / 4638325
E-Mail: ernst.walisch@drei.at
ernst-walisch.at
spoe-mureck.info

NS: Dieses Service gilt auch für die Wählerinnen und Wähler der Liste 7 „VUKAN (Toni Vukan und Klaus Strein).“

 

26.7.2020:

 

DER (MÖGLICHE) WEG ZUR MUSIK-MITTELSCHULE MURECK

(aus der Sicht von GR Ernst Walisch)

 

Am 20.7.2020 habe ich hier auf Facebook zum Artikel „An der NMS spielt bald die Musik“, veröffentlicht in der „Woche“,  Stellung genommen. Nachzulesen auf Facebook und hier auf meiner Homepage ernst-walisch.at

 

Heute (26.7.2020) nehme ich zu der bereits seit längerem geplanten Sanierung der Neuen-Mittelschule Mureck (früher Hauptschule Mureck) wie folgt Stellung:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 24.4.2019 hat der Gemeinderat zur Schaffung eines optimalen und zeitgemäßen Lernumfeldes für die Schülerinnen und Schüler die Sanierung der Neuen-Mittelschule und der Polytechnischen Schule Mureck beschlossen und die Gemeindeverwaltung damit beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Finanzierung ist damals gesichert gewesen, die verbindlichen Zusagen auf Kostenbeteiligung der eingesprengelten Gemeinden und des Landes sind vorgelegen.

 

Im Oktober 2019 hat der Bürgermeister eigenmächtig das Sanierungsverfahren gestoppt.

 

Daraufhin haben 8 Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, am 24.10.2019 einen „Initiativantrag“ eingebracht, weil wir in der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 darüber beraten und beschließen wollen haben, wie es mit der Sanierung der Neuen-Mittelschule und der Polytechnischen Schule weitergehen wird.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 hat der Gemeinderat darüber beraten, ob die Sanierung der Schule wie vorgesehen fortgeführt werden soll oder die Schule kleiner saniert oder überhaupt kleiner neu gebaut werden soll.

 

Dabei sind den Mitgliedern des Gemeinderates folgende Informationen bzw. Unterlagen nicht zur Verfügung gestanden:

 

  • Wird sich das Ausbleiben der Schülerinnen und Schüler aus Lichendorf und Weitersfeld auf die Zahl der Klassen auswirken?  
  • Würden die eingesprengelten Gemeinden, die ihre finanzielle Beteiligung an der Sanierung bereits verbindlich zugesagt haben, zu einer erst in ein paar Jahren erfolgenden kleineren Sanierung oder zu einem erst in ein paar Jahren erfolgenden Neubau der Schule auch so viel dazuzahlen oder würden sie in ein paar Jahren viel weniger oder nichts mehr dazuzahlen?  
  • Wäre es sinnvoll, eine Reserve an Klassenräumen einzuplanen, falls irgendwann Schülerinnen und Schüler von wo anders zu unserer Schule dazu kommen sollten?
  • Welche Kosten sind durch das laufende Sanierungsverfahren bereits entstanden und wer müsste für diese Kosten aufkommen, wenn die Sanierung jetzt abgebrochen werden würde?

 

Da diese Informationen bzw. Unterlagen nicht vorgelegen sind, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, nach Einholung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 12.12.2019 darüber zu entscheiden, wie es mit der Neuen-Mittelschule und der Polytechnischen Schule Mureck weitergehen wird; wird sie

 

  • wie vorgesehen saniert werden
  • mit einiger Verzögerung und mit weniger oder keiner finanzieller Beteiligung der derzeit noch eingesprengelten Gemeinden kleiner saniert werden oder
  • mit weniger oder keiner finanziellen Beteiligung der derzeit noch eingesprengelten Gemeinden irgendwann einmal neu gebaut werden. 

 

In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019 habe ich folgenden Antrag gestellt:

 

  1. Nach Kenntnisnahme der E-Mail der Direktorin der NMS/PTS Mureck vom 10.12.2019 an die Gemeinde, in der sie darauf hinweist, dass die vorliegenden Sanierungspläne nicht den aktuellen pädagogischen Anforderungen und dem Konzept der Schule entsprechen
  2. auf Grund der Tatsache, dass heute nicht alle vom Gemeinderat geforderten Unterlagen vorliegen
  3. auf Grund des Umstandes, dass aus heutiger Sicht unkar ist, wann die nächste Gemeinderatssitzung stattfinden wird, in der der Gemeinderat in dieser Angelegenheit eine Entscheidung treffen könnte und der Gemeinderat aber trotzdem heute gem. § 46 Abs. 2 GemO einen Beschluss zu fassen hat,

 

stelle ich den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen möge, dass die NMS/PTS Mureck saniert wird und

 

  1. unverzüglich die Anpassung der vorhandenen Sanierungspläne an die aktuellen pädagogischen Anforderungen und das Konzept der NMS/PTS Mureck unter Einbeziehung der Direktorin der Schule und des Gemeinderates in Absprache mit den zuständigen Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in Auftrag gegeben wird
  2. die eingesprengelten Gemeinden und die zuständige Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die zugesagten Geldmittel in Anspruch genommen werden
  3. der angepasste Sanierungsplan samt Kostenschätzung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt wird und
  4. der Gemeinderat laufend über den aktuellen Stand der Planung/Ausschreibung/Sanierung informiert wird.

 

Dieser Antrag ist vom Gemeinderat auf Wunsch des Bürgermeisters mehrheitlich abgelehnt worden.

 

Daher gibt es keinen aktuellen Beschluss des Gemeinderates über eine Sanierung oder einen Neubau der Neuen-Mittelschule Mureck

 

(Zur Info: Mit dem Schuljahr 2020/2021 werden über Beschluss im Pädagogik-Pakt 2018 in ganz Österreich die Neue Mittelschulen zu Mittelschulen).

 

In der Zwischenzeit hat sich der Bürgermeister offensichtlich dazu entschlossen, aus der Mittelschule Mureck eine Musik-Mittelschule Mureck zu machen. Die Idee ist nicht schlecht, aber auch nicht neu. In der damaligen Hauptschule Mureck hat bereits vor einigen Jahren ein erweiterter Musikunterricht in Musikklassen stattgefunden, der durch Lehrer der Musikschule Mureck durchgeführt worden ist. Bevor daraus eine Musikhauptschule werden können hätte, ist das Projekt aber vom Landesschulrat gestoppt worden, weil es damals laut den mir vorliegenden Informationen nicht zulässig gewesen ist, dass Musikschullehrer in einer Hauptschule unterrichten.

 

Wenn der Bürgermeister dieses Thema jetzt wieder aufgreifen und aus unser Mittelschule Mureck eine Musik-Mittelschule Mureck machen möchte, habe ich nichts dagegen, wenn alle eingesprengelten Gemeinden und das Land, die im Vorjahr bereits ihre finanzielle Beteiligung zur Sanierung verbindlich zugesagt gehabt haben, zur Sanierung bzw. zum Neubau anteilsmäßig dazuzahlen und sichergestellt ist, dass für dieses Projekt nicht das EVU-Mureck und auch nicht das Eichfelder Wasser geopfert werden.

 

Zu allererst braucht es aber eine Entscheidung des Gemeinderates, ob

 

  1. die Schule saniert oder neugebaut werden soll
  2. aus der Mittelschule eine Musik-Mittelschule werden soll oder nicht

 

Erst nach dieser Entscheidung sollte eine Arbeitsgruppe mit der Planung beginnen und die Entscheidung des Gemeinderates umsetzen, meint

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

ernst-walisch.at

 

 

22.7.2020:

 

Meine Meinung zum RegioBus:

 

Es ist sicher eine sinnvolle Initiative, Busverbindungen von Mureck nach Feldbach, von Bad Radkersburg nach Feldbach usw. zu errichten.

 

Ich erwarte aber, dass die Kosten dafür vom Land getragen werden und die Gemeinden nichts dazuzahlen müssen.

 

Das Land hat den Bezirk Radkersburg seinerzeit zu einer Fusion mit dem Bezirk Feldbach gezwungen; nicht etwa, weil es logisch und sinnvoll gewesen wäre, sondern vermutlich weil es für den Verein „Vulkanland“ gut ist. Logisch und sinnvoll wegen der guten Verkehrsanbindungen wäre es gewesen, den Bezirk Radkersburg mit dem Bezirk Leibnitz zu fusionieren. Da hätte es keine neuen Busverbindungen, die sicher auch etwas kosten werden, gebraucht.

 

Da uns „Radkersburgern“ schon die Fusion mit Feldbach vom Land aufgezwungen worden ist, erwarte ich, dass die Folgekosten daraus, nämlich die neuen Verkehrsverbindungen, auch vom Land bezahlt werden und die Gemeinden nichts dazuzahlen müssen, meint

 

Ernst Walisch
Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
Tel. 0660/4638325

 

 

20.7.2020:

 

STELLUNGNAHME  ZUM  ARTIKEL  „AN  DER  NMS  SPIELT  BALD  DIE  MUSIK“,  IN  DER‚  WOCHE‘,  UNTER  meinbezirk.at, VOM  17.6.2020:

 

(Für alle, die den Artikel nicht kennen: Im Artikel geht es um den Neubau einer Musik-Neue-Mittelschule in Mureck)

 

Ja, so ist es in Mureck. Der Bürgermeister gibt die Richtung vor und (fast) alle spielen mit.

Eigentlich sollte in einer Gemeinde der Gemeinderat bestimmen, was gemacht wird und nicht der Bürgermeister alleine, aber in Mureck ist das eben anders.

 

In Mureck soll schon eine Arbeitsgruppe mit der Planung beginnen, bevor der Gemeinderat darüber beschlossen hat, ob er das überhaupt will und bevor klar ist, wer das bezahlen wird.

Die Gemeinde vielleicht, die nicht einmal alle Rechnungen, die zur Stunde im Gemeindeamt herumliegen, bezahlen kann, obwohl das Girokonto der Gemeinde bereits massiv überzogen ist? Oder vielleicht das Land oder der Bund, die auf Grund der Corona-Krise und des damit verbundenen Entfalls von Einnahmen sowieso schon weniger Geld als bisher zur Verfügung haben?

 

Oder plant der Bürgermeister vielleicht, dafür das Murecker Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und das Eichfelder Wasser zu verscherbeln?

Bevor mit irgendwelchen Planungen für dieses nicht uninteressante Projekt einer Musik-Neuen-Mittelschule begonnen werden kann, sollte aus meiner Sicht vom Bürgermeister klar gesagt werden, wie er das Projekt, das vermutlich (von mir geschätzt) 7 - 8 Millionen Euro kosten wird, finanzieren möchte. Wenn die Finanzierung gesichert ist und NICHT den Verkauf des Murecker Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) und NICHT den Ausverkauf des Eichfelder Wassers beinhaltet, können wir gerne mit der Planung beginnen; einer Planung, die auch die Entscheidung über die Sanierung der bestehenden Schule oder den Bau einer neuen Schule zum Thema hat, meint

 

Ernst Walisch
Mitglied der Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
Tel. 0660/4638325

 

 

 

17.7.2020:

 

ERHALT  DES  LANDESKRANKENHAUSES  BAD  RADKERSBURG

 

Wie man am Artikel "Breite Phalanx gegen das Liezener Leitspital" in der Kronen Zeitung vom 16.7.2020 sieht, wird anderswo für den Erhalt von Krankenhäusern medienwirksam gekämpft. Dazu meine Meinung:

 

Jetzt, wo sich die „Nebel“ der Gemeinderatswahl gelichtet haben und klar ist, wer in den Gemeinden im ehemaligen Bezirk Radkersburg Bürgermeister wird bzw. bleibt und wer nicht, sollte wieder darüber nachgedacht werden, wie wir das Landeskrankenhaus Bad Radkersburg gemeinsam vom sicher scheinenden „Tod“ bewahren und „am Leben erhalten“ können.

Dazu ist es allerdings notwendig, dass sich auch hier bei uns die politischen Kräfte (Bürgermeister, Abgeordnete usw.) des ehemaligen Bezirks Radkersburg zusammensetzen, beraten was zu tun ist und gemeinsam vorgehen.

 

Das Ende des LKH Bad Radkersburg würde nämlich nicht nur eine „schlechtere“ medizinische Versorgung mit sich bringen, sondern auch den Verlust von vielen Arbeitsplätzen.

 

Gesundheits- und Facharztzentren können niemals ein Landeskrankenhaus ersetzen. Zum Einen werden dort nicht alle Leistungen eines LKH angeboten, zum Anderen haben diese Zentren nicht rund um die Uhr geöffnet.

 

Die mit der Schließung des LKH Bad Radkersburg drohende „Verschlechterung“ der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in unserer Grenzregion ist daher abzulehnen - und zwar von allen politischen Verantwortungsträgern im ehemaligen Bezirk Radkersburg, meint

 

Ernst Walisch
Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
Tel.: 0660/4638325

 

 

Alle Aussendungen im Rahmen der Gemeinderatswahl finden Sie auf der Homepage der SPÖ-Mureck unter www.spoe-mureck.info

 

 

22.3.2020:

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck!

 

Die größte Krise seit Ende des 2. Weltkriegs, die „Corona-Krise“, hat uns alle fest im Griff. Täglich gibt es mehr erkrankte Menschen und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis in den Krankenhäusern die Beatmungsgeräte nicht mehr für alle, die eines brauchen, zur Verfügung stehen.

 

In dieser für uns alle, besonders aber für unsere älteren und kranken Mitmenschen, lebensbedrohliche Situation kann ich euch nur ersuchen, so weit es möglich ist zu Hause zu bleiben und nur dann das Haus bzw. die Wohnung zu veranlassen, wenn es unbedingt notwendig ist, also um eurer notwendigen Arbeit nachzugehen, Lebensmittel zu kaufen, Medikamente zu besorgen oder für andere Menschen Lebensmittel oder Medikamente zu besorgen.

 

Falls ihr Medikamente oder einen Arzt braucht, geht bitte nicht in die Ordination, sondern ruft dort an. Die Rezepte werden per Fax in die Apotheke geschickt und die Medikamente können eine Stunde später in der Apotheke abgeholt werden.

 

Ich ersuche euch auch, nicht nach Slowenien zu fahren, um Zigaretten usw. zu kaufen, weil ihr bei der Wiedereinreise nach Österreich sonst für 2 Wochen in Quarantäne müsstet.

Es gebieten Moral und Anstand, dass in dieser Zeit keine Wahlwerbung für die Gemeinderatswahl gemacht wird. Aus diesem Grund habe ich auch alle Plakatständer mit der Wahlwerbung der SPÖ entfernt. Wenn wir das alles überstanden haben, wird irgendwann die Gemeinderatswahl nachgeholt werden und dann ist noch genug Zeit für die Parteien, ihre Botschaften unter die Bevölkerung zu bringen.

 

Solltet ihr Fragen zur derzeitigen Situation haben - Ausgangsbeschränkung, was darf ich und was darf ich nicht - könnt ihr mich gerne unter Tel. 0660 4638325 anrufen.

 

Bitte bleibt zu Hause und geht nur dann hinaus, wenn es unbedingt notwendig ist! Das ist die wichtigste Botschaft in dieser Zeit!

 

Ernst Walisch

 

 

13.12.2019

 

Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck lehnt Generalsanierung der Neuen Mittelschule (ehemalige Hauptschuhe) ab

Im April 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, eine Generalsanierung der Neuen Mittelschule durchzuführen. Im Oktober 2019 hat der Bürgermeister eigenmächtig das Sanierungsverfahren gestoppt. Daraufhin habe ich in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019 beantragt, die Neue Mittelschule zu sanieren, was vom Bürgermeister, allen Gemeinderäten der SPÖ und einem Gemeinderat der ÖVP abgelehnt worden ist. Somit wird die Neue Mittelschule Mureck in den nächsten Jahren weder saniert, noch neu gebaut werden und die bereits verbindlich zugesagten Fördergelder des Landes und der eingesprengelten Gemeinden werden nicht in Anspruch genommen.

Wenn die Schule in einigen Jahren saniert oder neu gebaut werden sollte, wird das der Gemeinde sehr viel teurer kommen als es jetzt gekommen wäre, weil dann die Gemeinden Mettersdorf am Saßbach, St. Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark (für die KG Lichendorf und Weitersfeld) nichts mehr dazuzahlen werden. Außerdem wäre es für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule wichtig, dass die Schule SO BALD WIE MÖGLICH saniert wird. Aus diesen Gründen halte ich die Entscheidung des Bürgermeisters, der Gemeinderäte der SPÖ und eines Gemeinderates der ÖVP, die im April beschlossene Sanierung endgültig zu stoppen, für schlecht; schlecht für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule und schlecht für die Gemeinde!

 

16.11.2019

Generalsanierung der Neuen Mittelschule (ehemalige Hauptschule) und der Polytechnischen Schule vom Bürgermeister gestoppt 

In der Gemeinderatssitzung vom 24.4.2019 hat der Gemeinderat zur Schaffung eines optimalen und zeitgemäßen Lernumfeldes für die Schülerinnen und Schüler die Sanierung der Neuen Mittelschule und der Polytechnischen Schule Mureck (ehemalige Hauptschule) beschlossen und die Gemeindeverwaltung damit beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Wie in der Gemeinderatsklausur vom 19.10.2019 und in der Bürgerversammlung vom 25.10.2019 vom Bürgermeister berichtet worden ist, hat der Bürgermeister die Sanierung - vermutlich im Oktober - gestoppt. Daraufhin haben 8 Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, am 24.10.2019 einen „Initiativantrag“ eingebracht, weil wir in der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 darüber beraten und beschließen wollen haben, wie es mit der Sanierung der Neuen Mittelschule und der Polytechnischen Schule weitergehen wird.

 

Der Grund für den Stopp der Generalsanierung durch den Bürgermeister ist die Information durch den Bürgermeister der Gemeinde Straß in Stmk gewesen, dass die Schülerinnen und Schüler aus Lichendorf und Weitersfeld künftig nicht mehr die Neue Mittelschule Mureck, sondern die Neue Mittelschule Straße in Stmk besuchen werden.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 hat der Gemeinderat darüber beraten, ob die Sanierung der Schule wie vorgesehen fortgeführt werden soll oder die Schule kleiner saniert oder überhaupt kleiner neu gebaut werden soll.

 

Dabei sind den Mitgliedern des Gemeinderates folgende Informationen bzw. Unterlagen nicht zur Verfügung gestanden:

  • Wird sich das Ausbleiben der Schülerinnen und Schüler aus Lichendorf und Weitersfeld auf die Zahl der Klassen auswirken? Wenn es dadurch nicht weniger Klassen geben wird, sondern die Zahl der Klassen trotzdem gleich bleiben wird, ist das Ausbleiben der Schülerinnen und Schüler aus Lichendorf und Weitersfeld aus meiner Sicht kein Grund, die Sanierung der Schule nicht wie vorgesehen durchzuführen.
  • Würden die eingesprengelten Gemeinden, die ihre finanzielle Beteiligung an der Sanierung bereits verbindlich zugesagt haben, zu einer erst in ein paar Jahren erfolgenden kleineren Sanierung oder zu einem erst in ein paar Jahren erfolgenden Neubau der Schule auch so viel dazuzahlen oder würden sie in ein paar Jahren viel weniger oder nichts mehr dazuzahlen? Falls sie dann nichts mehr dazu zahlen würden, würde das einen großen finanziellen Schaden für die Gemeinde Mureck bedeuten, weil unsere Gemeinde dann die ganze Sanierung oder den Neubau mit Ausnahme einer Landesförderung alleine bezahlen müsste.
  • Wäre es sinnvoll, eine Reserve an Klassenräumen einzuplanen, falls irgendwann Schülerinnen und Schüler von wo anders zu unserer Schule dazu kommen sollten?
  • Welche Kosten sind durch das laufende Sanierungsverfahren bereits entstanden und wer müsste für diese Kosten aufkommen, wenn die Sanierung jetzt abgebrochen werden würde.
  • usw.

Da diese Informationen bzw. Unterlagen nicht vorgelegen sind, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, nach Einholung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 12.12.2019 darüber zu entscheiden, wie es mit der Neuen Mittelschule und der Polytechnischen Schule Mureck weitergehen wird; wird sie

  • wie vorgesehen saniert werden,
  • mit einiger Verzögerung und mit weniger oder keiner finanzieller Beteiligung der derzeit noch eingesprengelten Gemeinden kleiner saniert werden oder
  • mit weniger oder keiner finanziellen Beteiligung der derzeit noch eingesprengelten Gemeinden irgend wann einmal neu gebaut werden. 

Ich lade alle Mureckerinnen und Mureck und sonstige interessierte Personen ein, zur Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, den 12.12.2019, 19.00 Uhr, (voraussichtlich) Sitzungssaal im Rathaus zu kommen und dort aus erster Hand zu erfahren, wie es mit der Schule weitergehen wird.

 

 

19.9.2019:

 

Schutzweg mit Fußgängerampel im Bereich der Volksschule Mureck und 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung von der Neuen Mittelschule Mureck bis zur Volksschule Mureck beantragt

 

In der Gemeinderatssitzung vom 26.3.2019 hat der Gemeinderat auf meinen Antrag einstimmig beschlossen, einen Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark auf Verordnung eines Schutzweges mit einer Fußgängerampel über die B 69, im Bereich der Einfahrt in die Volksschule, zu stellen. Als Begründung für meinen Antrag habe ich damals angeführt, dass die Fußgängerampel im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrs bei der Kreuzung B 69/L 203 bzw. Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ in Mureck von dort entfernt werden wird, es dem Gemeinderat aber zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, welche die Volksschule Mureck besuchen, sehr wichtig ist, dass diese auch weiterhin möglichst sicher auf einem Schutzweg mit Fußgängerampel die B 69 auf ihrem Weg zur Volksschule überqueren können.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 17.9.2019 hat der Gemeinderat in Ergänzung dazu beschlossen, auch eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 69, von der Neuen Mittelschule Mureck bis zur Volksschule Mureck, zu beantragen.

 

Ich halte diese Maßnahmen - Schutzweg mit Fußgängerampel und Geschwindigkeitsbeschränkung - für wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen.

 

Der neue Kreisverkehr erleichtert zwar das Übersetzen der Kreuzung für den Fahrzeugverkehr, der aus Richtung Eichfeld oder von der Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ kommt, für den Fußgängerverkehr, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule Mureck, stellt er aus meiner Sicht im Vergleich zur Fußgängerampel, die vorher dort stand, möglicherweise eine „Verschlechterung“  der Verkehrssicherheit dar, weshalb die Fußgängerampel unbedingt wieder aufgestellt werden sollte; aber nicht beim Kreisverkehr, weil es dort nicht möglich ist, sondern ein Stück weiter westlich davon.

 

Umbuchung der Hauptmietzinsreserve für 2 Mietwohnhäuser der Gemeinde beschlossen

 

In der Gemeinderatssitzung vom 17.9.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, die von den Mietern der Mehrparteienmietwohnhäuser Feldgasse 3 und J.-J.-Fux-Gasse 3 in Mureck mit ihren Mieten im Laufe der Jahre angesparte Mietzinsreserve zum Teil für die Sanierung anderer Mietwohnhäuser der Gemeinde zu verwenden. Das habe ich mit folgender Begründung abgelehnt:

Die Mieter der beiden oben genannten Wohnhäuser haben mit ihrer Miete eine Reserve angespart, die für künftige Sanierungen dieser Häuser vorgesehen ist. Dadurch braucht für die Sanierungen kein Darlehen aufgenommen werden und die Mieten brauchen als Folge daraus nicht erhöht werden. Wenn die Mietzinsreserve bzw. ein Teil davon aber von dort weggenommen und für die Sanierung anderer Häuser verwendet wird, deren Bewohner mit ihrer Miete keine oder  für die Sanierung eine zu geringe Mietzinsreserve angespart haben, bleibt für die Wohnhäuser in der Feldgasse und der Fux-Gasse nicht genug Geld für eine spätere Sanierung über, was zur Folge hat, dass bei einer späteren Sanierung der Häuser in der Feldgasse 3 und der Johann-Joseph-Fux-Gasse 3 Kredite aufgenommen werden müssen und die Mieten erhöhte werden. Und das finde ich nicht gerecht. Deshalb habe ich dagegen gestimmt.

 

26.4.2019:

GEMEINDERAT LEHNT GENERELLE GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG VON 30 km/h AUF ALLEN STRASSEN INNERHALB DER STADTGEMEINDE MURECK, AUSGENOMMEN VORRANG- UND FREILANDSTRASSEN, AB

Zu dieser geplanten Geschwindigkeitsbeschränkung habe ich vor der Gemeinderatssitzung auf Facebook eine Meinungsumfrage durchgeführt und es wäre schön gewesen, wenn sich viele Mureckerinnen und Murecker daran beteiligt hätten. Es haben aber leider nur wenige bei der Meinungsumfrage mitgemacht. Deshalb war das Ergebnis nicht aussagekräftig. Nur 27 Personen (die Mehrheit) sind für die vom Bürgermeister für ALLE Straßen gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung gewesen. Näheres siehe Facebookseite "Meinungsumfrage Mureck". Hätten mehr Mureckerinnen und Murecker bei der Umfrage mitgemacht und für die Geschwindigkeitsbeschränkung gestimmt, hätte ich mich dafür eingesetzt und wäre sie vielleicht auch beschlossen worden.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.4.2019 habe ich die Meinung vertreten, dass eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung zwar sinnvoll ist, aber nicht für ALLE Straßen DER STADTGEMEINDE MURECK (von Hainsdorf bis Fluttendorf), außer Vorrang- und Freilandstraßen. Außerdem habe ich vorgeschlagen, dass dieses Thema zuerst in den kommenden Bürgerversammlungen mit den Bürgerinnen und Bürgern besprochen wird und erst danach im Gemeinderat eine Entscheidung darüber getroffen wird. Auch andere Mitglieder des Gemeinderates haben sich dagegen ausgesprochen, diese Geschwindigkeitsbeschränkung für ALLE Gemeindestraßen, außer Vorrang- und Freilandstraßen, zu beschließen. Das hat dem Bürgermeister offensichtlich nicht interessiert. Er ist bei seiner Meinung geblieben und hat den Antrag für ALLE Straßen, außer Vorrang- und Freilandstraßen, gestellt, was der Gemeinderat abgelehnt hat.

Das bedeutet aber nicht, dass die 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung für alle Zeiten vom Tisch ist. Für eine durchdachte Lösung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung für die Straßen, wo es sinnvoll ist, bin ich jederzeit zu haben. Aber vielleicht lenkt der Bürgermeister noch ein und kommt zur Erkenntnis, dass mein Vorschlag gar nicht so schlecht gewesen ist. Mein Vorschlag hat etwas mit Bürgerbeteiligung und Bürgernähe zu tun. Diese Begriffe sollten dem Bürgermeister ja bekannt sein...

 

25.4.2019:

BETRIEBSFÜHRUNG DES NEUEN GEMEINDEKINDERGARTENS DER STADTGEDMEINDE MURECK BESCHLOSSEN

Wie allseits bekannt ist, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 26.3.2019 den Antrag des Bürgermeisters auf Vergabe der Betriebsführung des Gemeindekindergartens an die Volkshilfe mit 9:9 Stimmen abgelehnt.

Deshalb hat am 24.4.2019 eine Sondersitzung des Gemeinderates stattgefunden. In dieser Sondersitzung hat der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters beschlossen, dass die Betriebsführung des neuen Kindergartens nicht ausgelagert wird, sondern die Gemeinde den Kindergarten selbst betreiben wird. Das ist genau das, was ich schon in mehreren vorangegangenen Gemeinderatssitzungen vorgeschlagen habe und es ist schön, dass der Bürgermeister diesmal meinen Vorschlag aufgegriffen hat. Das ist meiner Meinung nach für die Kinder, die Eltern und die Gemeinde die beste Lösung, weshalb ich dem Antrag des Bürgermeisters gerne zugestimmt habe. Diesen Beschluss hätte der Bürgermeister aber auch schon vor einigen Monaten haben können, wenn er nicht bis zuletzt darauf bestanden hätte, dass die Betriebsführung ausgelagert wird!

Weiters hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Bau des neuen Gemeindekindergartens – wie auch die Sanierung der Neuen Mittelschule - nicht durch die Gemeinde selbst, sondern durch einen Generalunternehmer bzw. Totalübernehmer gemacht wird. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich bin dafür, dass die Gemeinde die Neue Mittelschule selbst saniert und den Kindergarten selbst baut und das nicht irgendeinem General- bzw. Totalübernehmer überlassen wird, der von irgendwoher kommt, möglicherweise Mureck nur als Einnahmequelle für sein Unternehmen sieht und dem Mureck und die hier ansässigen Unternehmen völlig egal sind. Besser wäre es aus meiner Sicht, wenn nur die Ausschreibungen und die Bewertungen der einlangenden Angebote von einem Spezialisten für Vergaberecht gemacht werden würden und die Vergabe der einzelnen Lieferungen und Leistungen der Gemeinderat selbst machen würde. Damit wäre aus meiner Sicht sichergestellt, dass die Murecker Unternehmen bei der Ausschreibung und der Vergabe der einzelnen Lieferungen und Leistungen soweit es gesetzlich möglich ist berücksichtigt werden würden.

Deshalb habe ich dem Antrag des Bürgermeisters, dass der Bau des Kindergartens mit einer Generalunternehmerausschreibung mit einem zweistufigen Verhandlungsverfahren vergeben wird, nicht zugestimmt und mich der Stimme enthalten.

Der Bau des Kindergartens und seine Inbetriebnahme im September 2019 sind aus meiner Sicht gesichert.

Ob auch Murecker Unternehmen beim Bau des Kindergartens herangezogen werden oder nur auswärtige Unternehmen, wird die Zukunft zeigen.


 

5.4.2019:

STELLUNGNAHME ZUM ARTIKEL „XXXXX BEKLAGT ´SCHANDE´ BEIM KINDERGARTEN“ IN DER „KLEINEN ZEITUNG“ VOM 5.4.2019, SEITE 32

Wie es mit dem neuen Gemeindekindergarten der Stadtgemeinde Mureck weitergeht, ist für mich ganz klar:

• Mitte April 2019 wird die Bauverhandlung stattfinden, danach wird der neue Gemeindekindergarten gebaut werden.

• Am 24. April 2019 wird eine Sondergemeinderatssitzung stattfinden, zu der ich Sie/Dich schon jetzt herzlich einlade. In dieser Sitzung wird es um die Betriebsführung des neuen Kindergartens gehen; soll ihn – wie vom Bürgermeister forciert – die Volkshilfe (SPÖ-nahe, wie man hört) betreiben, oder vielleicht WIKI (ÖVP-nahe, wie man hört) oder soll ihn die Gemeinde selbst betreiben?

Ich möchte, dass weder die Volkshilfe, noch WIKI den neuen Kindergarten betreibt, sondern dass die Gemeinde ihn selbst betreibt. Das habe ich schon in mehreren Gemeinderatssitzungen so gesagt und auch begründet. Die Gemeinde betreibt schon bisher in Eichfeld und in Gosdorf Kindergärten und ist deshalb auch in der Lage, den neuen Gemeindekindergarten zu betreiben. Eine Ausgliederung des Betriebsführung des Kindergartens würde nur unnötige Mehrkosten verursachen. Außerdem kann die Gemeinde auf den Betrieb des Kindergartens leichter Einfluss nehmen (Öffnungszeiten Personalauswahl u. dgl.), wenn sie ihn selbst betreibt.

Der Bürgermeister will es aber anders – er will, dass die Volkshilfe den Kindergarten betreibt und der Gemeinderat das gleich auf 5 Jahre beschließt. Dann hat die Gemeinde so gut wie keine Möglichkeit mehr, auf den Betrieb Einfluss zu nehmen (Öffnungszeiten, Personalauswahl u. dgl.), wenn es auf Grund von Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und der Kinder notwendig werden sollte.

Wenn es dem Bürgermeister – so wie mir – nur um das Wohl der Kinder geht, wovon ich ausgehe, dann lade ich ihn ein, meinem Vorschlag folgend in der Gemeinderatssitzung vom 24. April 2019 den Antrag zu stellen, dass die Gemeinde den neuen Kindergarten selbst betreibt und er wird mit Sicherheit eine Mehrheit für diesen Antrag bekommen. Meine Stimme hat er dafür jedenfalls. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es sogar ein einstimmiger Beschluss werden. Dann gibt es aus Sicht der Gemeinde nichts mehr, das die Vorbereitungen für den Start des neuen Kindergartens im September irgendwie verzögern könnte.

Es liegt also in der Hand des Bürgermeistes, ob es am 24. April 2019 eine harmonisch verlaufende Gemeinderatssitzung geben wird oder nicht. Er muss sich nur von seinem Willen, die Betriebsführung des Kindergartens - aus welchem Grund auch immer - an die Volkshilfe zu vergeben, verabschieden…

 

1.4.2019

DER  FAHRPLAN  ZUM  NEUEN  GEMEINDEKINDERGARTEN  DER  STADTGEMEINDE  MURECK 

Für die Gemeinderatssitzung vom 26.3.2019 ist die Vergabe der Betriebsführung des neuen Gemeindekindergartens an die Volkshilfe oder an WIKI geplant gewesen. Der Gemeinderat hat diese Vergabe aber - wie bereits bekannt ist  - mit 9:9 Stimmen abgelehnt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. So könnte es aus meiner Sicht mit dem neuen Gemeindekindergarten weitergehen:

Zum Bau des Kindergartens:

Die für Mitte April vorgesehene Bauverhandlung wird wie geplant stattfinden. Auf den Bau des Kindergartens hat die in der Gemeinderatssitzung vom 26.3.20129 nicht beschlossene Vergabe der Betriebsführung also keinen Einfluss.

Zum Betrieb des Kindergartens:

Im Lichte der Tatsache, dass die Vergabe der Betriebsführung des neuen Gemeindekindergartens vom Gemeinderat am 26.3.2019 abgelehnt worden ist, könnte man jetzt als Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck wie folgt vorgehen:

Man könnte

1.      die Fraktionsvorsitzenden von ÖVP, FPÖ, GRÜNE und auch das unabhängige Mitglied des Gemeinderates einzeln zu persönlichen Gesprächen einladen und mit ihnen die Gründe für die Ablehnung der Vergabe der Betriebsführung an die Volkshilfe besprechen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten, wie man möglichst bald zu einer Entscheidung über die Betriebsführung des neuen Kindergartens kommen kann

 

2.      schnellstmöglich eine Vorstandssitzung zur Vorbereitung einer Sondergemeinderatssitzung einberufen

 

3.      nach der Vorstandssitzung schnellstmöglich – noch am selben Tag - eine Sondergemeinderatssitzung einberufen und in dieser Sitzung den Beschluss herbeiführen, dass die Betriebsführung des neuen Gemeindekindergartens entweder an die Volkshilfe oder an WIKI vergeben wird oder der Gemeindekindergarten – so wie auch schon bisher die Kindergärten in Eichfeld und Gosdorf – von der Gemeinde selbst betrieben wird, wofür ich mich einsetze. Die Gemeinde hat schon bisher 2 Kindergärten in Eichfeld und in Gosdorf betrieben, jetzt kommt nur eine Kinderkrippe dazu. Deshalb ist die Gemeinde meiner Meinung nach auch in der Lage, den neuen Kindergarten selbst zu betreiben. Eine Ausgliederung der Betriebsführung würde nur unnötige Mehrkosten verursachen.

 

Mit dieser Vorgangsweise könnte noch im April die Entscheidung über die Betriebsführung des neuen Kindergartens fallen und der Kindergarten könnte wie geplant im September 2019 seinen Betrieb aufnehmen. Aber selbst wenn der Beschluss über die Betriebsführung erst in der nächsten planmäßigen Gemeinderatssitzung am 14. 5.2019 fallen würde, wäre der Start des Gemeindekindergartens im September 2019  aus meiner Sicht nicht gefährdet. Aber es gilt jetzt, IM  ZUSAMMENWIRKEN  ALLER KRÄFTE im Gemeinderat die für die Kinder, die Eltern und die Gemeinde beste Lösung zu finden!

 

Jetzt liegt es am Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck, im Sinne der oben genannten 3 von mir vorgeschlagenen Punkte alles zu tun, um schnellstmöglich zu einem positiven Beschluss des Gemeinderats über die Betriebsführung des neuen Gemeindekindergartens zu kommen oder es eben nicht zu tun…

 

27.3.2019:

ANTRAG  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  AUF  GEWICHTSBESCHRÄNKUNG  FÜR  DIE  B 69  UND  DIE  L 208  VON  DER  BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SÜDOSTSTEIERMARK  ABGELEHNT

 

Wie der Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck in der Gemeinderatssitzung vom 26.3.2019 mitgeteilt hat, hat die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark den unten stehenden Antrag der Stadtgemeinde Mureck abgelehnt. Ich habe die Bürgermeister der ebenfalls betroffenen Gemeinden Murfeld, Deutsch Goritz, Halbenrain und Bad Radkersburg um Unterstützung bei unserem Anliegen ersucht. Wie massiv die Unterstützung dieser Gemeinden ausgefallen ist, sei dahingestellt!

 

Antrag auf Gewichtsbeschränkung auf der B 69 und der L 208 beschlossen:

 

Auf meinen Antrag hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 26.6.2018 beschlossen,  an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark einen Antrag auf Verordnung eines Fahrverbots für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr nach und von Gemeinden des Bezirkes Südoststeiermark, für den Verkehr auf der B 69 und der L 208 im Bereich des Bezirks Südoststeiermark, zu stellen.

 

Begründung:

Der LKW-Verkehr auf der B 69 und der L 208 nimmt immer mehr zu, vor allem LKW aus Slowenien und Kroatien, aber auch aus dem Osten Europas, reisen, vermutlich weil sie der Mautpflicht auf der slowenischen Autobahn ausweichen wollen, in Sicheldorf oder Bad Radkersburg nach Österreich ein, fahren auf der B 69 bis nach Gosdorf und weiter auf der B 69 nach Gersdorf oder der L 208 nach Vogau und von dort auf die A 9 bzw. umgekehrt. Um zu erreichen, dass diese LKW in Slowenien die Autobahn benützen, die ca. 15 km südlich von Mureck verläuft und nicht in Sicheldorf oder Bad Radkersburg nach Österreich einreisen bzw. nicht in Vogau oder Gersdorf von der Autobahn abfahren und auf der L 208 und/bzw. der B 69 bis nach Bad Radkersburg oder Sicheldorf  fahren und dort nach Slowenien ausreisen, habe ich die Beantragung dieses Fahrverbots vorgeschlagen und ist es im Gemeinderat einstimmig beschlossen worden.

 

Die tägliche Verkehrsbelastung  auf der B 69 und der L 208

Zählung aus dem Jahr 2016

 

B 69:  

Gesamter Verkehr in beide Richtungen:

ca. 5.000 Fahrzeuge, davon ca. 300 LKW

 

L 208:  

Gesamter Verkehr in beide Richtungen:

ca. 7.800 Fahrzeuge, davon ca. 858 LKW

 

26.3.2019:

GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE MURECK LEHNT DIE VERGABE DER BETRIEBSFÜHRUNG DES NEUEN GEMEINDERKINDERGARTENS AN DIE VOLKSHILFE AB

 

In einer der vorangegangenen Sitzungen hat der Gemeinderat den Neubau des Kindergartens der Stadtgemeinde Mureck auf dem bisherigen Ackergrundstück nördlich der Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik in der Süßenbergerstraße in Mureck beschlossen. Für die heutige (26.3.2019) Gemeinderatsitzung ist die Vergabe der Betriebsführung des neuen Kindergartens an WIKI oder die Volkshilfe auf der Tagesordnung gestanden. Am Freitag hat WIKI ihr Angebot zurückgezogen, damit ist nur ein Anbieter für die Betriebsführung übrig geblieben. Der Grund dafür kann einem Artikel darüber in der „Kleinen Zeitung“, vom 26.3.2019, entnommen werden.

 

Was ist geschehen? In der Gemeinderatssitzung vom 1.3.2019 sind dem Gemeinderat die beiden Angebote für die Betriebsführung des Kindergartens von WIKI und der Volkshilfe präsentiert worden. Eine Angestellte von WIKI ist als Zuhörerin anwesend gewesen. Dabei sind der Angestellten von WIKI ihrer Meinung nach falsche Zahlen bei der Präsentation aufgefallen. Das hat sie dem Bürgermeister verständlicherweise mitteilen wollen, was dieser abgelehnt hat. Als wenig später die Sitzung unterbrochen worden ist, weil die Gemeinderäte von ÖVP, FPÖ und auf deren Einladung hin auch ich uns kurz über die weitere Vorgangsweise beraten haben, hat diese Angestellte von WIKI während der Sitzungsunterbrechung den Bürgermeister noch einmal auf die ihrer Meinung nach falschen Zahlen aufmerksam machen wollen, was dieser wieder abgelehnt hat.

 

Daraufhin hat der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit beschlossen, in dieser Sitzung vom 1.3.2019 keinen Beschluss über die Vergabe der Betriebsführung des Kindergartens an WIKI oder die Volkshilfe zu fassen, sondern das Angebot von WIKI noch einmal zu prüfen und in der nächsten Sitzung – also heute am 26.3.2019 – über die Vergabe zu beschließen.

 

In der heutigen Sitzung hat der Bürgermeister sinngemäß den Antrag gestellt, die Betriebsführung des neuen Kindergartens an die Volkshilfe zu vergeben, falls WIKI kein besseres Angebot nachreicht. Dieser Antrag des Bürgermeisters ist daraufhin mit 9:9 Stimmen abgelehnt worden.

 

Das bedeutet jetzt für die Stadtgemeinde Mureck, dass

 

·         der neue Kindergarten trotzdem wie vorgesehen gebaut werden wird und im September seinen Betrieb aufnehmen wird, falls er bis dahin fertig sein wird (der heute Gemeinderatsbeschluss hat darauf keine Auswirkungen).

 

·         Der Gemeinderat vermutlich in der nächsten Sitzung darüber entscheiden werden wird, ob die Betriebsführung des Kindergartens an WIKI oder die Volkshilfe vergeben wird oder der Kindergarten – wie von mir in den letzten beiden Gemeinderatssitzungen vorgeschlagen – von der Gemeinde selbst betrieben wird. Die Gemeinde hat schon bisher 2 Kindergärten in Eichfeld und in Gosdorf betrieben, jetzt kommt noch eine Kinderkrippe dazu. Deshalb ist die Gemeinde meiner Meinung nach auch in der Lage, den neuen Kindergarten selbst zu betreiben. Eine Ausgliederung der Betriebsführung würde nur unnötige Mehrkosten verursachen. Deshalb habe ich heute gegen eine Vergabe der Betriebsführung an die Volkshilfe gestimmt.

 

23.3.2019

STELLUNGNAHME ZU EINEM ARTIKEL IN DER „KLEINEN ZEITUNG“ VOM 23.3.2019, SEITE 28, ÜBER DIE SCHATTENSEITEN DES BÄRLAUCH-TOURISMUS

Als in der Stadtgemeinde Mureck vor einigen Jahren die Initiative gestartet worden ist, mit Hilfe des in der Murecker Au wachsenden Bärlauchs den Tourismus anzukurbeln, hat es von der Gemeinde ein Plakat gegeben, auf dem als Überschrift gestanden ist: „In Mureck ist der Bärlauch los.“ Ein Murecker Bürger hat ein Plakat, das beim Eingang zum Gemeindeamt gehangen ist, mit einem Plakatschreiber in „Mureck ist den Bärlauch los“ geändert. Und so ist es auch mehr oder weniger. Auf jeden Fall gibt es seither in Mureck einen Bärlauch-Tourismus.

Zur Schranke, die vor kurzem am Beginn des Weges zwischen Hundesportplatz und Schiffmühle aufgestellt worden ist und für die „man“ sich jetzt feiern lässt, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich auf Anregung eines Murecker Bürgers seit dem 7. April 2018 mehrmals mit E-Mails und in Gemeinderatssitzungen den Bürgermeister und die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes darauf hingewiesen habe, dass der Autoverkehr in der Murecker Au immer mehr zunimmt und sie ersucht habe, auf dem oben genannten Weg die Aufstellung eines Absperrpollers zu überlegen. (Auf Grund der Bestimmungen der Gemeindeordnung ist der Gemeindevorstand dafür zuständig).

Nach fast einem Jahr hat sich der Gemeindevorstand endlich dazu entschlossen, meiner Anregung folgend dort zwar keinen Absperrpoller, dafür aber einen Schranken aufzustellen. Dass sich jetzt – wie man in der „Kleinen Zeitung“ sehen kann – ein anderer mit Foto dafür feiern lässt, ist für mich kein Problem. Tatsache ist aber, dass es meiner Initiative zu verdanken ist, dass der Weg dort jetzt abgesperrt ist und nicht mehr jeder dort mit seinem Auto in den Wald fahren kann.

Es ist schön, dass der Bürgermeister und die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes meine Anregungen umsetzen, noch schöner wäre es aber, wenn sie sich künftig nicht so viel Zeit dafür lassen würden.

 

13.3.2019:

FUSSGÄNGERAMPEL IM BEREICH DER VOLKSSCHULE MURECK

Auf Grund der bevorstehenden Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Kreuzung B 69/L 203 bzw. Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ in Mureck möchte ich einen von mir am 1.10.2018 auf Facebook geposteten öffentlichen Brief an den Bürgermeister zur Information an die Gemeindebevölkerung hier noch einmal veröffentlichen:

Offener Brief an den Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck

(Gesendet per E-Mail am 1.10.2018 an den Bürgermeister und zur Kenntnis an alle Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck)

Betreff: Fußgängerampel im Bereich der Volksschule Mureck

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Zum geplanten Kreisverkehr im Bereich der Kreuzung B 69/L 203 bzw. Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ in Mureck nehme ich wie folgt Stellung:
In der Gemeinderatssitzung vom 18.9.2018 hast Du im Zuge eines Berichts über die notwendig gewordene Erneuerung der Fußgängerampel auf der B 69 im Bereich der Volksschule Mureck indirekt mitgeteilt, dass es noch nicht sicher ist, dass diese Fußgängerampel nach der Errichtung des Kreisverkehrs dort noch bestehen bleiben wird. Sollte es wirklich dazu kommen, dass dort zwar ein Kreisverkehr errichtet wird, die Fußgängerampel dafür aber weg kommt, ist das für die Gemeinde eine schlechte Lösung. Dort einen Kreisverkehr zu errichten, ist für den Fahrzeugverkehr sinnvoll, weil man auf Grund der großen Verkehrsbelastung auf der B 69 (gesamter Verkehr in beiden Richtungen täglich ca. 5.000 Fahrzeuge, laut Zählung aus dem Jahr 2016) mit einem Fahrzeug die Kreuzung von der L 203 oder der Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ kommend zeitweise nur schwer übersetzen kann. Wenn dafür aber die Fußgängerampel „geopfert“ wird, bedeutet das für den Fußgängerverkehr, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule Mureck, aus meiner Sicht eine große Verschlechterung der Verkehrssicherheit, die von der Gemeinde zum Schutz der Fußgänger nicht akzeptiert werden sollte.

Ich ersuche Dich daher, als Vertreter der Stadtgemeinde Mureck bei den dafür zuständigen Behörden darauf einzuwirken, dass die Fußgängerampel auf der B 69, im Bereich der Volksschule Mureck, wenn auch einige Meter in Richtung Westen zur Einfahrt in die Volksschule versetzt, auch nach der Errichtung des Kreisverkehrs erhalten bleibt.

Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck, die dieses E-Mail ebenfalls erhalten, ersuche ich, den Bürgermeister auf die Wichtigkeit meines Anliegens hinzuweisen, falls er das nicht schon von sich aus erkennen sollte!

 

5.3.2019:

BETRIEBSFÜHRUNG  DES  KINDERGARTENS  DER  STADTGEMEINDE  MURECK

Zum Artikel in der "Kleinen Zeitung" vom 5.3.2019 betreffend "Streit um Betreuung des Kindergartens" nehme ich als Mitglied des Gemeinderates wie folgt Stellung:

Es muss für eine Opposition zulässig sein, nicht widerspruchslos dem Willen des Bürgermeisters zu folgen und vorliegende Unterlagen noch einmal genau prüfen zu wollen - jedenfalls in einer Demokratie! Mit Worten wie "Lügen" und "Ungeheuerlichkeit" kann man die Zusammenarbeit in einer Gemeinde zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger nicht verbessern; mit ausgrenzen übrigens auch nicht. Es ist aber jeder eingeladen, sich selbst eine Meinung über den in Mureck vorherrschenden politischen Stil zu bilden. Gelegenheit dazu gibt es schon in der nächsten Gemeinderatssitzung.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.3.2019 wird der Beschluss für die Vergabe der Betriebsführung fallen. Ich habe beim Antrag von Stadtrat Ing. Josef Krenn in der Gemeinderatssitzung vom 1.3.2019, die Entscheidung zu vertagen, deshalb mitgestimmt, weil seine Argumentation für mich schlüssig und nachvollziehbar gewesen ist und ich der Gemeinde ermöglichen habe wollen, die Unterlagen noch einmal zu prüfen, bevor die Entscheidung fällt. Es wird aber niemandem vorgeworfen, falsche Zahlen präsentiert zu haben.

Im Übrigen bin ich aber dafür, dass die Stadtgemeinde Mureck die Betriebsführung für den neuen Kindergarten weder an WIKI noch an die Volkshilfe übergibt, sondern das selbst macht, wie die Gemeinde es schon bisher für die Kindergärten in Eichfeld und Gosdorf gemacht hat. Es kommt ja nur eine Gruppe (Kinderkrippe) dazu. Eine Auslagerung der Betriebsführung würde nur unnötige Mehrkosten verursachen.

Zur Info: Die beiden Personen auf den Fotos im Zeitungsartikel habe ich aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

 

1.3.2019:

STADTGEMEINDE  MURECK  VERKAUFT  ASPHALTIERTE  PARKFLÄCHE  UND  VERPFLICHTET  SICH  IM  KAUFVERTRAG,  AUF  DER  NICHT  MEHR  DER GEMEINDE  GEHÖRENDEN  ASPHALTIERTEN  PARKFLÄCHE  WEITERHIN  AUF  KOSTEN  DER  GEMEINDE  FÜR  DIE  ERHALTUNG  UND  DIE  REPARATUR ZU  SORGEN  SOWIE  DIE  SCHNEERÄUMUNG  UND  DIE  STREUUNG  BEI  GLATTEIS  DURCHZUFÜHREN

Wenn Sie glauben, dass das ein später Faschingsscherz ist, muss ich Sie leider enttäuschen. Der Beschluss über die Übernahme der oben genannten Pflichten durch die Gemeinde ist in der Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Mureck vom 1.3.2019 gefallen, obwohl ich sehr massiv und eindringlich meine Bedenken dagegen vorgebracht habe, was die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, die diesmal zu meiner Freunde recht zahlreich erschienen sind, bestätigen können.

Ich habe am 28.2.2019 in einem Posting auf Facebook auf diesen anstehenden Beschluss des Gemeinderates hingewiesen, in der Hoffnung, der Gemeinderat werde die Zustimmung zu den aus meiner Sicht für die Gemeinde nachteiligen Bestimmungen im Kaufvertrag verweigern.

Es ist aber leider nicht so gewesen. Nur 2 Mitglieder des Gemeinderates haben gegen den Kaufvertrag gestimmt. Eines davon bin ich gewesen.

Für die Übernahme dieser Pflichten dürfen die Gemeinde und auch andere auf dieser asphaltierten Fläche an voraussichtlich ca. 25 Tagen im Jahr mit Fahrzeugen parken. Die übernommenen Pflichten sind aber nicht nur an diesen 25 Tagen im Jahr, sondern an „365 Tagen im Jahr“ zu erfüllen und diese Pflichten gelten auf immerwährende Zeiten, also auch noch in 200 Jahren und länger.

Ich kann hier nach bestem Wissen und Gewissen schreiben, dass ich in meiner 29-jährigen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck und davon 24 Jahre und 8 Monate als Finanzreferent und 10 Monate als Erster Vizebürgermeister noch nie einen für die Gemeinde aus meiner Sicht so nachteiligen Vertrag gesehen habe.

Ich bedanke mich hiermit bei dem Mitglied des Gemeinderates, das mit mir gegen diesen meiner Meinung nach für die Gemeinde inakzeptablen Vertrag gestimmt hat.

Es bleibt mir nur noch zu hoffen, dass die Gemeindeaufsichtsbehörde, der dieser Kaufvertrag zur Genehmigung vorgelegt werden muss, auf Grund der Lasten, die sich die Gemeinde damit für immerwährende Zeiten aufbürden würde, ihre Zustimmung dazu verweigern und eine Änderung des Kaufvertrages verlangen wird.

Wie es zu solchen für die Gemeinde sehr nachteiligen Verträgen kommt:

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung vertritt der Bürgermeister alleine die Gemeinde nach außen. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck legt diese Bestimmung so aus, dass er auch die Verträge der Gemeinde alleine verhandelt und dazu weder den Gemeindevorstand noch andere interessierte Mitglieder des Gemeinderates, wie z. B. mich, in die Vertragsverhandlungen einbezieht. Auch in diesem konkreten Fall hat der Bürgermeister für die Gemeinde diesen Vertrag ausverhandelt und so in die Gemeinderatssitzung eingebracht, wo er sich dafür eingesetzt hat, dass dieser Vertrag trotz der darin enthaltenen für die Gemeinde nachteiligen Bestimmungen (Übernahme von Pflichten auf immerwährende Zeiten) beschlossen wird. Ich habe in der Sitzung meine Bedenken gegen die Bestimmungen des Vertrages vorgebracht, aber leider ohne Erfolg. Der Gemeinderat hat wieder einmal mit großer Mehrheit das gemacht, was er meistens macht; meine Bedenken ignorieren und mit dem Bürgermeister mitstimmen.

Das ist aber nicht der erste Vertrag, den der Bürgermeister seit der Jahr 2015 für die Gemeinde ausgehandelt hat und der (aus meiner Sicht) große Nachteile für die Gemeinde mit sich bringt.

Bis zum Jahr 2014 haben für die Stadtgemeinde Mureck nicht nur die Bürgermeister alleine, sondern die jeweilige Gemeindevorstände, denen auch ich von 1990 bis 2014 angehört habe, die Verträge ausverhandelt. Jetzt macht das der Bürgermeister alleine. Das Ergebnis ist bekannt.

 

1.3.2019:

DAS ÄRZTEZENTRUM DER STADTGEMEINDE MURECK

Am 28.2.2019 ist die Schlüsselübergabe an die Ärzte und die Vertretung des Fachgeschäftes für Orthopädie, die in Kürze in das Ärztezentrum einziehen werden, erfolgt. Aus diesem Anlass nehme ich zum Ärztezentrum aus meiner Sicht als unabhängiges Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck wie folgt Stellung:

Das Murecker Ärztezentrum ist für die Bevölkerung der Stadtgemeinde Mureck und der Umgebung von Mureck, aber auch darüber hinaus für die ganze Stadtgemeinde Mureck eine begrüßenswerte Einrichtung, die das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde bereichern wird und für dessen Verwirklichung es allen Beteiligten zu danken gilt.

Das sind aus meiner Sicht:
• der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck, ohne dessen Beschluss über den Kauf des Grundstückes, auf dem das Ärztezentrum errichtet worden ist und ohne dessen weiteren notwendigen Beschlüssen es in Mureck kein Ärztezentrum geben würde
• der Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck, der das gemacht hat, wofür er gewählt worden ist und wofür er von der Gemeinde, also von uns allen, bezahlt wird. Er hat mit den Ärzten, der Gebietskrankenkasse, der Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal und dem Land Steiermark als Förderungsgeber die notwendigen Verhandlungen geführt. (Das darf nur er als Bürgermeister machen, weil nur ein Bürgermeister laut Gemeindeordnung das Recht hat, eine Gemeinde nach außen zu vertreten).
• das Land Steiermark als Förderungsgeber, das mit großzügigen finanziellen Mitteln zur Realisierung des Ärztezentrums beigetragen hat
• die Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal
• ganz besonders die Ärzte, die bereit sind, ihre Ordinationen nach Mureck zu verlegen
• die Gebietskrankenkasse, die der Verlegung der Kassenplanstellen zugestimmt hat

Es gibt aber auch einen kleinen, aber dennoch erwähnenswerten Nachteil für Mureck. Durch das Ärztezentrum verliert der Hauptplatz von Mureck wichtige Frequenzbringer, wie einen Facharzt für Orthopädie, einen Facharzt für Radiologie, einen Arzt für Allgemeinmedizin, ein Fachgeschäft und Orthopädie und einen Optiker.

Abschließend wünsche ich:
• den Ärzten viel Freude mit ihren neuen Ordinationsräumen im Ärztezentrum
• den Patienten geduldige und einfühlsame Ärzte und Arztassistentinnen, die es verstehen, durch vorausschauende Terminplanungen die Wartezeiten für die Patienten möglichst kurz zu halten
• der Stadtgemeinde Mureck, dass ein Teil der Besucher des Ärztezentrums vor und/oder nach ihrem Arzttermin am Murecker Hauptplatz eines der einladenden Cafes oder Gasthäuser oder eines der Kaufhäuser besuchen und so zur Belebung des Hauptplatzes beiträgt.

 

28.2.2019:

STELLUNGNAHME ZU EINEM ARTIKEL IN DER KLEINEN ZEITUNG VOM 28.2.2019, Seite 26, ÜBER DIE SANIERUNG DER NEUEN MITTELSCHULE UND DEN NEUBAU DES KINDERGARTENS IN MURECK:

Hitzige Diskussionen gibt es im Murecker Gemeinderat nur selten. Wenn ich drohende Nachteile für die Gemeinde anspreche, was seit der letzten Gemeinderatswahl leider schon oft notwendig gewesen ist, scheint es aus meiner Sicht so zu sein, als würde das fast niemanden interessieren und die große Mehrheit der Gemeinderäte widerspruchslos das machen, was der Bürgermeister vorgibt. Ganz gleich, ob es z. B. um den Verkauf eines Grundstücks, den Verkauf eines Gebäudes oder den Abschluss eines Pachtvertrags geht.

Vielleicht irre ich mich ja und in der morgigen Gemeinderatssitzung gibt es außer mir noch ein paar andere kritische Stimmen, wenn es um den Beschluss über einen Kaufvertrag geht, der meiner Meinung nach inakzeptable nachteilige Regelungen für die Gemeinde enthält.

Wer es genau wissen will, ist eingeladen, zur Murecker Gemeinderatssitzung vom 1.3.2019, 19.00 Uhr, zu kommen und selbst zu schauen und zu hören, wie aktiv sich die Murecker Gemeinderäte in die Sitzung einbringen werden.

 

16.2.2019:

ERHÖHUNG  DER  WASSERENTNAHME  AUS  DEN  EICHFELDER  BRUNNEN BEANTRAGT

Der Wasserverband „Wasserversorgung Grenzland Südost“ (GSO) hat beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung beantragt, die Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen von derzeit 17,5  Liter in der Sekunden (l/s) auf 25 l/s zu erhöhen, mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat.

Zu diesem Zweck hat im Vorjahr ein Leistungspumpversuch stattgefunden. Während dieses Leistungspumpversuches hat eine Bürgerinitiative im Raum Eichfeld an 8 Standorten Grundwassermessungen durchgeführt. Diese Grundwassermessungen haben gezeigt, dass der Grundwasserstand im Zeitpunkt der probeweisen Erhöhung der Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen im 100-m-Einzugsbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 51 cm und im 900-m-Einzugesbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 71 cm abgesunken ist. Die natürliche Absenkung des Grundwasserstandes von 31 cm ist dabei schon abgezogen worden. Das bedeutet, dass der Grundwasserstand im Falle einer Bewilligung der Erhöhung der Wasserfördermenge von derzeit 17,5 l/s auf 25 l/s mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat, deutlich absinken würde.

Am 14.2.2019 hat auf Einladung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in Mureck eine mündliche Verhandlung zwecks Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung der Erhöhung der Wasserfördermenge aus den Eichfelder Brunnen stattgefunden. Dabei hat die Bürgerinitiative ergänzende Gutachten in Richtung Nachhaltigkeit sowie Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft beantragt, die von der Behörde eingeholt werden.

Nach Vorliegen aller notwendigen Gutachten wird das Amt der Steiermärkischen Landeregierung eine Entscheidung treffen, ob die beantragte Erhöhung der Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen genehmigt wird oder nicht.

Da die Bürgerinitiative bei einer deutlichen Absenkung des Grundwasserspiegels erhebliche Nachteile für die Tier- und Pflanzenwelt auf den Wiesen, den Feldern und in den Wäldern befürchtet, spricht sie sich gegen eine Erhöhung der Wasserfördermenge aus den Eichfelder Brunnen aus.

Im Falle der Genehmigung der Erhöhung der Wasserfördermenge durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird letztendlich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck über die tatsächliche Erhöhung entscheiden, weil in einem Vertrag zwischen der Gemeinde und der GSO festgelegt ist, dass eine Erhöhung der Fördermenge aus den Eichfelder Brunnen nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen kann. Die Mitglieder des Gemeinderates werden dann sehr genau zu prüfen haben, was sie der Tier- und Pflanzenwelt und der Murecker Gemeindebevölkerung zumuten wollen und was nicht.

  

22.1.2019:

 

Von einem Bürgermeister, der die Veröffentlichung der öffentlichen Protokolle von Gemeinderatssitzungen im Internet (vermutlich) verhindern will

Ich habe seit vielen Jahren alle öffentlichen Protokolle über die Sitzungen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck im Internet veröffentlicht, weil es mir ein Anliegen ist, die Bevölkerung über die politische Arbeit in der Gemeinde zu informieren. Bis zum Jahr 2015 habe ich das auf der Homepage der SPÖ-Mureck gemacht, seit dem Jahr 2016 mache ich das auf meiner eigenen Homepage www.ernst-walisch.at.

Seit die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft ist, habe ich alle personenbezogenen Daten in den Protokollen geschwärzt. Da von Seiten der Bevölkerung der Wunsch gekommen ist, dass ich wenigstens die Namen der Mitglieder des Gemeinderates in den Protokollen nicht schwärzen und damit lesbar lassen möge, damit die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck in den Protokollen lesen können, von wem eine Aussage oder ein Antrag kommt und wer wie abgestimmt hat, habe ich am 6.1.2019 in einer E-Mail den Bürgermeister und alle anderen Mitglieder des Gemeinderates gefragt, ob ich in den Protokollen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, die ich auf meiner Homepage veröffentliche, ihre Namen ungeschwärzt und damit lesbar lassen darf. Am 11.1.2019 habe ich die Mitglieder des Gemeinderates noch einmal darüber befragt, weil ich noch nicht von allen eine Antwort bekommen gehabt habe.

Inzwischen habe ich von 15 Mitgliedern des Gemeinderates die Antwort erhalten, dass ich ihre Namen in den Protokollen veröffentlichen darf. Von 5 Mitgliedern des Gemeinderates habe ich keine Antwort erhalten. Wer diese 5 sind, würde ich gerne hier veröffentlichen. Das darf ich aber (vermutlich) aus Datenschutzgründen nicht.

15 Mitglieder des Gemeinderates sind also damit einverstanden, dass jedermann ihre Namen in den öffentlichen Protokollen des Gemeinderates auf meiner Homepage www.ernst-walisch.at lesen kann und so auch erfährt, was sie im Gemeinderat zu sagen haben und wie sie abstimmen. 5 Mitglieder des Gemeinderates wollen das offensichtlich nicht, weil sie mir weder mit Ja noch mit Nein geantwortet haben.

Es stellt sich für mich die Frage, ob diese 5 Mitglieder des Gemeinderates ein Problem damit haben, dass die Bevölkerung der Stadtgemeinde Mureck erfährt, was sie im Gemeinderat zu sagen haben und wie sie abstimmen. Das würde ich für bedenklich halten.

Vermutlich um zu verhindern, dass ich auch weiterhin die Protokolle auf meiner Homepage veröffentliche, hat der Bürgermeister mit einem Schreiben vom 7.1.2019 die Gemeindeaufsichtsbehörde „zu Hilfe gerufen“. Aus einem am 22.1.2019 von der Gemeindeaufsichtsbehörde ergangenen Schreiben geht zusammengefasst sinngemäß hervor, dass der Datenschutz einzuhalten ist und jeder dafür selbst verantwortlich ist, wenn er ein Gemeinderatsprotokoll im Internet veröffentlicht.

 
Ich werde daher unter Einhaltung des Datenschutzes auch weiterhin alle Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck auf meiner Homepage veröffentlichen; und zwar so lange, bis mir eine Behörde schriftlich mitteilt, dass ich das nicht darf. Die Bevölkerung hat nämlich ein Recht darauf, zu erfahren, wer in unserer Gemeinde wie für die Bevölkerung arbeitet.

 
22.12.2018:

 

Landesregierung lehnt Wechsel der Stadtgemeinde Mureck in den Bezirk Leibnitz ab

 

Da die Landesregierung am 20.12.2018 einstimmig beschlossen hat, einen Wechsel der Stadtgemeinde Mureck in den Bezirk Leibnitz nicht zuzulassen, scheint es fix zu sein, dass die Stadtgemeinde Mureck im Bezirk Südoststeiermark bleiben wird. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass die Abgeordneten des Bezirks Südoststeiermark ihre dem Bürgermeister und den beiden Vizebürgermeistern der Stadtgemeinde Mureck im Zuge einer Besprechung vor der Volksbefragung zum Thema Bezirkswechsel zugesagte besondere Förderung und Unterstützung der Stadtgemeinde Mureck in die Tat umsetzen. Eine gute Gelegenheit dazu ist der Antrag der Stadtgemeinde Mureck an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark auf Verordnung eines Fahrverbots für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr nach und von Gemeinden des Bezirks Südoststeiermark, für den Verkehr auf der B 69 und der L 208 im Bereich des Bezirks Südoststeiermark.

Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bürgermeister die Abgeordneten darum ersucht, was er zum Wohle der Stadtgemeinde Mureck tun sollte!

 

13.12.2018:

Der Interessent für den Kauf der ehemaligen Volksschule Brunnsee hat seine Kaufangebot wieder zurückgezogen.

 

28.11.2018

Verkauf des Gebäudes der ehemaligen Volksschule Brunnsee beschlossen

In der Sitzung vom 27.11.2018 hat der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (1 Mitglied des Gemeinderates hat dagegen gestimmt und ich habe mich der Stimme enthalten) beschlossen, das Gebäude der ehemaligen Volksschule Brunnsee samt dazugehörender Grünfläche an einen Arzt zu verkaufen.

Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, dass dieser Arzt das Gebäude bekommt, wenn er das, was er laut Bürgermeister mit dem Gebäude vor hat, auch umsetzt. Aber mit der Art, wie der Bürgermeister im Vorfeld vor der Sitzung die Mitglieder des Gemeinderates behandelt hat, bin ich nicht einverstanden. Er hat ihnen verweigert, obwohl laut Gemeindeordnung vorgesehen, in das Kaufangebot vor der Sitzung Einsicht zu nehmen. So hat bis zur Sitzung außer dem Bürgermeister niemand gewusst, wer der Kaufinteressent ist, wieviel er bezahlen will und was er mit dem Gebäude machen möchte. Deshalb hat sich kein Mitglied des Gemeinderates wie sonst üblich vor der Sitzung auf diesen Tagesordnungspunkt vorbereiten können und alle Mitglieder des Gemeinderates sind von den Informationen abhängig gewesen, die ihnen der Bürgermeister in der Sitzung gegeben hat. Es ist immer schlecht, von irgendwelchen einseitigen Informationen abhängig zu sein, ohne diese überprüfen zu können.

Trotz dieser aus meiner Sicht groben Missachtung der Rechte der Mitglieder des Gemeinderates haben in der Gemeinderatssitzung dem Willen des Bürgermeisters folgend fast alle Mitglieder des Gemeinderates (2 Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, haben nicht mitgestimmt) dem Verkauf zugestimmt.

Was lernen wir daraus: Wenn ein Bürgermeister einen solchen Gemeinderat hat, kann er sich glücklich schätzen, denn dann kann er (fast) alles machen, was er will, ohne irgendwelche Konsequenzen.

Ich wünsche dem Arzt für sein Vorhaben, so wie es der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung vorgetragen hat, viel Erfolg!

 

22.11.2018

Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck verweigert Einsichtnahme in Sitzungsunterlagen einer Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, den 27.11.2018, findet die nächste Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck statt. In der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass die Mitglieder des Gemeinderates in die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzung vom Tag der Einladung zur Sitzung bis zum Tag vor der Sitzung Einsicht nehmen können, damit sie sich auf die Gemeinderatssitzung entsprechend vorbereiten können. Einige Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck nehmen dieses Recht auch vor jeder Sitzung in Anspruch, weil sie sich ihrer Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger nach bestem Wissen und Gewissen bestmöglich im Gemeinderat zu vertreten, bewusst sind und danach handeln. Ich habe dieses Recht auch vor jeder Gemeinderatssitzung in Anspruch genommen und mich immer sehr genau und sehr gewissenhaft vorbereitet, was auch allgemein bekannt sein dürfte.

Am 22.11.2018 habe ich in die Unterlagen der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 Einsicht genommen, um mich wie immer bestmöglich darauf vorbereiten zu können. Dabei ist mir zum Tagesordnungspunkt 5 (Verkauf der ehemaligen Volksschule Brunnsee) die Einsichtnahme in die Unterlagen verweigert worden. Ich habe lediglich das verschlossene Kuvert, in dem sich die Kaufangebotsunterlagen befinden, von außen ansehen dürfen. Der Name des Kaufinteressenten, die Höhe seines Kaufangebotes und eine im Angebotsschreiben eventuell angeführte Verwendungsabsicht (!) für das Gebäude samt Grundstück sind mir vom Bürgermeister vorenthalten worden. Diese Unterlagen werden dem Gemeinderat offensichtlich erst so spät wie möglich - in der Gemeinderatssitzung bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes - zugänglich gemacht. Will der Bürgermeister dadurch verhindern, dass sich die Mitglieder des Gemeinderats in der gebotenen Sorgfalt mit diesem Kaufangebot befassen, Erkundigungen und Meinungen dazu einzuholen und sich im Vorfeld der Sitzung darüber beraten können? Unter Zusammenarbeit im Gemeinderat zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger verstehe ich etwas anderes!

Da es mir deshalb nicht möglich ist, das Kaufangebot nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen und mich damit bestmöglich auf die Gemeinderatssitzung vorzubereiten, kann und werde ich diesem Verkauf in der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 nicht zustimmen. Sollten auch andere Mitglieder des Gemeinderates in Wahrnehmung ihrer Pflichten für die Gemeinde so denken wie ich und es deshalb auf Grund der dafür notwendigen 2/3-Mehrheit zu keinem Verkaufsbeschluss kommen, ist das die alleinige Schuld des Bürgermeisters, weil er den Mitgliedern des Gemeinderates die rechtzeitige Einsichtnahme in die Unterlagen verweigert hat!

Kommen Sie am 27.11.2018 zur Gemeinderatssitzung und sehen Sie selbst, wie der Gemeinderat in dieser Angelegenheit entscheiden wird und welche Mitglieder des Gemeinderates so wie ich zu dieser Vorgangsweise des Bürgermeisters Nein sagen.

 

14.11.2018

Murkostladen - Bauernmarkt

In der Sitzung vom 13.11.2018 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Murkostladen zu verpachten. Auf Verlangen des künftigen Pächters und mit Unterstützung des Bürgermeisters soll es künftig in Mureck keinen Bauernmarkt mehr geben dürfen - weder auf dem Lorberplatz, der extra für Veranstaltungen, wie z. B. einen Bauernmarkt, für viel Geld neu gestaltet worden ist, noch auf dem Hauptplatz, wo der Bauernmarkt bisher stattgefunden hat.

Ich halte den Murkostladen für eine willkommene Bereicherung für Mureck, aber nur weil es den Murkostladen gibt, gleichzeitig einen Bauernmarkt zu verbieten, halte ich nicht für richtig. Ich möchte, dass es neben dem Murkostladen auch weiterhin in Mureck einen Bauernmarkt gibt; entweder so wie bisher samstags auf dem Hauptplatz oder auf dem neu gestalteten Lorberplatz und - wenn es anders nicht geduldet wird - zu Zeiten, an denen der Murkostladen geschlossen hat.

In diesem Zusammenhang lade ich den Bürgermeister und alle Gemeinderäte ein, das zu tun, wofür sie gewählt worden sind, nämlich die Interessen der BÜRGERINNEN und BÜRGER zu vertreten!

Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

2.10.2018

Fußgängerampel im Bereich der Volksschule Mureck

 

Offener Brief an den Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck

 

(Gesendet per E-Mail am 1.10.2018 an den Bürgermeister und zur Kenntnis an alle Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck)

 

Betreff: Fußgängerampel im Bereich der Volksschule Mureck

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Zum geplanten Kreisverkehr im Bereich der Kreuzung B 69/L 203 bzw. Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ in Mureck nehme ich wie  folgt Stellung:

In der Gemeinderatssitzung vom 18.9.2018 hast Du im Zuge eines Berichts über die notwendig gewordene Erneuerung der Fußgängerampel auf der B 69 im Bereich der Volksschule Mureck indirekt mitgeteilt, dass es noch nicht sicher ist, dass diese Fußgängerampel nach der Errichtung des Kreisverkehrs dort noch bestehen bleiben wird. Sollte es wirklich dazu kommen, dass dort zwar ein Kreisverkehr errichtet wird, die Fußgängerampel dafür aber weg kommt, ist das für die Gemeinde eine schlechte Lösung. Dort einen Kreisverkehr zu errichten, ist für den Fahrzeugverkehr sinnvoll, weil man auf Grund der großen Verkehrsbelastung auf der B 69 (gesamter Verkehr in beiden Richtungen täglich ca. 5.000 Fahrzeuge, laut Zählung aus dem Jahr 2016) mit einem Fahrzeug die Kreuzung von der L 203 oder der Gemeindestraße „Stubenbergdamm“ kommend zeitweise nur schwer übersetzen kann. Wenn dafür aber die Fußgängerampel „geopfert“ wird, bedeutet das für den Fußgängerverkehr, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule Mureck, aus meiner Sicht eine große Verschlechterung der Verkehrssicherheit, die von der Gemeinde zum Schutz der Fußgänger nicht akzeptiert werden sollte.

 

Ich ersuche Dich daher, als Vertreter der Stadtgemeinde Mureck bei den dafür zuständigen Behörden darauf einzuwirken, dass die Fußgängerampel auf der B 69, im Bereich der Volksschule Mureck, wenn auch eventuell einige Meter in Richtung Westen versetzt, auch nach der Errichtung des Kreisverkehrs erhalten bleibt.

 

Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck, die dieses E-Mail ebenfalls erhalten, ersuche ich, den Bürgermeister auf die Wichtigkeit meines Anliegens hinzuweisen, falls er das nicht schon von sich aus erkennen sollte!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

Unabhängiges Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at 

www.ernst-walisch.at

 

29.8.2018:

Offener Brief an den Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck

 

(Gesendet per E-Mail am 27.8.2018 an den Bürgermeister und zur Kenntnis an alle Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Mehrere Bewohner der Stadtgemeinde Mureck haben mich darauf hingewiesen, dass in der Süßenbergerstraße in Mureck im Bereich der beiden Bundesschulen ein Parkplatzproblem besteht und mich ersucht, dagegen etwas zu unternehmen. Immer dann, wenn in einer der beiden Schulen eine größere Veranstaltung stattfindet, wie z. B. ein Elternsprechtag, ein Tag der offenen Tür usw. parken die Gäste dieser Veranstaltungen ihre PKW beidseits der Süßenbergerstraße. Dadurch kommt es zu Verkehrsbehinderungen, weil für den Durchzugsverkehr nur mehr wenig Platz bleibt. Wenn man zu einem solchen Zeitpunkt mit einem PKW die Süßenbergerstraße befährt und ein PKW kommt entgegen, muss einer der beiden PKW entweder zurück fahren oder in eine Einfahrt ausweichen. Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr, Rettung oder Polizei können in einem solchen Fall nur sehr schwer - wenn überhaupt - zum Ort ihres Einsatzes gelangen. Da bei einem Einsatz aber „jede Sekunde zählt“, ist dieser Zustand aus meiner Sicht inakzeptabel.

 

Im Gemeinderat bzw. Gemeindevorstand der ehemaligen Stadtgemeinde Mureck wurde vor einigen Jahren als Abhilfe beschlossen, in der Dr.-Heinz-Brunner-Straße eine Einbahnregelung mit einem einseitigen Parkstreifen einzurichten, auf dem die Gäste der Veranstaltungen der beiden Bundesschulen parken können. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass diese Regelung in der Praxis nicht funktioniert, weil im Bereich der Kreuzung Süßenbergerstraße/Dr.-Heinz-Brunner-Straße niemand die Fahrzeuglenker zum Parkstreifen leitet.

 

Ich schlage daher vor, vom Acker, der sich im Bereich der beiden Bundesschulen nördlich der Süßenbergerstraße befindet, einen Streifen zu kaufen und dort einen Parkstreifen zu errichten. So könnte das Parkplatzproblem in der Süßenbergerstraße zufriedenstellend gelöst werden.

Ich ersuche dich daher, den Tagesordnungspunkt „Parkplatzproblem in der Süßenbergerstraße in Mureck“ in der Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch
Unabhängiges Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck
H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8
8480 Mureck
Tel.: 0660/4638325
E-Mail: ernst.walisch@drei.at
www.ernst-walisch.at

 

30.6.2018:

Antrag auf Gewichtsbeschränkung auf der B 69 und der L 208 beschlossen:

 

Auf meinen Antrag hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 26.6.2018 beschlossen,  an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark einen Antrag auf Verordnung eines Fahrverbots für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr nach und von Gemeinden des Bezirkes Südoststeiermark, für den Verkehr auf der B 69 und der L 208 im Bereich des Bezirks Südoststeiermark, zu stellen.

 

Begründung:

Der LKW-Verkehr auf der B 69 und der L 208 nimmt immer mehr zu, vor allem LKW aus Slowenien und Kroatien, aber auch aus dem Osten Europas, reisen, vermutlich weil sie der Mautpflicht auf der slowenischen Autobahn ausweichen wollen, in Sicheldorf oder Bad Radkersburg nach Österreich ein, fahren auf der B 69 bis nach Gosdorf und weiter auf der B 69 nach Gersdorf oder der L 208 nach Vogau und von dort auf die A 9 bzw. umgekehrt. Um zu erreichen, dass diese LKW in Slowenien die Autobahn benützen, die ca. 15 km südlich von Mureck verläuft und nicht in Sicheldorf oder Bad Radkersburg nach Österreich einreisen bzw. nicht in Vogau oder Gersdorf von der Autobahn abfahren und auf der L 208 und/bzw. der B 69 bis nach Bad Radkersburg oder Sicheldorf  fahren und dort nach Slowenien ausreisen, habe ich die Beantragung dieses Fahrverbots vorgeschlagen und ist es im Gemeinderat einstimmig beschlossen worden.

 

Die tägliche Verkehrsbelastung  auf der B 69 und der L 208

Zählung aus dem Jahr 2016

 

B 69:  

Gesamter Verkehr in beide Richtungen:

ca. 5.000 Fahrzeuge, davon ca. 300 LKW

 

L 208:  

Gesamter Verkehr in beide Richtungen:

ca. 7.800 Fahrzeuge, davon ca. 858 LKW

 

 

Industriegebiet 2 im Gemeindegebiet von Mureck durch den Gemeinderat (grundsätzlich) ermöglicht:

 

Im Zuge des Beschlusses des Stadtentwicklungskonzepts hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 26.6.2018  beschlossen, dass im Gemeindegebiet von Mureck ein Industriegebiet 2 zulässig ist. Mögliche Standort dafür sind das Industriegebiet nördlich der Bahnlinie in Mureck und im östlichen Bereich von Eichfeld.

 

Zur Erklärung: Industriegebiet 2 ist ein Industriegebiet, das massiv Lärm, Geruch und/oder Rauch verursachen und sogar gesundheitsschädlich sein kann. Mit einem Industriegebiet 2 bin ich nicht einverstanden, weil das aus meiner Sicht eine unzumutbare Belastung und Belästigung der Bevölkerung darstellen würde. Auch wenn im Falle einer Industriegebiet-2-Festlegung besondere  Untersuchungen erforderlich wären, würde man später einmal, wenn eine Umwidmung in Industriegebiet 2 aktuell wäre, sagen können, dass der Gemeinderat schon beim Beschluss des Stadtentwicklungskonzepts, also am 26.6.2018, prinzipiell mit einem Industriegebiet 2 einverstanden gewesen ist. Deshalb habe ich mich gegen ein Industriegebiet 2 im Stadtentwicklungskonzept ausgesprochen.

 

 

Inanspruchnahme von größeren Waldflächen beschlossen:

 

Weiters ist mit diesem Stadtentwicklungskonzept beschlossen worden, dass größere Waldflächen bei besonderem öffentlichem Interesse in Anspruch genommen (also umgeschnitten) werden können. Damit bin ich nicht einverstanden, weil ich der Meinung bin, dass es dafür keine Rechtfertigung geben kann, eine größere Waldfläche umzuschneiden.

 

Aus diesen Gründen habe ich gegen das Stadtentwicklungskonzept gestimmt. Die große Mehrheit des Gemeinderates war aber dafür und so wurde das Stadtentwicklungskonzept mit dem darin enthaltenen Industriegebiet 2 und der Möglichkeit, größere Flächen Wald zu roden, vom Gemeinderat beschlossen.

 

 

Umbuchung der Hauptmietzinsreserve beschlossen:

 

Das Wohnhaus xxx ist vor ca. 30 Jahren saniert worden. Die dortigen Mieter haben seither mit ihrer monatlichen Miete eine Hauptmietzinsreserve angespart, damit bei einer späteren Sanierung die Kosten aus der angesparten Mietzinsreserve getragen werden können und die Mieten auf Grund der Kosten der Sanierung nicht erhöht werden müssen. In der Sitzung vom 26.6.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Teil dieser Mietzinsreserve umzubuchen und anderweitig zu verwenden. Ich bin der Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist, diesen Mietern die von ihnen bezahlte Mietzinsreserve „wegzunehmen“ und anders zu verwenden und habe deshalb gegen diesen Antrag gestimmt.

 

 

7.6.2018:

Volksbefragung zum Thema Bezirkswechsel in der Stadtgemeinde Mureck:

Am Sonntag, den 10.6.2018, findet von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Volksbefragung zum Thema "Wechsel der Stadtgemeinde Mureck in den Bezirk Leibitz" statt. Auf Grund der gesetzlichen Vorgabe, dass eine Gemeinde nur über ein Thema, das sie selbst entscheiden kann, eine Volksbefragung machen darf und die Gemeinde nicht über den Bezirkswechsel selbst entscheiden kann, wird über einstimmigem Beschluss des Gemeind...erates die Frage am Sonntag wie folgt lauten: "Soll die Stadtgemeinde Mureck die Steiermärkische Landesregierung ersuchen, in den politischen Bezirk Leibnitz wechseln zu dürfen?"

Ich ersuche Sie, an der Volksbefragung teilzunehmen und sich nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, die mit einem Wechsel unserer Gemeinde in den Bezirk Leibnitz verbunden wären, für einen Verbleib der Gemeinde im Bezirk Südoststeiermark oder einen Wechsel der Gemeinde in den Bezirk Leibnitz zu entscheiden.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck wird - vermutlich schon in der Sitzung vom 26.6.2018 - über das Ergebnis der Volksbefragung beraten und darüber entscheiden, ob das Ersuchen an die Steiermärkische Landesregierung gestellt wird, in den Bezirk Leibnitz wechseln zu dürfen oder ob es nicht gestellt wird.

Ich werde bei dieser Abstimmung im Gemeinderat den Willen der Bevölkerung respektieren und so abstimmen, wie es dem Ergebnis der Volksbefragung entspricht. Ich erwarte von den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates, dass sie das auch tun!

 

3.6.2018:

Die Murecker Schulen:

Die Murecker Schulen gehören auf Vordermann gebracht, ohne Wenn und Aber, meint der Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck sinngemäß.

Das kann man auf Seite 37 der "Kleinen Zeitung", Ausgabe vom 3.6.2018, lesen.

Aber welche Schulen meint der Bürgermeister damit?
Die Musikschule? Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe? Die Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik? Die Landesberufsschule? Die Volksschule? Oder vielleicht die Neue Mittelschule (ehemals Hauptschule)?

Wenn eine Schule auf Vordermann gebracht werden soll, dann setzt das voraus, dass sie derzeit nicht auf Vordermann ist und diese Aussage von einem Bürgermeister über eine oder mehrere Schule(n) seiner Gemeinde in einer Zeitung halte ich nicht für sinnvoll. Jeder Schule muss sich um ihre Schüler bemühen und da ist eine negative Aussage, von wem immer sie auch kommt, nicht hilfreich und daher entbehrlich. Besonders dann, wenn diese Aussage nicht oder nicht uneingeschränkt zutrifft. Mit "auf Vordermann gebracht" kann nämlich nur der bauliche Zustand einer Schule gemeint sein.

Die Neue Mittelschule muss saniert werden, das ist klar. Der Bürgermeister hat für diese Sanierung bisher dem Gemeinderat aber noch kein schriftliches Projekt mit einer Grobkostenplanung vorgelegt, über das der Gemeinderat beraten und beschließen hätte können. Auch die Bürgermeisters der eingeschulten Gemeinden haben bisher kein solches schriftliches Projekt bekommen und (daher) der Sanierung, verbunden mit der Bezahlung des Anteiles ihrer Gemeinde an den Sanierungskosten, auch noch nicht zugestimmt. Und das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat natürlich auch noch kein schriftliches Projekt bekommen.

In der Gemeinderatssitzung vom 15.5.2018 ist der Bürgermeister deshalb auf Initiative der xxx vom Gemeinderat einstimmig damit beauftragt worden, dieses Projekt weiter voranzutreiben. In der Gemeinderatssitzung vom 26.6.2018 wird der Bürgermeister darüber berichten, was er in der Zwischenzeit in dieser Angelegenheit unternommen hat. Ich bin schon gespannt, was er dem Gemeinderat zu sagen haben wird.

 

14.4.2018

Kleine Zeitung, vom 14.4.2018

 

10.4.2018

Mureck hat nichts???

Aus dem untenstehenden Artikel der "Kleinen Zeitung", vom 10.4.2018, ist zu entnehmen, dass der Bürgermeister der Stadtgemeinde Mureck offensichtlich der Meinung ist, dass Mureck nichts habe.

Es ist schon richtig, dass das geplante Ärztezentrum/Facharztzentrum eine wichtige Belebung für Mureck bringen wird. Aber zu behaupten, dass Mureck sonst (außer dem künftigen Ärztezentrum) nichts habe, ist nicht richtig.

Mureck hat viele Einrichtungen, wie 2 Bundesschulen mit Maturaabschluss, 1 Landesberufsschule, 1 Musikschule, 1 Bildungszentrum des BFI Steiermark, 1 Neue Mittelschule, 1 Volksschule, 1 Kulturzentrum, 1 Schwimmbad, 1 aktiven Sportverein mit Fußball-Meisterschaftsbetrieb, 1 Schiberg mit Liftbetrieb, 1 Eislsaufplatz, 1 Stocksportplatz, 1 Speedwayrennbahn, 1 Tennishalle, 3 Tennisfreiplätze, 1 Hundesportplatz,1 großen Kinderspielplatz,1 Schiffmühle mit Mühlenhof, 1 Bioenergiezentrum, 1 Hauptplatz mit schönem Altstadtambiente, 1 Aulandschaft mit Wanderwegen usw.

Das meiste davon gibt es nur deshalb in Mureck, weil in der Vergangenheit engagierte Bürgerinnen und Bürger und engagierte Bürgermeister(in) und Gemeinderäte bestrebt waren, das beste für Mureck zu erreichen, wofür ihnen großer Dank und große Anerkennung gebührt. Wenn ein Bürgermeister jetzt offensichtlich über das alles hinweg sieht und meint, Mureck habe nichts, dann entspricht das nicht den Tatsachen! Ein Bürgermeister sollte sich genau überlegen, wie er seine Gemeinde nach außen hin vertritt!

 

21.3.2018:

Ärztezentrum:

  • In der Gemeinderatssitzung vom 6.2.2018 teilte der Bürgermeister mit, dass die xxx auch die Parkplätze etc. auf ihre Kosten errichten müsse.
  • In der Gemeinderatssitzung vom 27.2.2018 teilte der Bürgermeister mit, dass er sich vorstellen könne, dass die Gemeinde die Parkplätze um rund 100.000,-- bis 120.000,-- Euro finanzieren könnte.
  • In der Gemeinderatssitzung vom 20.3.2018 teilte der Bürgermeister mit, dass die xxx darum ersuche, dass die Gemeinde die Kosten für die Parkplätze und die sonstigen öffentlichen Bereiche in der Höhe von maximal 500.000,-- Euro bezahle. Dieser Tagesordnungspunkt war den Gemeinderäten vor der Sitzung nicht bekannt und wurde auf Antrag des Bürgermeisters als dringlich auf die Tagesordnung genommen. Laut Bürgermeister wird dieser Betrag zur Gänze vom Land als Förderung refundiert. Der Gemeinderat erteilte dazu seine Zustimmung.

Jede/Jeder möge sich darüber seine eigene Meinung bilden. 

 

28.2.2018:

Ärztezentrum:

In der Gemeinderatssitzung vom 27.2.2018 beschloss der Gemeinderat, mit der xxx einen Baurechtsvertrag zur Errichtung eines Facharztzentrums und eines Primären Versorgungszentrums mit den dazugehörenden KFZ-Abstellplätzen abzuschließen. Es liegt jetzt an der xxx, mit den interessierten Ärzten Mietverträge abzuschließen und das Facharztzentrum zu errichten und zu betreiben. In das Facharztzentrum werden voraussichtlich ein Facharzt für Orthopädie, ein Facharzt für Augenheilkunde und ein Facharzt für Radiologie einziehen. Weiters sollen dort - wie man hört - noch ein Optikfachgeschäft und Orthopädiefachgeschäft einziehen. Im Anschluss an das Facharztzentrum wir voraussichtlich eine Ärztin für Allgemeinmedizin ihre Arztpraxis einrichten.

In einigen Jahren könnte dort auch noch ein Primäres Versorgungszentrum mit zwei Ärzten für Allgemeinmedizin und einem Facharzt für Kinderheilkunde entstehen.

Das alles liegt aber nicht mehr in Entscheidungsbereich der Gemeinde. Mit dem Abschluss des Baurechtsvertrages hat die Stadtgemeinde Mureck sämtliche Entscheidungskompetenz in dieser Angelegenheit für die nächsten 50 Jahre an die xxx übertragen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die xxx in den  nächsten 50 Jahren  ihre Entscheidungen in dieser Angelegenheit im Sinne der Gemeinde treffen wird.

 

Murkostladen:

Nachdem der Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung vom 6.2.2018 unter dem Tagesordnungspunkt "Errichtung eine Selbst- /Direktvermarkterladens" für das unter Ausgrenzung des Gemeinderates von "seinem" Architekten für den Umbau des ehemaligen Gebäudes der FF Mureck mit Vorplatzgestaltung und Lift zum Gemeindeamt im 1. Stock und zu den Wohnungen im 2. Stock erstellte Projekt mit Kosten von 500.000,-- Euro keine Mehrheit finden konnte, versuchte er es in der Gemeinderatssitzung vom 27.2.2018 unter dem neuen Tagesordnungspunkt "Revitalisierung des Lorberplatzes und des ehemaligen Feuerwehrgebäudes" noch einmal, eine Mehrheit im Gemeinderat dafür zu erreichen. Der Gemeinderat beschloss schließlich, vorerst nur den Murkostladen/Selbstvermarkterladen/Bauernmarkt zu errichten alles andere, wie Vorplatzgestaltung, Gestaltung der Fassade im oberen Bereich des Gebäudes usw. in dem dafür zuständigen Bauausschuss zu beraten und erst danach zu beschließen. (Der Lift war bereits im Vorjahr vom Gemeindevorstand beschlossen worden und bedurfte keiner neuerlichen Beschlussfassung).

Das bedeutet, dass vorerst nur der Murkostladen/Selbstvermarkterladen/Bauernmarkt errichtet wird. Welche(r) Selbstvermerkter dort ihre Waren verkaufen werden, ist allerdings noch offen.

Das Problem war hier beim Murkostladen wieder einmal, dass der Bürgermeister unter Ausgrenzung des Gemeinderates ein Projekt vorlegte und die Mitglieder des Gemeinderates vor und in der Sitzung vom 6.2.2018 so gut wie keine Möglichkeit hatten, in das Projekt eigene Vorschläge einzubringen. So blieb für die Gemeinderäte, die deshalb im Gemeinderat sind, weil sie ihre eigenen Vorschläge einbringen und mitgestalten wollen, nur mehr übrig, zum ganzen Projekt (vorerst) Nein zu sagen.

 

16.11.2017:

Errichtung eines Ärztezentrums in Mureck:

In der Sitzung vom 15.11.2017 beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck, das ehemalige xxx-Gebäude samt Grundstück für die Errichtung eines Ärztezentrums zu kaufen. Alle Gemeinderäte waren sich der Wichtigkeit eines Ärztezentrums für Mureck bewusst, weshalb dieser Beschluss einstimmig erfolgte. Von einigen Gemeinderäten wurde zurecht bemängelt, dass wichtige Unterlagen als Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss vom Bürgermeister nicht vorbereitet worden waren. Es ist zwar bekannt, dass 1 Ärztin für Allgemeinmedizin und 5 Fachärzte Interesse an diesem Ärztezentrum haben, wieviel der Umbau des ehemaligen xxx-Gebäudes ungefähr kosten wird und andere notwendige Informationen waren aber nicht bekannt. Der Vorschlag von mir, zu den künftigen Besprechungen mit den interessierten Ärzten - wie es früher in Murecker bei allen wichtigen Vorhaben üblich war - den gesamten Gemeindevorstand, also die beiden Vizebürgermeister xxx und xxx, Finanzreferent xxx und xxx, beizuziehen, wurde vom Bürgermeister abgelehnt.
Als nächstes werden weitere Besprechungen mit den Ärzten und eine Grobplanung der Umbaumaßnahmen erfolgen.
Bleibt zu hoffen, dass die Besprechungen des Bürgermeisters mit den Ärzten unter Ausschluss sämtlicher gewählter Gemeindefunktionäre zum Erfolg führen und tatsächlich wie vom Bürgermeister in Aussicht gestellt im Jahr 2018 Ärzte in das Murecker Ärztezentrum einziehen werden. Das wäre eine große Bereicherung für unsere Stadt.

 

16.9.2017:

Sanierung der Neuen Mittelschule Mureck mit Polytechnischer Schule (ehemalige Hauptschule):

Zum Artikel in der Woche, Ausgabe Nr. 37, vom 13./14. September 2017, unter dem Titel "Verliert Mureck nun sein Poly?" nehme ich wie folgt Stellung:
Wenn ein Bürgermeister glaubt, er kann über seine Bürgermeisterkollegen gleich "drüberfahren" wie über die Gemeinderäte seiner Gemeinde (der Gemeinderat ist über die Details der geplanten Sanierung bisher nicht informiert worden), dann kann das auch mal schiefgehen. Ich ersuche unseren Bürgermeister, sich noch einmal mit seinen Bürgermeisterkollegen zusammenzusetzen und eine für alle akzeptable und für Mureck gute Lösung zu suchen. Die Neue Mittelschule Mureck (Hauptschule) muss saniert werden und die Polytechnische Schule (Poly) soll in Mureck bleiben. Das zu erreichen sollte für einen Bürgermeister, der es in der "hohen Politik" gelernt hat, wie man mit anderen Politikern umzugehen hat, wenn man etwas erreichen möchte, zu schaffen sein. Ich wünsche unserem Bürgermeister dazu viel Erfolg!

 

29.6.2017:

Verkauf von Grundstücken der Gemeinde:

Es kann schon sinnvoll sein, dass die Gemeinde die Grundstücke, die nicht mehr gebraucht werden, verkauft. Der Verkauf sollte aber nicht weit unter dem Wert erfolgen. Aber genau das ist in Mureck in letzter Zeit üblich. Die Gemeinde verkauft mit Beschluss des Gemeinderates Grundstück meiner Meinung nach viel zu billig. So wurden:  

  • im November 2016 in Hainsdorf Grundflächen zwischen Wohnhäusern und der dortigen Landesstraße im Ausmaß von über 3.000 m2 um 4,-- Euro pro m2 verkauft,
  • im November 2016 in Mureck eine Grundfläche im Ausmaß von 103 m2  um 12,-- Euro pro m2 verkauft,
  • im April 2017 in Oberrakitsch eine Wiese neben dem ehemaligen xxx mit einer  Gesamtfläche von 2.457 m2 um 2,-- Euro pro m2  verkauft und  
  • im Juni 2017 in Mureck eine Grundfläche zwischen einem Wohnhaus und der dortigen Gemeindestraße im Ausmaß von 52 m2 um 6,-- pro m2 verkauft. Bei dieser Grundfläche kommt noch dazu, dass die Stadtgemeinde Mureck die Kosten für die Vermessung trägt, die weit höher sind als der Erlös aus dem Verkauf.

Alle diese Grundstücke wurden meiner Meinung nach viel zu billig verkauft, wodurch die Stadtgemeinde Mureck einen finanziellen Nachteil erlitt. Erwähnenswert ist, dass alle anwesenden Gemeinderäte der xxx und auch der xxx immer für den Verkauf zu diesem Preis stimmten. Warum sie das taten, weiß ich nicht. Ich wies jedes Mal darauf hin, dass für diese Grundstücke die m2-Preise meiner Meinung nach zu niedrig sind, aber das interessierte offensichtlich  niemand.

Meine Meinung dazu ist: Verkauf von Grundstücken Ja, aber nur, wenn die Grundstücke von der Gemeinde nicht mehr benötigt werden und der Preis passt! Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass Grundstücke der Gemeinde weit unter ihrem Wert und damit zum finanziellen Nachteil der Gemeinde verkauft werden! Das gilt auch für Gebäude!

 

29.4.2017:

Ortspolizeiliche Verordnung zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen:

Für das Gebiet der ehemaligen Stadtgemeinde Mureck und jetzigen KG Mureck gibt es seit dem Jahr 1991 eine ortspolizeiliche Verordnung, aus der unter anderem hervorgeht, dass lärmbelästigende Gartenarbeiten, wie Rasenmähen usw. nur von Montag bis Freitag, von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erlaubt sind. Für das Gebiet der ehemaligen Gemeinden Eichfeld und Gosdorf gilt diese Verordnung nicht.

Der Sinn der Verordnung ist es, dass sich die Mureckerinnen und Murecker zur Mittagszeit und am Wochenende in Ruhe erholen können und nicht vom Rasenmäherlärm gestört werden. Diese Verordnung hat sie bewährt und (fast) alle Mureckerinnen und Murecker halten sich daran. Ich meine, dass diese Verordnung sinnvoll ist und auch jetzt noch ihre Berechtigung hat.

Es gibt jetzt Bestrebungen, diese Verordnung zu ändern und das Rasenmähen auch am Samstag-Nachmittag zu erlauben. Das würde dazu führen, dass auch Leute, die unter der Woche genug Zeit haben, ihren Rasen zu mähen, den Rasen manchmal  am Wochenende mähen und ihre Nachbarn auch am Wochenende vom Rasenmäherlärm gestört werden würden, anstatt sich von der anstrengenden Arbeitswoche in Ruhe erholen zu können.

Ich bin dafür, die Verordnung so zu belassen, wie sie ist und für die wenigen, die nur am Samstag-Nachmittag ihren Rasen mähen können, weil sie unter der Woche auswärts arbeiten und nur am Wochenende zu Hause sind, mit Ausnahmegenehmigungen zu gestatten, ihren Rasen am Samstag- Nachmittag zu mähen, falls ein Bedarf dafür besteht.

29.6.2017:

In der Sitzung des Gemeinderates vom Juni 2017 wurde eine neue Ortspolizeiliche Verordnung beschlossen, in der unter anderem geregelt ist, dass das Rasenmähen auch am Samstag-Nachmittag, von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr, erlaubt ist. Das wollte ich so nicht und deshalb stimmte ich dagegen. Ein Gemeinderat der xxx stimmte ebenfalls dagegen.

 

Verkauf eines Grundstückes:

In der Gemeinderatssitzung vom 25.4.2017 beschloss der Gemeinderat, das Grundstück (Wiese mit Bäumen) xxx in Oberrakitsch mit einer Gesamtfläche von 2.457 m2 zum Preis von 2,-- Euro pro m2 zu verkaufen. Abgesehen davon, dass der Kaufpreis von 2,-- Euro pro m2 für dieses Grundstück meiner Meinung nach zu niedrig ist, war ich dafür, das Grundstück nicht zu verkaufen und es so zu belassen wie es ist und als Blumenwiese für Bienen und andere Tiere zu verwenden. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates beschlossen aber, das Grundstück zu verkaufen. So wird wohl früher oder später zumindest aus einem Teil des Grundstückes ein Acker werden und den Tieren steht wieder ein Stück weniger Lebensraum zur Verfügung. 

So sieht das Grundstück aus:

 

9.4.2017:

Offener Brief an Bürgermeister xxx:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich bedanke mich für die freundliche Erwähnung in der Murecker Stadtzeitung, Ausgabe 2/2017, Seite 3. Es ist richtig, dass ich nicht dafür war, dass der Campingplatz, das Schwimmbadbuffet und die Jugendherberge an Wiener Unternehmer verpachtet werden.

Ich war nicht nur nicht dafür, ich stimmte sogar als einiges Mitglied des Gemeinderates DAGEGEN. Und zwar deshalb, weil:
1. ich der Meinung war, dass der Unternehmer aus Mureck, die sich ebenfalls beworben hatte, diese drei Objekte ebenso gut betreiben können hätte wie die Wiener Unternehmer und ich einem einheimischen Unternehmen den Vorrang gegeben hätte und
2. der vorliegende Pachtvertrag einige Punkte enthält, die für die Gemeinde große Verschlechterungen im Vergleich mit dem vorherigen Pachtvertrag über das Schwimmbadbuffet bedeuten, weshalb ich diesem Pachtvertrag niemals zugestimmt hätte.

Ja, als Bürgermeister hat man es nicht leicht. Vor der Wahl braucht man solche Leute wie mich, die einem dabei behilflich sind, das Bürgermeisteramt zu erreichen. Aber nach der Wahl werden solche Leute zum Problem, weil sie nicht bereit sind, ihre langjährige Erfahrung - in meinem Fall 27 Jahre als Gemeinderat und Finanzreferent - einfach hinter sich zu lassen und widerspruchlos alles nachzuplappern, was ein Bürgermeister vorgibt. Das mache ich nicht, weil für mich die Interessen der Stadtgemeinde Mureck seit 27 Jahren an oberster Stelle stehen. Immer dann, wenn ich auf Grund meiner Erfahrung als Gemeindepolitiker der Meinung bin, dass sich eine anstehende Entscheidung für die Stadtgemeinde Mureck und die Murecker Bevölkerung nachteilig auswirken könnte, werde ich mich auch weiterhin mit großem Engagement und vollem Einsatz dagegen aussprechen. Unsere Gemeinde braucht kritische Gemeinderäte, die sich für die Gemeinde interessieren und auch ein entsprechendes Wissen über die Gemeinde einbringen können, auch wenn es den "Mächtigen" manchmal lästig erscheint.

Dadurch, dass du in der Stadtzeitung, in Vereinsversammlungen usw. des Öfteren erwähnst, dass ich gegen Anträge von dir gestimmt habe, bestätigst du meinen kritischen Einsatz für die Stadtgemeinde Mureck und dafür danke ich dir!

Mit besten Grüßen
Ernst Walisch

 

6.4.2017:

Verkauf der Tennishalle:

Eigentlich war das Thema „Verkauf der Tennishalle Mureck“ für mich erledigt. Mit den Käufern war ich einverstanden, mit dem Kaufvertrag aus - wie ich meine - gutem Grund nicht. Da Bürgermeister xxx aber bei den verschiedenen Gelegenheiten, wie Vereinsversammlungen usw. dieses Thema ansprach und dabei die Meinung kundtat, dass ich schuld daran sei, dass die Gemeinde den Erlös aus dem Verkauf der Tennishalle in der Höhe von 50.000,-- Euro erst mit ein paar Monaten Verspätung bekommen hatte, sehe ich mich veranlasst, diesen Sachverhalt klarzustellen:

Für die Tennishalle Mureck gab es mehrere Bewerber. Den Zuschlag bekamen ein Bewerber aus Mureck, der schon in der Vergangenheit seine Tüchtigkeit als Geschäftsmann unter Beweis stellte und seine Ehegattin.  Mit diesen Käufern war ich wie schon erwähnt auch einverstanden. Nicht einverstanden war ich aber mit dem Inhalt des Kaufvertrages und ganz besonders mit der Regelung betreffend der Benützung des Parkplatzes, der nicht mitverkauft wurde, sondern im Eigentum der Gemeinde blieb. Unter anderem war ich nicht einverstanden, dass die Verkehrssicherungspflichten und damit die Schneeräumung, die Streuung bei Glatteis usw. bei der Gemeinde blieben, obwohl der Parkplatz zum Großteil von den Gästen der Tennishalle benützt wird und damit, dass der Parkplatz vom jeweiligen Eigentümer noch größer, als er bisher schon ist, gemacht werden durfte. Zu den von mir vorgebrachten Bedenken siehe das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 22.11.2016, veröffentlicht unter www.ernst-walisch.at.

Trotz meiner vorgebrachten Bedenken stimmten mit Ausnahme von mir alle Mitglieder des Gemeinderates für diesen Kaufvertrag.

Da dieser Kaufvertrag aber nicht nur für ein paar Jahre gilt und dann bei Bedarf geändert werden kann, sondern für immerwährende Zeiten, also z. B. auch noch in 200 Jahren und in diesem Kaufvertrag für die Gemeinde nachteilige Regelungen enthalten waren, richtete ich am 27.11.2016 ein Schreiben an die Fachabteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Gemeindeaufsicht), in dem ich ersuchte, zur Abwendung eines großen, nicht mehr gutzumachenden Schadens für die Stadtgemeinde Mureck die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu diesem Vertrag zu versagen und die Gemeinde aufzufordern, die Schneeräumung, die Streuung bei Glatteis und die sonstigen Verkehrssicherungspflichten im Kauvertrag dem Käufer des Grundstückes, auf dem die Tennishalle steht, zu übertragen und den im Katasterplan eingezeichneten Parkplatz auf die in der Natur bestehende Größe zu berichtigen.

Die Fachabteilung 7, die von sich aus jeden Kaufvertrag prüft, prüfte auch diesen Kaufvertrag (unter Einbeziehung meiner Eingabe) und übermittelte mit Schreiben vom 17.2.2017 eine zusätzliche Erklärung zum Vertrag, mit der die Nachteile für die Gemeinde etwas gemindert wurden.

Es ist richtig, dass durch die Prüfung des Kaufvertrages durch die Abteilung 7 unter Einbeziehung meiner Eingabe die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages und damit der Geldfluss des Kaufpreises an die Gemeinde um einige Monate hinausgezögert wurden. Dafür wurde dem Kaufvertrag aber zum Vorteil der Gemeinde eine Erklärung angefügt. Wenn man bedenkt, dass dieser Kaufvertrag für immerwährende Zeiten gilt, war es für die Gemeinde daher auf jeden Fall wichtig und gut, dass ich die Eingabe an die Aufsichtsbehörde machte.

Wenn der Gemeinderat den Kaufvertrag so beschlossen hätte, dass er für die Gemeinde keine großen Nachteile enthalten hätte, was von einem Gemeinderat eigentlich zu erwarten gewesen wäre, hätte es kein Einschreiten von mir zur Abwendung eines großen nicht mehr gutzumachenden Schadens gebraucht, der Kaufvertrag wäre schneller rechtswirksam geworden und das Geld wäre auch schneller an die Gemeinde geflossen.

Bürgermeister xxx wollte den Vertrag so haben und er setzte sich beim Beschluss des Gemeinderates auch damit durch. Ich hätte mir in der Gemeinderatssitzung, in der dieser Vertrag beschlossen wurde, gewünscht, dass wenigstens einige andere Gemeinderäte die von mir vorgebrachten Nachteile für die Gemeinde aufgegriffen und eine Änderung des Vertrages verlangt hätten.  Das war aber leider nicht so. Sie nahmen alles (mehr oder weniger) widerspruchlos hin, was ihnen Bürgermeister xxx vorgab. Und das, wie ich meine, zum Nachteil der Gemeinde!

Verpachtung Schwimmbadbuffet, Campingplatz und Jugendherberge:

Bei der Verpachtung des Schwimmbadbuffets, des Campingplatzes und der Jugendherberge war es auch nicht viel anders. Ich war dafür, dass einer der erfolgreichsten Murecker Unternehmer den Zuschlag für die Verpachtung bekommt. Es kam aber anders. Bürgermeister xxx wollte die oben genannten Objekte an Unternehmer aus Wien verpachten und er setzte sich damit durch. Trotz meines Einsatzes für den Murecker Unternehmer und meiner gegen den Inhalt des Pachtvertrages vorgebrachten Bedenken stimmten alle Gemeinderäte der xxx und der xxx (mit Ausnahme von xxx) für die Verpachtung der 3 Objekte an die Wiener Unternehmer mit dem vorliegenden Pachtvertrag, ohne auch nur einen einzigen der von mir vorgebrachten für die Gemeinde nachteiligen Punkt zu ändern. Dazu kommt noch, dass der Minigolfplatz, den der damalige Schlossermeister xxx im Jahr 1980 der Gemeinde gespendet hatte, auf Verlangen der Wiener Unternehmer abgerissen wurde. Auch dieser Pachtvertrag ist, wie ich meine, zum Nachteil der Gemeinde!

Ernst Walisch